Köln/Brühl

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

der-neugierige hat geschrieben: 23. Jan 2020, 10:12
Twintower hat geschrieben: 22. Jan 2020, 09:48 Unser Arbeitgeber lernt dazu. Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Widerspruch nicht unbedingt zum Erfolg führt. Die Gerichte entscheiden von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und unser Arbeitgeber zieht den VA auch nicht zurück, nur weil man einen Widerspruch bzw. Klage einreicht.
auch andere Behörden haben Beamte aufs Abstellgleis gestellt, gefährlich für den Beamten wird dann trotziges Fehlverhalten trotz Abstellgleis, endet ggf. mit Beendigung des Beamtenverhältnis (Urteil Bundesverwaltungsgericht) https://www.bverwg.de/310719B2B56.18.0
Hallo der-neugierige,
was hat das Urteil denn mit diesem Thema jetzt zu tun ???
In diesem Urteil ist ein Beamten vom gD der Arbeit fern
geblieben, weil der Beamte der Meinung war, dass eine
unterwertige Beschäftigung ihn von der Dienstpflicht befreit.

In diesem Fall kann man dem Beamten nicht helfen, Dummheit
schützt eben nicht vor Strafe. Auch bei einem Verwaltungsakt
der rechtswidrig sein könnte, muss ich die Dienstpflichten
ausführen. Heißt, dass ich zur Arbeit erscheine und das mache,
was mir mein DH auferlegt.
Alternativ werden viele Beamte dann krank, das ist aber dann
in Ordnung, weil es kein Fernbleiben vom Dienst ist !
paul123
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von paul123 »

Man bekommt eine Anhörung zu einer Umsetzung/Versetzung zum Termin x.
Zum Termin x kommt keine Umsetzung/Versetzung.
Später erhält man zu einem Termin y eine Umsetzung/Versetzung ohne Anhörung.

Fragen:
Ist das EIN Verfahren und es muss für den Termin y keine erneute Anhörung geben?
Wenn ja, wie lange darf die Zeitspanne zwischen x und y sein? Jahre? Jahrzehnte?
Wenn nein, was ist dann zu machen?
Torquemada
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Torquemada »

paul123 hat geschrieben: 2. Feb 2020, 23:03 Man bekommt eine Anhörung zu einer Umsetzung/Versetzung zum Termin x.
Zum Termin x kommt keine Umsetzung/Versetzung.
Später erhält man zu einem Termin y eine Umsetzung/Versetzung ohne Anhörung.

Fragen:
Ist das EIN Verfahren und es muss für den Termin y keine erneute Anhörung geben?
Wenn ja, wie lange darf die Zeitspanne zwischen x und y sein? Jahre? Jahrzehnte?
Wenn nein, was ist dann zu machen?
Das sind juristische Rechtsfragen, die hier im Forum juristisch nicht beantwortet werden DÜRFEN.
Wende dich deshalb im Einzelfall an einen Anwalt.
Schremmlibng
Beiträge: 47
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

paul123 hat geschrieben: 2. Feb 2020, 23:03 Man bekommt eine Anhörung zu einer Umsetzung/Versetzung zum Termin x.
Zum Termin x kommt keine Umsetzung/Versetzung.
Später erhält man zu einem Termin y eine Umsetzung/Versetzung ohne Anhörung.

Fragen:
Ist das EIN Verfahren und es muss für den Termin y keine erneute Anhörung geben?
Wenn ja, wie lange darf die Zeitspanne zwischen x und y sein? Jahre? Jahrzehnte?
Wenn nein, was ist dann zu machen?
Hallo Paul123,
auch wenn manche meinen, dass solche Fragen juristische Rechtsfragen
sind, versuche ich es mal zu erklären. Vielleicht mit einer unjuristischen
Antwort, die dann keinen rechtlichen Status hätte.

Wenn sich nach der Anhörung eine Zeitlang nichts mehr tut und dann nach
dem ursprünglichen Termin des Antritts, der Verwaltungsakt kommt, wirst
Du die Stelle antreten müssen.

Hast Du der Umsetzung/Versetzung eigentlich zugestimmt ?

In jedem Fall musst Du gegen den Verwaltungsakt dann per Widerspruch
und ggf. Klage vorgehen - dann ist es ratsam, einen Anwalt mit VW-Recht
und Erfahrungen mit der Telekom hinzuzuziehen.
Aber das rechtfertigt Dich aber nicht, die Umsetzung/Versetzung nicht
anzutreten - oder halt krank werden, dann folgt aber aller Voraussicht
das DDU-Verfahren nach ca. 3 Monaten Krankheit.

