Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

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noexite
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Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von noexite »

Hallo zusammen,

ich bin Beamter im mittleren Dienst bei der Deutschen Telekom und bin seit vielen Jahren beurlaubt auf höheren Stellen A12 / A13 / A14. Ein Aufstieg wird nicht angeboten ist daher nicht möglich. Beförderungen im Hintergrund waren möglich, so bin ich heute A9.
Nach dem Alimentationsprinzip ist mein Dienstherr (hier der Bund, ich bin ja nur ausgeliehen an die Telekom) verpflichtet mir nach meiner aktiven Dienstzeit eine angemessene Pension zu zahlen um mein wirtschaftliches Auskommen zu gewährleisten. Dies würde aber bedeuten, das ich mindestens 800 EURO weniger bekäme als ein vergleichbarer Angestellter (der eine Betriebsrente bekommt) oder ein Beamter des gehobenen Dienstes in dessen Laufbahn ich den überwiegenden Teil meines Berufslebens abgeleistet habe.
Nach dem Gleichheitsprinzip würde ich mir wünschen im Ruhestand genauso behandelt zu werden wie alle anderen Berufsgruppen in der aktiven Zeit. Es heißt ja immer in der Pension ist eine Betriebsrente schon mit eingerechnet. Das passt auch im Vergleich zwischen Beamten des gehobenen Dienstes mit Angestellten. Hier ist die Vergütung im Ruhestand annähernd gleich, bei gleichen Voraussetzungen im Berufsleben. Bei Beamten des mittleren Dienstes entsteht hier ein Ungleichgewicht im Ruhestand.
Welches Recht wiegt hier mehr? Das Alimentationsprinzip nach dem der Bund mir gewährleistet das ich Einkommen habe? Oder das Gleichheitsgebot das besagt: Gleiches Recht für alle. wer im Berufsleben die gleiche Tätigkeit geleistet hat, verdient es auch im Ruhestand das gleich Geld zu bekommen?
Ich weiß ich vermische hier unterschiedliche Systeme und Gesetze. Ich bin ja auch in beiden Welten unterwegs.
DerHagn
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von DerHagn »

Welches Ungleichgewicht besteht hier? Du bist A9, willst du die Pension nach A14?
Dann fordere ich dies auch, Bezahlung mindestens nach A16!
Kerberos
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Kerberos »

noexite hat geschrieben: 19. Feb 2020, 07:13 Hallo zusammen,

ich bin Beamter im mittleren Dienst bei der Deutschen Telekom und bin seit vielen Jahren beurlaubt auf höheren Stellen A12 / A13 / A14. Ein Aufstieg wird nicht angeboten ist daher nicht möglich. Beförderungen im Hintergrund waren möglich, so bin ich heute A9.
Nach dem Alimentationsprinzip ist mein Dienstherr (hier der Bund, ich bin ja nur ausgeliehen an die Telekom) verpflichtet mir nach meiner aktiven Dienstzeit eine angemessene Pension zu zahlen um mein wirtschaftliches Auskommen zu gewährleisten.
Da du lt. eigener Aussage sogar eine A9 mit Amtszulage erhältst, dürfte das wirtschaftliche Auskommen als Pensionär doch gesichert sein? Damals schriebst du übrigens auch, dass du seit 7 Jahren einen A15 Posten bekleiden würdest...

@noexite am 13.08.2018:
Hallo,
ich würde dir gern mal meinen Fall nennen und warum ich damit unzufrieden bin nicht den Laufbahnsprung machen zu können. Bin Beamter bei im mittleren Dienst und mittlerweile A9 z.
viewtopic.php?f=2&t=9507&p=61428#p61428
Werner-1
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Werner-1 »

noexite hat geschrieben: 19. Feb 2020, 07:13 Hallo zusammen,

.. Bei Beamten des mittleren Dienstes entsteht hier ein Ungleichgewicht im Ruhestand.
Welches Recht wiegt hier mehr? Das Alimentationsprinzip nach dem der Bund mir gewährleistet das ich Einkommen habe? Oder das Gleichheitsgebot das besagt: Gleiches Recht für alle. wer im Berufsleben die gleiche Tätigkeit geleistet hat, verdient es auch im Ruhestand das gleich Geld zu bekommen?
Ich weiß ich vermische hier unterschiedliche Systeme und Gesetze. Ich bin ja auch in beiden Welten unterwegs.
..bietet dein Arbeitgeber Telekom keine steuerbefreite Gehaltsumwandlung an, damit kann du dir doch eine zusätzliche Versorgung für den Ruhestand aufbauen?
DerHagn
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von DerHagn »

