Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

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KleinerNRWler
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von KleinerNRWler »

Torquemada hat geschrieben: 22. Jan 2020, 07:51 Du spekulierst zu viel.
Du hast dein Attest abgegeben und das war deine Aufgabe.
Ich bin leider viel zu erfahren um mir keine Sorgen zu machen. :( Murphy sagt: Was schief gehen kann, wird schief gehen.

Im Nachhinein habe ich erfahren, dass es normalerweise einen Brief vom Dienstherrn mit einer "Untersuchungsanordnung" geben soll.
Ich bekam aber nur vom Gesundheitsamt einen Termin (und sonst nichts) und bin dann brav hingegangen. Ist das Gutachten trotzdem verwendbar?
Querulant
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Querulant »

Bei mir hatte der externe Arzt für das Gutachten vom Dienstherren direkt eine Untersuchungsanordnung mit ein paar speziellen Fragen geschickt bekommen.

Ich selbst hatte nur wegen einem vorausgegangenen Einspruch gegen die Untersuchung von den Fragen erfahren.
KleinerNRWler
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von KleinerNRWler »

Naja, extern war es bei mir nicht. Die Untersuchung war eine Etage über meinem Arbeitsplatz. Habe viele Kollegen auf dem Weg getroffen.
Dienstunfall_L
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Dienstunfall_L »

Keine Ahnung von den Abläufen anderswo.
Bei mir: Vor jeder amtsärztliche Untersuchung wegen Dienst(un)fähigkeit oder Dienstunfallfolgen erhielt ich ein Schreiben der zuständigen Stelle mit Ankündigung, dass ein amtsärztlicher Termin bestellt ist und warum. Das ist ein Termin im Gesundheitsamt. Die Fragen an den amtsärztl. Dienst (im Gesundheitsamt) hat man mir nicht mitgeteilt, wohl aber den Grund der Untersuchungen - den im Schreiben zu benennen ist Pflicht.

Nach dieser Ankündigung erhielt ich dann ein Schreiben vom amtsärztl. Dienst / Gesundheitsamt mit Termin und Hinweisen und auch der Möglichkeit oder Aufforderung, eigene Stellungnahme oder Befunde einzureichen.

Nach den Erfahrungen, die ich machen musste, würde ich in der konkreten Situation, die hier aktuell Thema ist, das Gutachten abwarten, es mir vom Auftraggeber zusenden lassen, dann schriftlich (= aktenkundig) bemängeln, wenn im Gutachten Aussagen zu fachfremden Fachgebieten gemacht werden, aber ... je nach akt. Situation und indiv. Zielsetzung ... nicht zu weit ausholen, ... je nach akt. Situation und indiv. Zielsetzung ... den Mangel benennen, den Ball aber ggf. flach halten.

Oben stand bereits: Deinen Pflichten bist du nachgekommen.
KleinerNRWler
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von KleinerNRWler »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 23. Jan 2020, 01:12 Nach den Erfahrungen, die ich machen musste, würde ich in der konkreten Situation, die hier aktuell Thema ist, das Gutachten abwarten, es mir vom Auftraggeber zusenden lassen, dann schriftlich (= aktenkundig) bemängeln, wenn im Gutachten Aussagen zu fachfremden Fachgebieten gemacht werden, aber ... je nach akt. Situation und indiv. Zielsetzung ... nicht zu weit ausholen, ... je nach akt. Situation und indiv. Zielsetzung ... den Mangel benennen, den Ball aber ggf. flach halten.
Danke für Deine Einschätzung. :)
Mir bleibt wohl auch nicht viel anderes übrig. Ich warte mal das Gutachten ab.
Wenn man mich für diensttauglich erklärt, werde ich dann wohl das Gutachten anfechten müssen. :(
Ich schau mich mal nach einem Fachanwalt um.
KleinerNRWler
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von KleinerNRWler »

Tja, ich habe gestern mein Ergebnis bekommen. Der Doc sagt, ich wäre frühestens in zwei Jahren wieder zu irgend was zu gebrauchen, und hat eine erneute Untersuchung in zwei Jahren empfohlen. Wie geht es nun weiter? Haben Eure Dienstherrn nach dem amtsärztlichen Gutachten so lange gewartet, oder gab es dann die Zurruhesetzung? :?:
Querulant
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Querulant »

