Köln/Brühl

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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paul123
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Werkswohnungen

Beitrag von paul123 »

Mehr Firmen bieten Werkswohnungen:
https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... gen-locken

Früher gab es bundesweit Postwohnheime und Postbildungszentren. Da konnte man günstig übernachten und auch länger wohnen. Heute alles weg. Die Behörde Deutsche Bahn hat letztens Jahr einen Vertrag mit der Vonovia AG gemacht, mit dem Bahn-Mitarbeiter bevorzugt Mieter werden.

Der Behörde Deutsche Telekom hat für Ihre Beamten eine Fürsorgepflicht. Das ist mehr als sonst bei Arbeitnehmern. Was macht die Behörde Deutsche Telekom, damit die versetzten Beamten auch in Köln oder Brühl wohnen können?

Schaut man bei ebay Kleinanzeigen, dann ist der Wohnungsmarkt in der Region Köln sehr dicht. Viele Wohnungen werden nur noch getauscht. Viel Anzeigen junger Menschen die nach Köln ziehen und dringend eine Wohnung suchen.
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Hallo paul123, genau die Frage habe ich, wie soll ich mir noch eine Zweitwohnung in Köln leisten, der Telekom gestellt. Als Antwort kam, ich kann mir doch günstige Übernachtung über Airbnb suchen oder eine WG gründen. Soviel dazu.
Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Hallo Telemichi,
die Telekom oder den Dienstherrn interessiert es nicht,
ob Du jetzt eine Wohnung dort bekommst oder nicht.
Traurig aber wahr...

Fragt Euch mal, warum die Identifikation mit der T
sowas von unterirdig ist. Es werden ja noch nicht mal
mehr Mitarbeiterbefragungen gemacht, da hier sowieso
die Wert jenseits von "Gut und Böse" sind.

Man/frau muss sich mit einer Sache abfinden. Diese
Zuweisungen/Versetzungen haben nur einen Sinn, und
zwar dass man krank wird und die T bzw. der DH das
DU-Verfahren beginnen kann. Da ist auch ein Teil der
Vorgehensweise, also dass die Betroffenen mürbe gemacht
werden sollen.

Ich würde immer ruhig bleiben, sofort einen Anwalt zu
Rate ziehen und dann ggf. die Zuweisung/Versetzung mit
Widerspruch/Klage versuchen abzuwehren. In jedem Fall
aber nicht krank werden sondern antreten und dann die
Arbeit dokumentieren. Wenn man dort nur rumsitzt oder
kein amtsangemessener Arbeitsplatz vorhanden ist, diese
Dokumentation vor Gericht anbringen.
Meiner Meinung nach wäre es dann auch so, dass die T
bzw. der DH vergebliche Aufwendungen komplett erstatten
muss, wenn er vorher schon wusste, dass es sich um keinen
amtsangemessenen Arbeitsplatz handelt !
Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Niemand hat geschrieben: 12. Feb 2020, 21:10 Es gibt keine Behörde Deutsche Telekom.
Warum kann muss man denn gegen eine Anweisung von der
Deutschen Telekom einen Widerspruch einlegen und warum
ist das Verwaltungsgericht bei Klagen gegen die Deutsche Telekom
zuständig :mrgreen:
Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

Schremmlibng hat geschrieben: 13. Feb 2020, 12:34 Ich würde immer ruhig bleiben, sofort einen Anwalt zu
Rate ziehen und dann ggf. die Zuweisung/Versetzung mit
Widerspruch/Klage versuchen abzuwehren. In jedem Fall
aber nicht krank werden sondern antreten und dann die
Arbeit dokumentieren. Wenn man dort nur rumsitzt oder
kein amtsangemessener Arbeitsplatz vorhanden ist, diese
Dokumentation vor Gericht anbringen.
Das ist eigentlich alles was es zu diesem Thema zu sagen gibt.
Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

Schremmlibng hat geschrieben: 13. Feb 2020, 12:36 Warum kann muss man denn gegen eine Anweisung von der
Deutschen Telekom einen Widerspruch einlegen und warum
ist das Verwaltungsgericht bei Klagen gegen die Deutsche Telekom
zuständig :mrgreen:
Weil die Telekom die Dienstherreneigenschaft übertragen bekommen hat.
Dennoch ist die Telekom eine AG und keine Behörde.
Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Siggi09 hat geschrieben: 13. Feb 2020, 13:26
Schremmlibng hat geschrieben: 13. Feb 2020, 12:36 Warum kann muss man denn gegen eine Anweisung von der
Deutschen Telekom einen Widerspruch einlegen und warum
ist das Verwaltungsgericht bei Klagen gegen die Deutsche Telekom
zuständig :mrgreen:
Weil die Telekom die Dienstherreneigenschaft übertragen bekommen hat.
Dennoch ist die Telekom eine AG und keine Behörde.
Hallo Siggi09,
mein Hinweis war eigentlich ironisch gemeint - mir ist auch schon
klar, dass die Deutsche Telekom AG eine privatrechtliche Firma ist
und die Befugnisse des Dienstherrn auf diese übertragen wurden.