Es gibt rechtlich keine Frist für den Zeitpunkt des Verwaltungsaktes, die
der DH einzuhalten hätte - für die Anhörung hast Du einen Monat Zeit.
Wenn sich aber in der Zwischenzeit nach dem ursprünglichen Termin des
Antritts und neuen Termin aus dem VW neue Erkenntnisse ergeben wie
Arztberichte oder ähnliches, muss der DH diese ggf. mit einbeziehen.
Wenn er das nicht macht und nach einem halben oder ganzem Jahr den
VA erlässt, könnten gute Chancen für einen Klageerfolg da sein.

Da entscheidet der Einzelfall !
Telefox
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telefox »

Zitat/Auszug aus Branchenreport 01.2020 (Seite 13) einer Gewerkschaft (nicht ver.di):

"Wir erleben bereits seit Jahren .........."

Solche ellenlange Zitate gehen aus rechtlichen Gründen gar nicht - mod
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Ich habe im April 2019 eine Anhörung zur Umsetzung nach Brühl bekommen, bis dato noch kein Versetzungsschreiben.
Ich glaube aufgrund der schlechten Presse wird die Telekom ihre Strategie neu überdenken.
AlterPinguin
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von AlterPinguin »

Verdammt schwer zu lesen ohne Absätze.
Ich verstehe es trotzdem nicht, warum man als Bundesbeamter so unflexibel ist. Jahrelang die Vorteile des Beamtentums mitgenommen und jetzt wo der Dienstherr sagt, der Arbeitsort liegt woanders, heisst es auf einmal. Nein so geht das aber nicht. Bevor ich Bundesbeamter werde, mache ich mich doch mit den Gegebenheiten vertraut und es heisst ja Bundesbeamter und nicht Stadtbeamter. Das Bundesgebiet ist nun mal sehr groß. Ich wäre natürlich auch nicht begeistert, wenn ich im Alter nochmal umziehen müsste, dass ist ganz klar. Oftmals ist es mit Sicherheit auch nicht fair, wie es abläuft. Aus meiner Sicht kann man nicht jahrelang die Vorteile mitnehmen und dann sagen, das geht aber nicht.
Was spricht gegen die Kündigung? In der freien Wirtschaft kündigt man auch seinen Job, wenn es einem nicht mehr gefällt. Warum am Beamtenstatus festhalten wenn man doch so vom Dienstherr veräppelt wird? Ist aus meiner Sicht total inkonsequent.
Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

AlterPinguin hat geschrieben: 6. Feb 2020, 17:11Was spricht gegen die Kündigung? In der freien Wirtschaft kündigt man auch seinen Job, wenn es einem nicht mehr gefällt. Warum am Beamtenstatus festhalten wenn man doch so vom Dienstherr veräppelt wird? Ist aus meiner Sicht total inkonsequent.
Nö, es ist konsequent.

- klein beigeben geht schon aus Prinzip nicht.
- als "alter" Beamter einen Job in der "freien Wirtschaft" zu finden ist doppelt schwer.
- eine Nachversicherung in der DRV bedeutet einen extremen Nachteil gegenüber dem, was man in vergleichbarer Position in der freien Wirtschaft an Anwartschaften erworben hätte, weil bei vergleichbarem Netto das Brutto (die Berechnungsgrundlage) eines Beamten deutlich geringer ist, denn er bekommt die Anteile für die Sozialversicherungen nicht zu sehen. Es müsste also auf ein fiktives Bruttogehalt nachversichert werden. Wer arbeitet schon 2/3 oder 3/4 seines Lebens um dann auf die erworbenen Ansprüche im Alter freiwillig zu verzichten?
- Die PNU haben ins Stammbuch geschrieben bekommen, sich um die Beamten kümmern zu müssen. Das heisst nicht, dass man sie nach belieben rausmobben und -bossen kann, wenn sie nicht mehr ins Konzept passen.
- Gegen nachvollziehbare Versetzungen hat sicher niemand etwas. Der Versetzungszweck ist hier aber offenbar unredlich.
- Und wenn man schon mit der freien Wirtschaft vergleicht: Warum schafft man nicht entsprechende Anreize / Angebote zu denen man nicht nein sagen kann?
Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Nabend,

der Hinweis von AlterPinguin ist ja schön und gut. Hat aber mit
der Wirklichkeit genau Null zu tun. Vermutlich kennt sich dieser
bei der Telekom AG nicht aus und will einfach nur provozieren !
Wenn aber schon ein Artikel ohne Absatz schwer zu lesen ist,
was würde er denn in der verrückten und nicht mehr schönen
Welt der Telekom machen ?

