Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

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a.hutzmann
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Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

Beitrag von a.hutzmann »

Hallo,

aktuell benötige ich dringend für eine Angehörige einen Dusch/Toilettenstuhl. Pflegegrad 3 besteht.

Also Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus geholt, Verordnung vom Hausarzt, bei der PKV eingereicht.

Nun schreiben die:

"Eine Kostenübernahme können wir erst dann aussprechen, wenn uns die Befürwortung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes vorliegt, da es sich um ein Pflegehilfsmittel handelt."

Auch telefonisch nichts zu machen.

Man redet sich raus "das ein Gutachter kommen muss ist Gesetz".

Welches Gesetz soll das sein?
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Ruheständler
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Re: Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

Beitrag von Ruheständler »

...Pflegehilfmittel und deren Verordnung bzw.Kosten sind alle im Sozialgesetzbuch XI §40 geregelt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
a.hutzmann
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Re: Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

Beitrag von a.hutzmann »

Danke, habe es gefunden:

"Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes."

Also nicht "zwingend" med. Dienst....
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