Warum also vom behandelnden Arzt nicht ein Attest zur Vorlage bei der Reaktivierungsuntersuchung schreiben lassen
Dem Rat von Torquemada würde ich dir empfehlen zu folgen. Gutachter und auch Postärzte halten sich in der Regel an aktuelle Befunde/Arztberichte.Am liebsten übrigens von Fachärzten.
Und vor allem auf die Berichte deiner Ärzte hast du Einfluss.
Mein Bereich war nicht BAnstPT. Ich habe die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen alle beim amtsärztlichen Dienst eingereicht. In die Dienstakte gehören ärztliche Berichte und Befunde jdf. nicht.
Torquemada hat geschrieben: ↑7. Mär 2020, 19:25
Warum also vom behandelnden Arzt nicht ein Attest zur Vorlage bei der Reaktivierungsuntersuchung schreiben lassen?
Was für ein Attest..? Was soll da drinstehen..? Der aktuelle ärztliche Befund und den DIREKT zur Reaktivierungsuntersuchung mitbringen..?
Habe im übrigen KEIN Merkblatt bekommen..!
Zur Schweigepflichtentbindung gehört das 4 seitige Merkblatt "Ärztliche Untersuchung nach § 46, 48 BBG"
Zur Untersuchung solltest du aktuelle Atteste und Arztberichte mitbringen. Die Postbetriebsärzte z.b sind Arbeitsmediziner und wenn du wegen einer psychischen Störung in DU bist sind die auf diesem Gebiet nicht unbedingt kompetent. Kürzlich hat hier im Forum einer berichtet er wäre von einem Ortophäden begutachtet worden. Im Attest/Befund sollte z.B stehen welche Einschränkungen du hast und was du nicht machen solltest/kannst. Wenn du keine Unterlagen mitbringst, musst du damit rechen, daß der Gutachter auch nichts findet und ein Kreuzchen bei " voll dienstfähig" macht.
Also wie gesagt, das Merkblatt habe ich NICHT bekommen.
Ok, dann für mich zum besseren Verständnis.
1.) Die Schweigepflichtentbindungserklärung besser NICHT unterschreiben, sondern nur den ausgefüllten Fragebogen abschicken..?
2.) Die aktuellen ärztlichen Unterlagen NICHT jetzt schon zusammen mit dem Fragebogen an die BAnstPT schicken, sondern erst bei der tatsächlichen Reaktivierungsuntersuchung mitbringen und dem Gutachter/Amtsarzt persönlich übergeben..?
Auf der einen Seite soll es ja laut §46 Absatz 7 gar keine Widerspruchsmöglichkeit geben, sprich auch wenn man nicht unterschreiben würde, dann würde trotzdem "alles" weitergeleitet werden. So verstehe ich das zumindest.
Wie sollte man da jetzt verfahren, (vorsichtshalber) NICHT unterschreiben oder vorher den (eigenen) behandelnden Arzt damit konfrontieren damit der was dazu schreibt..?
du zitierst doch aus dem Merkblatt
Noch ein Zitat (diesmal aus dem Merkblatt):
Im Gegensatz zu anderen amt- und betriebsärztlichen Untersuchungen besteht bei Reaktivierungsuntersuchungen eine gesetzliche Pflicht zur Offenbarung
auf den Fragebogen kannst du auch schreiben du bringst die aktuellen Unterlagen zur Untersuchung mit.
Nein, ich habe Auszüge aus DEINEM Beitrag vom 15.07.19 (17:41 Uhr) zitiert. Das es ein Merkblatt geben soll wußte ich bis dato nicht.
Und scheinbar geht ja nur aus diesem ominösen Merkblatt hervor, das es keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.
Hab mal gerade nachgeschaut. In §46 Abs. 1 S. 2 BBG, und $46 Absatz 7 Satz 1 BBG steht ja NICHTS darüber das es keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.https://dejure.org/gesetze/BBG/46.html.
Ok, dann verstehe ich das richtig. Ob ich unterschreibe oder nicht ist letzten Endes egal..?
Und die aktuellen Unterlagen bringe ich direkt zur Reaktivierungsuntersuchung mit und vermerke dies auf dem Fragebogen..?
Wenn ich mir die Beiträge so durchlese kommen mir noch zwei grundsätzliche Fragen.
1. Wer bezahlt eigentlich die Reise zu dem Arzt/BAD bei einer angeordneten Reaktivierungsuntersuchungsuntersuchung?
Bei einer Untersuchung, die bei dem Kollegen zur DDU geführt hat musste er über 200 km fahren. Das hatte er damals per Reisekosten wieder bekommen.