Wenn es sinnlose Zuweisungen und Versetzung mit dem Eingriff
in die elementare Grundrecht sowas von Schindluder getrieben
wird und die Beamten nur noch als "Vieh" gesehen werden, die
möglich billig und kostengünstig von A nach B verfrachtet werden.
Wenn sich mal wieder einer der oberen Herren was Schlaues
ausgedacht hat um die Beamten zu malträtieren :mrgreen:

Hat eigentlich mal jemand berechnet, wie teuer der ganze Apparat
der Telekom ist, also die Truppe die von der Vorständin Frau B.
(siehe Brachenreport proT-in) abwärts bis Herrn Z. und seinen
Mitarbeitern geht.
Was da an Verwaltungskosten, Anwalts- und Gerichtskosten,
Verfahren wie Widersprüche und sinnlose Schreiben usw. von
dieser Truppe produziert und verschwendet wird, mit den unzähligen
Mitarbeitern, die nur dafür da sind, zahllose unsinnige Verfahren
zu betreiben ?

Aber die hohen Herren rechnen am Ende des Tages nur so, dass
sie einen Beamten in DDU geschickt haben und XY Summe gespart
haben. Das für diesen Aufwand, der sehr oft mit einer vollen Besoldung
bei Beschäftigungslosigkeit, Widersprüchen, verlorenen Klagen und
viel Man-/Womenpower über Jahre hinzieht, mal locker mehrere
100 T € in den Wind geschossen werden, interessiert keinen von
den McKinseys :lol:
Elfiolil
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Elfiolil »

Hallo, Eine Kollegin von uns hat die Anhörung zur Versetzung nach Brühl zum 01.01.2020 errhalten und in Ihrem Antwortschreiben die Gründe dargelegt, die aus Ihrer Sicht gegen eine Versetzung sprechen.u.A. auch gesundheitliche Günde.Nun hat Sie eine Aufforderung mit Termin zur Untersuchung beim BAD nach Berlin erhalten. Sie ist zur Zeit nicht krankgeschrieben und hat auch nicht die Vorraussetzung zur Einleitung des DDU-Verfahrens erfüllt. Die Frage ist: Warum erfolgt sofort die Aufforderung zur BAD-Untersuchung? Weil Sie gesundheitliche Gründe aufgeführt hat? Ist das überhaupt rechtens? Und was passiert, wenn der BAD evtl. eine Dienstunfähigkeit bescheinigt? Wird Sie dann DDU geschrieben, obwohl sie gar nicht krankgeschrieben ist? Fragen über Fragen.....
Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Hallo Elfiolil,
das ist die übliche Vorgehensweise der Truppe von Trödel/Dödel.
Wenn von Seiten der Telekom kein Grund für ein DU-Verfahren
vorliegt, dann kommt halt eine sinnlose Versetzung/Zuweisung,
die auch noch rechtlich fragwürdig ist.
Erstens regt sich der Beamte dann auch wieder tierisch und
zweitens, was noch wesentlicher ist, der Beamte beruft sich
auf gesundheitliche Aspekte. Und schon schnappt die Falle zu...

Wenn sich aber seit der letzten Untersuchung und Kenntnisstand
nichts Wesentliches geändert hat, dann muss meiner Meinung
nach der Beamte nicht an dieser Aufforderung zur Untersuchung
teilnehmen. Aber Vorsicht, nicht einfach der Untersuchung fern
bleiben !!!

Hier einmal ein paar Links zum Nachlesen:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... gerung.htm
https://www.bverwg.de/140319B2VR5.18.0
https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/bea ... ft-werden/

Es müssen die tatsächlichen Umstände, auf die sie die Zweifel an
der Dienstfähigkeit gestützt werden, in der Aufforderung angeben.
Ein Beamter muss anhand dieser Begründung die Auffassung der
Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten
Gründe tragfähig sind. Der Beamte muss erkennen können, welcher
Vorfall oder welches Ereignis zur Begründung der Aufforderung
herangezogen wird. Die Behörde darf insbesondere nicht nach der
Überlegung vorgehen, der Adressat werde schon wissen, „worum es geht“.

Ich würde diese Überprüfung nur mit Hinzuziehung eines versierten
Fachanwalt für Verwaltungs- und Beamtenrecht, dann idealerweise
noch mit Erfahrungen der Vorgehensweise der Telekom, vornehmen
und diesem Fachexperten die Prüfung der Untersuchungsaufforderung
überlassen !