Braucht man bei A9Z noch eine zusätzliche Altersversorgung? Läuft es bei der Telekom vll. anders und die Pension errechnet sich nicht aus A9Z?
Bei der ehemaligen Telekom müsste man sein... xD
Werner-1
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Werner-1 »

DerHagn hat geschrieben: 19. Feb 2020, 15:28 Braucht man bei A9Z noch eine zusätzliche Altersversorgung? Läuft es bei der Telekom vll. anders und die Pension errechnet sich nicht aus A9Z?
Bei der ehemaligen Telekom müsste man sein... xD
es ist ein "Komfortproblem", man erhält während der Beurlaubung als Beamter ein sehr hohes außertarifliches Gehalt, halt vergleichbar mit dem Gehalt von A13, A14 oder A15...
Und gewöhnt sich an diese Gehaltshöhe, und vergisst gerne, dass man im Ruhestand "nur" eine A9z Pension erhält, man will halt die Vorteile aus "beiden" Welten haben
GFunkt
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von GFunkt »

Wenn der TE konsequent gewesen wäre, hätte er sich doch schon vor Jahren auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen können und würde dann die von ihm geschilderten finanziellen Vorteile genießen.
Torquemada
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Torquemada »

GFunkt hat geschrieben: 19. Feb 2020, 15:49 Wenn der TE konsequent gewesen wäre, hätte er sich doch schon vor Jahren auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen können und würde dann die von ihm geschilderten finanziellen Vorteile genießen.
Nein, dass wäre für ihn nicht lukrativ gewesen. Denn als "normaler" Angestellter hätte er Sozialabgaben gezahlt. Als "Fake-Angestellter" hat er sich an ein sehr hohes Netttogehalt gewöhnt.
noexite
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von noexite »

Soviel Neid und Missgunst hätte ich gar nicht erwartet. :-)

Was ist euer Problem. Ihr hättet es ja auch machen können! Man muss nur etwas Mut und Engagement zeigen.
Man muss auch gönnen können und hier geht es um eine Gleichbehandlung. Ich mache den gleichen Job warum bekomme ich dann nicht das gleiche im Ruhestand. Ich will ja nicht eine A13/14/15 Pension ich will eine Betriebsrente der Aktiengesellschaft, die von meinen Leistungen profitiert hat. Das wäre gerecht. Kein Angestellter muss etwas zur Seite legen, Gefahr der Entlassung? Das ich nicht lache. Welche Vorzüge habe ich denn? Das ich jetzt im hhen Alter meinen A9 bekommen habe. Das habe ich mir verdient.

… und die Kneipensprüche:
… du hättest ja etwas zur Seite legen können
.. sei doch froh...
..dann bist du auch schon A9 Z....
… du bist ja auch unkündbar...
… du hättest ja Angestellter werden können...

Alles Bullshit
Werner-1
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Werner-1 »

Wie ist die Position Deiner Gewerkschaft zu dem Thema?

Zahlt Dein Arbeitgeber für Dich Sozialabgaben? Zahlst Du während der Zeit als Angestellter Sozialabgaben, Beitrage zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung?

Das Alimentationsprinzip gilt für Beamte, daraus kannst Du aber nicht ableiten, dass während der Beurlaubung als Beamter irgendwie Dein Arbeitgeber die vermeintliche Differenz zwischen Deinem sicher derzeit verdienten hohem Angestelltengehalt und Deiner späteren Pension auszugleichen hat.

Warum beschäftigt Dich das Thema erste jetzt. Das Problem der niedrigen Pension war doch sicher bereits bekannt zum Zeitpunkt des Unterschreibens der Beurlaubung? Also genug Zeit, selbst eine finanzielle Vorsorge aufzubauen. Du willst die Vorteile aus beiden "Welten", das nenne ich ein egoistisches Verhalten, denk mal darüber nach. Denk auch mal darüber nach, dass Deine Kollegen im gehobenen Dienst und höheren Dienst mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand (z.B. Kosten für Studium, BAföG-Schulden) in das Berufsleben gestartet sind.
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Torquemada »

Du hast das Grundprinzip (aus Sicht der Telekom) nicht verstanden:

Dass du als "Fake-Angestellter" keine Betriebsrente bekommst.