Bitte stellt diese Aussage jetzt nicht in Frage, ich habe die Unterlagen gesehen.
2. wegen der Kosten für Atteste und Arztbriefe etc.
Der besagte Kollege musste damals auch die Kosten für die Arztbriefe selber tragen, denn die PBeaKK lehnte die Bezahlung ab.
Auch dieses Schreiben hat er mir gezeigt.
Ja, man kann sich auf die Position stellen, es ist ja in seinem eigenen Interesse.
Trotzdem, bleibt „man“ da immer auf den Kosten sitzen? Bei entsprechend vielen Ärzten geht das ja auch ganz schön ins Geld.
Ich habe mitte Dezember auch ein Schreiben bekommen.
zur Nachuntersuchung.
Habe alles was an Zetteln kam ausgefüllt.
Habe auch angegeben, dass ich einen Minijob habe.
Bekam dann kurze Zeit später den Termin bei imb consult in bochum.
Der Termin dauerte ca. 20 Minuten.
Reisekosten können eingereicht werden.
Ich hatte keine Unterlagen vom Arzt mit.
Es wurden auch keine von denen beim Arzt angefordert.
Und jetzt nach knapp 4 Wochen kam ein Schreiben von der Banst.
Mal eine eher theoretische Frage.
Wurde 2007 DU und habe seitdem nie zu einer Reaktivierungsuntersuchung gehen müssen.
Was, wenn so eine käme und ich dienstfähig geschrieben würde. Ich könnte ja dann nach ca 3 Jahren in den regulären Ruhestand gehen. Würde ich dann die volle Pension bekommen, da ich ja derzeit erhebliche Abzüge habe.
Oder zählen die DU Zeiten anders.
bhopp hat geschrieben: ↑22. Mär 2020, 13:32
Was, wenn so eine käme und ich dienstfähig geschrieben würde. Ich könnte ja dann nach ca 3 Jahren in den regulären Ruhestand gehen. Würde ich dann die volle Pension bekommen, da ich ja derzeit erhebliche Abzüge habe.
Oder zählen die DU Zeiten anders.
Nein. Die DU-Zeiten zählen gar nicht. Wenn du dann in den regulären Ruhestand gingest, würde eine Vergleichsberechnung gemacht. Unter deinen bisherigen Pensionswert kannst du nicht kommen.
Nachdem ich den Fragebogen im März zwecks Reaktivierungsuntersuchung ausgefüllt und abgeschickt hatte, bekam ich nun Post von der BAnstPT mit dem Termin der tatsächlichen Untersuchung
in gut 4 Wochen.
Dieser Termin ist meinem Wohnort bei einem Orthopäden in seiner Praxis. Der ist dann logischerweise Gutachter der IMB Consult Gmbh (steht ja auch so im Anschreiben).
Ich hoffe nicht das dieser Gutachter/Arzt auf "dumme Gedanken" kommt und vielleicht eine "Rückholquote" erfüllen will oder gar muß...
Ein zurück ins Berufsleben ist für mich nicht vorstellbar.
Ehrlich gesagt zittere ich schon ein wenig, das meine physischen Beschwerden ihn eventuell komplett unbeindruckt lassen...Hätte den Termin gerne eher erledigt.
@ramos96
ich würde sagen "mach dir keinen Kopf". Ist eine reine Pflichtveranstaltung die für den Gesetzgeber gemacht werden muß.
(die man früher schlicht immer ausfallen ließ)
Die Telepost will dich bestimmt nicht wieder haben und hat auch keinen Arbeitsplatz für dich.
Es muß halt so getan werden als überprüft man hin & wieder deine DDU. Um den Auflagen genüge zu tun
Da bin ich mir nicht so sicher, das es quasi nur eine "Formalie" ist.
Hier in diesem viewtopic.php?f=22&t=10391 Thread wurde ja auch ein Mitte 50jähriger wieder "gesundgeschrieben".
Ich kann mir schon vorstellen, das nachdem die BAnstPT das Zepter übernommen hat und man sich damit in einer "Gutachterpraxis" vorstellen soll, das es vielleicht doch eine "Rückkehrquote" geben könnte.
BAnstPT + IMB Consult Gmbh + "bezahlter" Gutachter...
Die Deutsche Post (CSC) wird normalerweise sicherlich kein übergroßes Interesse haben einen zurückzuholen, aber wer weiß...