Moin zusammen,
will man eine Liste bei der PR-Wahl aufstellen, braucht man vorher 1/20 der stimmberechtigen Beamten als Unterstützer, um sich überhaupt zur Wahl stellen zu dürfen. Bei 200 stimmberechtigten Beamten also 10. Das kann man bestimmt schaffen.
Kann mir jemand sagen, wie viele Stimmen man von den abgegebenen Stimmen braucht, um dann auch in den PR zu kommen? Bestimmt gibt es doch so eine Art Hürde, ähnlich wie bei den Parlamentswahlen. Wer weiß was dazu?
Grüße
Norge
Personalratswahl
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Re: Personalratswahl
...u.U. kann schon eine einzige Stimme ausreichen. Eine Sperrklausel gibt es für PR-Wahlen nicht.
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Re: Personalratswahl
Nicht ganz, für alle Informationen muss man insbesondere in der Wahlordnung des jeweils geltenden Personalvertretungsgesetzes nachsehen.Niemand hat geschrieben: ↑18.02.2020 18:06 https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/
Hier findest du alle Informationen.
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Re: Personalratswahl
Wieviel Stimmen zur Wahr letztlich reichen, ergibt sich aus der Zusammensetzung (Sitzverteilung) des Personalrates (Beamte/Angestellte) und der Anzahl der Bewerber für einen Sitz im Personalrat. Unter Umständen, bei geringer Anzahl an Kandidaten kann durchaus 1 Stimme reichen. Eine Art "5% Hürde" gibt es meines Wissens nicht.