Der Rechtsweg steht dir natürlich offen....bis zum Europäischen Gerichtshof.
Anfangen müsstest du beim Arbeitsgericht.
GFunkt
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von GFunkt »

Noch eine Runde Mitleid für das harte Schicksal von noexite. Jedes weitere Geschreibsel kann man sich sparen.
Ich schlage vor, dass Mod den Thread jetzt schließt.
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Torquemada »

Niemand hat geschrieben: 20. Feb 2020, 12:19
Torquemada hat geschrieben: 20. Feb 2020, 09:51 Du hast das Grundprinzip (aus Sicht der Telekom) nicht verstanden:

Dass du als "Fake-Angestellter" keine Betriebsrente bekommst.

Der Rechtsweg steht dir natürlich offen....bis zum Europäischen Gerichtshof.
Anfangen müsstest du beim Arbeitsgericht.
Das hast du ihm schon vor einem Jahr vorgeschlagen. Aber außer hier im Forum rumzujammern macht er ja offensichtlich nichts dagegen.
Das könnte ein ganz interessanter Prozess werden.....Wirklich gar nicht so klar... Da muss er halt Zeit mitbringen und sich hocharbeiten. Denn so klar ist das eben nicht, wie die Telekom denkt.
noexite
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von noexite »

Werner-1 hat geschrieben: 20. Feb 2020, 09:50 Wie ist die Position Deiner Gewerkschaft zu dem Thema?

Zahlt Dein Arbeitgeber für Dich Sozialabgaben? Zahlst Du während der Zeit als Angestellter Sozialabgaben, Beitrage zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung?

Das Alimentationsprinzip gilt für Beamte, daraus kannst Du aber nicht ableiten, dass während der Beurlaubung als Beamter irgendwie Dein Arbeitgeber die vermeintliche Differenz zwischen Deinem sicher derzeit verdienten hohem Angestelltengehalt und Deiner späteren Pension auszugleichen hat.

Warum beschäftigt Dich das Thema erste jetzt. Das Problem der niedrigen Pension war doch sicher bereits bekannt zum Zeitpunkt des Unterschreibens der Beurlaubung? Also genug Zeit, selbst eine finanzielle Vorsorge aufzubauen. Du willst die Vorteile aus beiden "Welten", das nenne ich ein egoistisches Verhalten, denk mal darüber nach. Denk auch mal darüber nach, dass Deine Kollegen im gehobenen Dienst und höheren Dienst mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand (z.B. Kosten für Studium, BAföG-Schulden) in das Berufsleben gestartet sind.


Nein, mein AG zahlt keine Sozialabgaben für mich und ich zahle auch keine. Genau das ist der Punkt. Der AG spart und ich will ja auch nicht mehr Geld vom Staat. Der private AG Telekom soll mir meine Leistung mit einer kleinen Betriebsrente versüßen.

Zum Thema ich hatte genug Zeit für eine private Vorsorge: Warum muss ich es von meinem SUPER Einkommen leisten, wenn der Angestellte eine arbeitgeberfinanzieret (ohne staatliche Zuschüsse) Betriebsrente bekommt?? Welcher arme beamtete studierte Ingenieur muss zusätzlich etwas einzahlen??

Ich sehe A13er die einen einfachen Job machen und nur weil sie einmal im Leben aufgefallen sind eine gute Pension bekommen und ich sehe mich: seit 20 Jahren kontinuierliche Leistung - sonst wäre ich nicht dort wo ich bin - keine Chance auf Gleichbehandlung.

Euer Neid ist wirklich borniert.
Torquemada
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Re: Alimentationsprinzip vs. Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben: 20. Feb 2020, 13:54
Ich sehe A13er die einen einfachen Job machen und nur weil sie einmal im Leben aufgefallen sind eine gute Pension bekommen und ich sehe mich: seit 20 Jahren kontinuierliche Leistung - sonst wäre ich nicht dort wo ich bin - keine Chance auf Gleichbehandlung.

Euer Neid ist wirklich borniert.
Ich sehe nicht, wie du darauf kommst, dass "Euer Neid...." die richtige Formulierung ist.
Ich bin zum Beispiel gar nicht neidisch auf dich.
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