Muss ich Rente beantragen?
Moderator: Moderatoren
Muss ich Rente beantragen?
In bin wegen DU vorzeitig in Pension und bin Mitglied der GKV.
Ich habe Anspruch auf eine kleine Rente aus der gesetzlichen RV ab 67.
WIrd mich mein Dienstherr zwingen diese zu beantragen?
Muss ich den Zuschuss zur KV aus dieser Rente beantragen?
Ich habe Anspruch auf eine kleine Rente aus der gesetzlichen RV ab 67.
WIrd mich mein Dienstherr zwingen diese zu beantragen?
Muss ich den Zuschuss zur KV aus dieser Rente beantragen?
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Re: Muss ich Rente beantragen?
...im Netz finde ich nichts, das man gezwungen werden kann seinen Rentenanspruch geltend zu machen,was ja eher ungewöhnlich ist,wenn man jedoch seine Rente beantragt, hat man natürlich auch Anspruch auf den Zuschuss zur KV,das hat bei mir damals der Rentenberater bei Antragstellung eingeleitet.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Muss ich Rente beantragen?
Das wird hier gut erklärt:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
Es geht juristisch nur um den Anspruch, den jemand gegen die DRV hat.
Und ganz wichtig: bereits im Alter VOR 67 Jahren erhalten Beamte in DU mit Rentenansprüchen einen Zuschlag zur Pension. Sollte es sich hier um einen Fall mit mindestversorglichem Hintergrund handeln, muss trotzdem der Dienstherr über den Rentenanspruch informiert werden.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
Es geht juristisch nur um den Anspruch, den jemand gegen die DRV hat.
Und ganz wichtig: bereits im Alter VOR 67 Jahren erhalten Beamte in DU mit Rentenansprüchen einen Zuschlag zur Pension. Sollte es sich hier um einen Fall mit mindestversorglichem Hintergrund handeln, muss trotzdem der Dienstherr über den Rentenanspruch informiert werden.
dgbrechsschutz hat geschrieben: ↑12. Jan 2020, 11:32
Es nützt im Übrigen nichts, die gesetzliche Rente erst gar nicht zu beantragen oder ausdrücklich auf sie zu verzichten. Das Gesetz bestimmt nämlich, dass in einem solchen Fall trotzdem für die Berechnung der Höchstgrenze der Betrag zugrunde gelegt wird, der dem Beamten zugestanden hätte. Entsprechendes gilt auch, wenn man sich die Beiträge erstatten lässt oder wenn anstelle der Rente eine Abfindung oder ähnliches geleistet wird.
Beamtinnen und Beamte sollten also deshalb nicht auf die gesetzliche Rente verzichten, sondern unbedingt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, wenn sie einen Anspruch haben.
Re: Muss ich Rente beantragen?
Zitat: WIrd mich mein Dienstherr zwingen diese zu beantragen?
Dein Dienstherr hat nicht das geringste Interesse, jemanden für gesetzlich zustehende Leistungen einen Ausgleich zu zahlen, weil dieser auf diese Leistungen verzichten will.
Zitat: (Auszug)
Haben Sie eine Rente trotz des bestehenden Anspruches nicht oder zu spät beantragt oder
auf sie verzichtet, ist die Rente dennoch auf Ihre Versorgungsbezüge anzurechnen. Die
Anrechnung erfolgt dann in Höhe der vom Leistungsträger bei rechtzeitiger Antragsstellung
monatlich zu zahlenden Beträge. Dies gilt auch, wenn anstelle der Rente eine Abfindung,
Kapitalleistung oder Beitragserstattung gewährt wird.
(Diesen Text kopieren und in der Suchmaschine eingeben, dort erscheint der gesamt Text als PDF Datei.)
Wichtig für Sie:
Sie sind verpflichtet, den Bezug weiterer Leistungen und jede Veränderung hier unverzüglich
und unaufgefordert anzuzeigen und nachzuweisen (§ 76 Abs. 2 LBeamtVG).
Kommen Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so kann die Versorgung ganz oder
teilweise auf Zeit oder auf Dauer entzogen werden.
