Hallo ProphetProphet01 hat geschrieben: ↑16.03.2019 14:42 Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstehe dann muß der KVB Versicherte, auch wenn die KVB nicht alle GOÄ in einer Rechnung anerkennt, die Rechnung vollständig bezahlen? Wenn KVB und privatärztliche Rechnungssteller auf ihre Standpunkte beharren und sich nicht bewegen, dann zahlt der KVB Versicherte immer "die Zeche?" Dies kann unter Umständen "richtig teuer werden."!![]()
Freundliche Grüße
Na, da bin ich aber "froh"

Im Internet findet man natürlich so einiges über Arztrechnungen, ob es immer treffend und richtig ist, steht auf einem anderen blatt. So wie es Torquemada schrieb kann der Arzt durchaus auf die vollständige Begleichung der Rechnung bestehen, wenn er die Faktoren legal und erlaubt abrechnet. Er kann auch höhere Faktoren ansetzen, wenn sie im "Rahmen" sind, Verträge mit der KVB zum Trotz. Natürlich ist andererseits ein Arzt, der Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung ist auch an die Verträge gebunden, die diese Vereinigung mit Beihilfeträgern oder privaten Kassen aushandelt. Besteht der Arzt oder die Abrechnungsstelle auf die vollständige Begleichung der Rechnung und betonen noch die Richtigkeit und beharren auf ihren Standpunkten ist man natürlich der Dumme, wenn die KVB auch auf ihren Standpunkt beharrt oder gleich auf die Landesärztekammer verweist. Dann muss man warten, wie diese entscheidet. Ärzte werden wohl an diese Entscheidungen gebunden sein, ob aber Beihilfestellen, KVB oder Privatkassen das dann auch müssen weiß ich nicht. Bleibt dann vielleicht noch der juristische Weg mit offenem Ausgang.

Grüße