Somit hat aber dann die Deutsche Telekom AG natürlich eine
Fürsorgepflicht zu erfüllen. Das Problem dabei ist, dass diese Personen
natürlich im Interesse der Telekom handeln und nicht im eigentlich
Interesse des Dienstherrn, also der Bundesrepublik Deutschland.
Ansonsten wäre die Vorgehensweise von Marcus Z. und den weiteren
Personen nicht nachvollziehbar, da sie im Prinzip nur die privatrechtlichen
Interessen der Deutschen Telekom AG als Firma vertreten !!!
Telemichi
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Registriert: 12. Jan 2019, 14:03
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Was erlaubt sich die Telekom? Nachdem ich mich letztes Jahr erfolgreich gegen die Versetzung nach Köln und nach Brühl gewehrt habe, hat die Telekom mir wieder eine Anhörung zur Versetzung nach Brühl geschickt.
Wie viele Male denn noch? Für mich ist das Mobbing. Ich überlege die Telekom auf Schmerzengeld aufgrund von Mobbing zu verklagen. Hat das jemand schon versucht?
Werner-1
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Werner-1 »

Telemichi hat geschrieben: 20. Feb 2020, 14:42 Was erlaubt sich die Telekom? Nachdem ich mich letztes Jahr erfolgreich gegen die Versetzung nach Köln und nach Brühl gewehrt habe, hat die Telekom mir wieder eine Anhörung zur Versetzung nach Brühl geschickt.
Wie viele Male denn noch? Für mich ist das Mobbing. Ich überlege die Telekom auf Schmerzengeld aufgrund von Mobbing zu verklagen. Hat das jemand schon versucht?
erfolgreich gewehrt durch Klage?
Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

Schmerzensgeld wegen Mobbing? Einklagen? Das dürfte scheitern. Aber wenn Du gegen die Versetzung erfolgreich geklagt hast (ggf. gerichtlicher Vergleich - also aktenkundig), könntest Du versuchen eine Unterlassungsanordnung zu erwirken, möglicherweise gegen ein Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung.
bahnbiajotta
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von bahnbiajotta »

Das würde das Gericht abschmettern.
Schau dir mal die genaue Definition von Mobbing an.

Ich weiß das man sich sehr emotional damit beschäftigt weil man selber betroffen ist.
Doch für Aussenstehende reicht das nicht.
HaraldA9
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von HaraldA9 »

Hallo,

Ich habe hier im Forum gelesen dass aus Brühl wohl in Zukunft Leipzig wird? Weiß Jemand darüber Näheres? Eine Kollegin bekam die letzte Woche noch Versetzung nach Brühl
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Die Betriebsstätte in Brühl gibt es erst seit Oktober 2019, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom nach 6 Monaten den Standort schließt und alle Mitarbeiter nach Leipzig schickt. Ich habe auch Versetzung nach Brühl bekommen.
PillePalle7
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von PillePalle7 »

... und ob die Telekom das machen würde. Bin seit 01.02.2019 offiziell nach Köln versetzt worden. Alle Widersprüche vor Gericht haben nichts genutzt. Schließlich bin ich Bundesbeamter und habe meinem Dienstherrn Folge zu leisten. Ich könnte ja umziehen, hier in meiner Heimat alles abbrechen und nach Köln ziehen (sind nur knappe 400 km einfache Fahrstrecke).
So und im August kam dann die Versetzung nach Brühl zum 01.10.19. Warum sollte die Telekom nicht zum Beispiel im Juli 2020 auf die glorreiche Idee kommen, alle Mitarbeiter nach Leipzig zu versetzen??
Ich rechne bei der T mittlerweile mit allem.
Natürlich bin ich seit 2019 krank und werde wohl irgendwann in die DDU versetzt werden.
MarcelloZ
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von MarcelloZ »

...wenn die Versetzung kommt, gibt es wenige Möglichkeiten die dagegen sprechen.
Atteste wegen Fahrzeit oder Familie interessiert die Telekom wenig, aber als Bundesbeamter ist man halt im ganzen Bundesgebiet einsetzbar.
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