KleinerNRWler hat geschrieben: ↑9. Feb 2020, 17:51
Tja, ich habe gestern mein Ergebnis bekommen. Der Doc sagt, ich wäre frühestens in zwei Jahren wieder zu irgend was zu gebrauchen, und hat eine erneute Untersuchung in zwei Jahren empfohlen. Wie geht es nun weiter? Haben Eure Dienstherrn nach dem amtsärztlichen Gutachten so lange gewartet, oder gab es dann die Zurruhesetzung?
Ich bin zwar Bundesbeamter, aber bei mir lief es ähnlich ( Ebenfalls Depressionen ). Nach 9 Monaten krank geschrieben zur Untersuchung Amtsarzt. Seine Beurteilung, bin in 6 Monaten wieder dienstfähig. War ich aber nicht. Also erneute Untersuchung vom Dienstherrn angeordnet. Äh wie noch nicht gesund, o.k. dann ab zum Gutachter. Gutachter meinte erstmal Tagesklinik, und ggf. nach 6 Monaten eventuell wieder fit. Wieder nichts, also wieder ab zum Amtsarzt. Ergebnis 2 Jahre DU, dann Überprüfung. 1 Woche nachdem ich das Gutachten erhalten habe, folgte die Ankündigung der Zurruhesetzung. Kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen.
Mache ich das nicht, werde ich wohl Ende März in den Ruhestand gehen. Ich bin schwer am überlegen, da ich eigentlich wie Du auch froh bin wenn ich in den Ruhestand gehen kann, und von der schwebenden Situation kirre werde.
Keine Ahnung was passiert wenn ich Einspruch einlege. Wahrscheinlich wieder Amtsarzt, Gutachter Reha etc.
Bei mir läuft parallel noch ein Antrag auf Schwerbehinderung. GdB 40 wurde schon anerkannt, bin aber im Widerspruch auf GdB50.
Da Du "erst" 54 bist, also bei einer Reaktivierungsuntersuchung erst 56 bist, ist die Chance reaktiviert zu werden höher als bei einem z.B. 62 jährigen.
Denk an die Abgeltung des nicht genommenen Urlaub. Dir stehen 20 Tage Abgeltung pro Jahr zu, sofern er nicht verfallen ist. Ab 1.4.2020 der 2018er Urlaub. Ergo für 2019 und anteilig für 2020 steht er Dir zu. Das sind schon ein paar Euro.