Für eine DD-Untersuchung und dann folgendem DU-Verfahren mit der
Versetzung in den Ruhestand, muss nicht unbedingt vorher eine Krankheit
bzw. Krankentage vorliegen. Wenn der Dienstherr zum Entschluss kommt,
dass Du in den nächsten 6 Monaten deinen Dienst nicht mehr verrichten
kannst, könnte unter Umständen eine Zurruhesetzung erfolgen.
Aber diese wäre in jedem Fall angreifbar und hätte gute Chancen auf
einen Erfolg bei einer Klage :mrgreen:
Schremmlibng
Beiträge: 47
Registriert: 13. Jan 2020, 14:15
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Niemand hat geschrieben: 7. Feb 2020, 14:08 Die Kollegin ist sicher zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung eingeladen worden und nicht zu einer Untersuchung der Dienst(un)fähigkeit.
Da sie gesundheitliche Gründe angegeben hat ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung absolut legitim.
Wenn es sich "nur" um eine arbeitsmedizinische Untersuchung handeln
soll, was ich aber nicht glaube, kannst Du eine solche Aufforderung in
die Tonne werfen und brauchst nicht hinzugehen.

Denn das ist auch nur ein Trick des Dienstherrn, wenn keine förmliche
Untersuchung zur Dienstunfähigkeit erlassen werden kann. Denn auch
nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung kann innerhalb eines
DU-Verfahren die (zwangsweise) Zurruhesetzung erfolgen.

Hier nochmals ein Link mit einer Entscheidung wegen der Aufforderung
einer arbeitsmedizinischen Untersuchung - siehe Punkt 27:
https://openjur.de/u/853884.html
Telefox
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telefox »

Da das Zitat bzw. der Artikel anscheinend zu lang war und daher rausgenommen wurde, hier die Kurzversion in eigenen Worten:
Beamte/Mitarbeiter werden nun nicht nur nach Brühl oder Darmstadt versetzt, sondern angeblich nun auch nach Leipzig. Begründung: In Brühl gibt es keine Arbeit mehr. Eine Kollegin, die schon in Brühl ist, hat mir das bestätigt. Mitarbeiter aus dem Raum Köln/Bonn bekommen nun wohl Anhörungen für den Standort Darmstadt oder Leipzig. Mitarbeiter aus Darmstadt sollen dann doch nach Brühl. Die Schikane geht also weiter! Ziel ist hier natürlich, die Mitarbeiter in den (vorzeitigen) Ruhestand zu treiben. Inwieweit diese Aussagen mit den Versetzungen zutreffen, ist mir nicht bekannt. Es wurde jedenfalls in einer Gewerkschaftsinfo von 01.2020, dort auf Seite 13, (gemeint ist hier nicht ver.di) so verkündet.
Schremmlibng
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Schremmlibng »

Guten Abend,

das wird auch noch eine Weile so weitergehen und daran
wird sich nichts ändern :mrgreen:
Noch meinen übrigens die Angestellten, dass die Beamten
es gut haben und warum sie denn aufschreien, die Telekom
ist doch soooooo gut zu ihnen ;)

Dann sind aber die "alten" Angestellten der Telekom auch
zu teuer und es wird einfach 1:1 auf die Angestellten angewendet.
Nur dass dort die Daumenschrauben schnelle und effektiver
angezogen werden.
Das zum Hinweis für die meinen, wenn die Beamten weg
sind, wird alles besser !!!
AndyO
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von AndyO »

Schremmlibng hat geschrieben: 7. Feb 2020, 14:38
Niemand hat geschrieben: 7. Feb 2020, 14:08 Die Kollegin ist sicher zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung eingeladen worden und nicht zu einer Untersuchung der Dienst(un)fähigkeit.
Da sie gesundheitliche Gründe angegeben hat ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung absolut legitim.
Wenn es sich "nur" um eine arbeitsmedizinische Untersuchung handeln
soll, was ich aber nicht glaube, kannst Du eine solche Aufforderung in
die Tonne werfen und brauchst nicht hinzugehen.

Denn das ist auch nur ein Trick des Dienstherrn, wenn keine förmliche
Untersuchung zur Dienstunfähigkeit erlassen werden kann. Denn auch
nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung kann innerhalb eines
DU-Verfahren die (zwangsweise) Zurruhesetzung erfolgen.
Kannst ruhig glauben. Spreche aus persönlicher Erfahrung. Durfte in den letzten 6 Monaten sogar 2x vorstellig werden, weil die linke Hand bei CSS nicht weiß, was die Rechte tut. Die gucken sich jetzt den Rücklauf an, sprechen die Versetzung aus oder laden zu einem "UNI-Gutachten" ein. Es geht erst mal nur um Versetzungsfähigkeit. Dass dort bei Vollzug oftmals zeitnah eine Dienstunfähigkeit folgt, ist den Ärzten klar. Nach Erhalt der Versetzung sofort Anwalt kontaktieren und Widerspruch einlegen. Erst dann wägt die DTAG ab, ob sie es zu einer Klage kommen lassen will...
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