Ich hatte nach meiner Untersuchung beim externen Gutachter das gleiche Ergebnis erhalten wie du. Das war im September 2019.
3 Monate später hatte ich meine Ruhestandsurkunde in Händen mit Frühpensionierung zum 31.12.2019.
Ich denke, dass ich irgendwann 2022 zu ner Reaktivierungsuntersuchung geladen werde, gehe das aber alles ganz gelassen an.
topgun001
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von topgun001 »

KleinerNRWler hat geschrieben: 9. Feb 2020, 17:51 Tja, ich habe gestern mein Ergebnis bekommen. Der Doc sagt, ich wäre frühestens in zwei Jahren wieder zu irgend was zu gebrauchen, und hat eine erneute Untersuchung in zwei Jahren empfohlen. Wie geht es nun weiter? Haben Eure Dienstherrn nach dem amtsärztlichen Gutachten so lange gewartet, oder gab es dann die Zurruhesetzung? :?:
Ich bin zwar Bundesbeamter, aber bei mir lief es ähnlich ( Ebenfalls Depressionen ). Nach 9 Monaten krank geschrieben zur Untersuchung Amtsarzt. Seine Beurteilung, bin in 6 Monaten wieder dienstfähig. War ich aber nicht. Also erneute Untersuchung vom Dienstherrn angeordnet. Äh wie noch nicht gesund, o.k. dann ab zum Gutachter. Gutachter meinte erstmal Tagesklinik, und ggf. nach 6 Monaten eventuell wieder fit. Wieder nichts, also wieder ab zum Amtsarzt. Ergebnis 2 Jahre DU, dann Überprüfung. 1 Woche nachdem ich das Gutachten erhalten habe, folgte die Ankündigung der Zurruhesetzung. Kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen.
Mache ich das nicht, werde ich wohl Ende März in den Ruhestand gehen. Ich bin schwer am überlegen, da ich eigentlich wie Du auch froh bin wenn ich in den Ruhestand gehen kann, und von der schwebenden Situation kirre werde.
Keine Ahnung was passiert wenn ich Einspruch einlege. Wahrscheinlich wieder Amtsarzt, Gutachter Reha etc.
Bei mir läuft parallel noch ein Antrag auf Schwerbehinderung. GdB 40 wurde schon anerkannt, bin aber im Widerspruch auf GdB50.

Da Du "erst" 54 bist, also bei einer Reaktivierungsuntersuchung erst 56 bist, ist die Chance reaktiviert zu werden höher als bei einem z.B. 62 jährigen.


Denk an die Abgeltung des nicht genommenen Urlaub. Dir stehen 20 Tage Abgeltung pro Jahr zu, sofern er nicht verfallen ist. Ab 1.4.2020 der 2018er Urlaub. Ergo für 2019 und anteilig für 2020 steht er Dir zu. Das sind schon ein paar Euro.
Torquemada
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Torquemada »

Kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen......
Mache ich das nicht, werde ich wohl Ende März in den Ruhestand gehen. ......
Keine Ahnung was passiert wenn ich Einspruch einlege. Wahrscheinlich wieder Amtsarzt, Gutachter Reha etc.

[/quote]

Das stimmt nicht. Lies mal, was da wirklich steht.
Dienstunfall_L
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Dienstunfall_L »

@topgun001
Auch wenn du Einspruch einlegst, läuft das Zurruhesetzungsverfahren. Evtl. verzögert es sich ein wenig, dadurch dass das Verfahren bei Personal-, ggf. Schwerbehindertenvertretung u. ggf. Frauenbeauftragter vorgelegt werden muss.
Nach Einwänden und Prüfung erwarten dich i.d.R. keine weiteren Begutachtungen.

Informiere Dienstherrn und Schwerbehindertenvertretung über den Gleichstellungsantrag, besprich dich mit der SchwBV!

Eine DU ist nicht befristet, „2 Jahre DU“ gibt es nicht als Bescheid.
Nach ca. 2 Jahren wirst du voraussichtlich wieder eingeladen zur amtsärztlichen Untersuchung und ggf. erfolgt dann eine Reaktivierung.
HansiHintermeier
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von HansiHintermeier »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 23. Jan 2020, 01:12 Keine Ahnung von den Abläufen anderswo.
Bei mir: Vor jeder amtsärztliche Untersuchung wegen Dienst(un)fähigkeit oder Dienstunfallfolgen erhielt ich ein Schreiben der zuständigen Stelle mit Ankündigung, dass ein amtsärztlicher Termin bestellt ist und warum. Das ist ein Termin im Gesundheitsamt. Die Fragen an den amtsärztl. Dienst (im Gesundheitsamt) hat man mir nicht mitgeteilt, wohl aber den Grund der Untersuchungen - den im Schreiben zu benennen ist Pflicht.

Nach dieser Ankündigung erhielt ich dann ein Schreiben vom amtsärztl. Dienst / Gesundheitsamt mit Termin und Hinweisen und auch der Möglichkeit oder Aufforderung, eigene Stellungnahme oder Befunde einzureichen.

Nach den Erfahrungen, die ich machen musste, würde ich in der konkreten Situation, die hier aktuell Thema ist, das Gutachten abwarten, es mir vom Auftraggeber zusenden lassen, dann schriftlich (= aktenkundig) bemängeln, wenn im Gutachten Aussagen zu fachfremden Fachgebieten gemacht werden, aber ... je nach akt. Situation und indiv. Zielsetzung ... nicht zu weit ausholen, ... je nach akt. Situation und indiv. Zielsetzung ... den Mangel benennen, den Ball aber ggf. flach halten.

Oben stand bereits: Deinen Pflichten bist du nachgekommen.


was steht denn in so einer einladung zum amtsarzt als grund der untersuchungen? die von der personalstelle wissen doch gar nicht, was ich für eine erkrankung habe oder ist dieser grund sehr allgemein gehalten?
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Ruheständler
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Ruheständler »

@ topgun001
Du hast eine PN
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Dienstunfall_L
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Dienstunfall_L »

HansiHintermeier hat geschrieben: 15. Feb 2020, 11:18 was steht denn in so einer einladung zum amtsarzt als grund der untersuchungen? die von der personalstelle wissen doch gar nicht, was ich für eine erkrankung habe oder ist dieser grund sehr allgemein gehalten?
Immer darauf achten: Die Einladung zum Arztarzt muss den Grund der Untersuchung enthalten.

Was als Grund angegeben wird, hängt davon ab, warum du amtsärztlich untersucht werden sollst. Wenn du zum Beispiel (ohne Dienstunfall) erkrankt bist und eine bestimmte Ausfallzeit hast, wird relativ sicher als Grund der Untersuchung „Überprüfung der (weiteren) Dienstfähigkeit“ angegeben sein.

Falls das als Antwort noch nicht ausreicht, frage noch einmal genauer nach.
HansiHintermeier
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von HansiHintermeier »

danke das reicht mir erstmal. mich würde noch viel mehr interessieren, was man bei der meldung bei der dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt beachten sollte. da gibt es sicher auch eine menge zu beachten aber vielleicht mache ich für diese frage ein neuen thread auf
topgun001
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Re: Kommunalbeamter NRW: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von topgun001 »

Torquemada hat geschrieben: 15. Feb 2020, 09:24

Das stimmt nicht. Lies mal, was da wirklich steht.
Ich kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Wenn nicht, geht man davon aus das ich keine Einwendungen habe, und führt die Versetzung in den Ruhestand aus.
Dienstunfall_L hat geschrieben: 15. Feb 2020, 10:00 @topgun001
Auch wenn du Einspruch einlegst, läuft das Zurruhesetzungsverfahren. Evtl. verzögert es sich ein wenig, dadurch dass das Verfahren bei Personal-, ggf. Schwerbehindertenvertretung u. ggf. Frauenbeauftragter vorgelegt werden muss.
Nach Einwänden und Prüfung erwarten dich i.d.R. keine weiteren Begutachtungen.

Informiere Dienstherrn und Schwerbehindertenvertretung über den Gleichstellungsantrag, besprich dich mit der SchwBV!

Eine DU ist nicht befristet, „2 Jahre DU“ gibt es nicht als Bescheid.
Nach ca. 2 Jahren wirst du voraussichtlich wieder eingeladen zur amtsärztlichen Untersuchung und ggf. erfolgt dann eine Reaktivierung.
Zur Zeit läuft noch mein Einspruch wegen GdB 50. GdB40 habe ich, aber die haben nicht alle Gutachten berücksichtigt. Vor allem das vom AA.
Mit der DU habe ich mich falsch ausgedrückt, ich werde für 2 Jahre befristet in den Ruhestand geschickt, dann folgt eine erneute Untersuchung zwecks Reaktivierung.

HansiHintermeier hat geschrieben: 15. Feb 2020, 11:18

was steht denn in so einer einladung zum amtsarzt als grund der untersuchungen? die von der personalstelle wissen doch gar nicht, was ich für eine erkrankung habe oder ist dieser grund sehr allgemein gehalten?
Grund ist die dienst(un)fähigkeit. Das Schreiben ist sehr allgemein gehalten.
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