Bitte beantragen Sie, sofern noch nicht geschehen, unbedingt die Rente beim
zuständigen Rententräger.
Hinweis zur Zahlung von Versorgungsbezügen
Versorgungsbezüge werden immer unter dem Vorbehalt gezahlt, dass die infolge der
Anwendung der genannten Vorschriften zu viel gezahlten Bezüge zurückgefordert werden.
Dein Dienstherr hat nicht das geringste Interesse, jemanden für gesetzlich zustehende Leistungen einen Ausgleich zu zahlen, weil dieser auf diese Leistungen verzichten will.
Zitat: (Auszug)
Haben Sie eine Rente trotz des bestehenden Anspruches nicht oder zu spät beantragt oder
auf sie verzichtet, ist die Rente dennoch auf Ihre Versorgungsbezüge anzurechnen. Die
Anrechnung erfolgt dann in Höhe der vom Leistungsträger bei rechtzeitiger Antragsstellung
monatlich zu zahlenden Beträge. Dies gilt auch, wenn anstelle der Rente eine Abfindung,
Kapitalleistung oder Beitragserstattung gewährt wird.
(Diesen Text kopieren und in der Suchmaschine eingeben, dort erscheint der gesamt Text als PDF Datei.)
Wichtig für Sie:
Sie sind verpflichtet, den Bezug weiterer Leistungen und jede Veränderung hier unverzüglich
und unaufgefordert anzuzeigen und nachzuweisen (§ 76 Abs. 2 LBeamtVG).
Kommen Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so kann die Versorgung ganz oder
teilweise auf Zeit oder auf Dauer entzogen werden.
Bitte beantragen Sie, sofern noch nicht geschehen, unbedingt die Rente beim
zuständigen Rententräger.
Hinweis zur Zahlung von Versorgungsbezügen
Versorgungsbezüge werden immer unter dem Vorbehalt gezahlt, dass die infolge der
Anwendung der genannten Vorschriften zu viel gezahlten Bezüge zurückgefordert werden.
Re: Muss ich Rente beantragen?
Der Zuschuss zur KV ist mein Problem, weil ggf Beihilfe schädlich. Die Beihilfe kann dann komplett wegfallen, weil ich freiw. GKV bin. Da darf der Zusschuss zur GKV nur max. 21€ betragen.
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Re: Muss ich Rente beantragen?
https://www.deutsche-rentenversicherung ... ur_kv.html
Ich verstehe das Grundproblem nicht ? Welche Beihilfe meinst du? Du bist doch in der GKV. Somit bekommst du nur Beihilfe für Leistungen, die die GKV nicht im Leistungskatalog hat...z.B. Zahnreinigung.
Der Zuschuss (siehe oben) wird NICHT automatisch mit der Rentenantragstellung gewährt.
Wieviel Bruttorente hast du denn zu erwarten?
Re: Muss ich Rente beantragen?
Nein ich bin freiw. versichtert und habe Kostenerstattung gewählt. Die GKV zahlt meist so rd. 20-25% die Beihilfe muss auffüllen. Ich gehe zum Arzt als Privatpatient. Die Beihilfe ist mir wichtig, die möchte ich nicht verlieren.
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Re: Muss ich Rente beantragen?
vielleicht bringt ein Beratungsgespräch bei einem Rentenberater der DRV neue Erkenntnise wie das problem für Dich zu lösen wäre
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Muss ich Rente beantragen?
Der Bemessungssatz der Beihilfe würde aber immer 70 Prozent betragen.....also diese nicht komplett wegfallen, oder ? Wenn ich den Text lese, bleibt immer etwas Beihilfe.
Faktisch könntest du aber auch weg von der Kostenerstattung.
Faktisch könntest du aber auch weg von der Kostenerstattung.
Re: Muss ich Rente beantragen?
Klar, das mache ich ja jetzt schon gezielt. Im KH nehme ich meist die Chipkarte der GKV, weil ich unimed aus Weg gehen will, deren Rechnungen ja meist völig aus dem Ruder laufen.Torquemada hat geschrieben: ↑12. Jan 2020, 15:10 Faktisch könntest du aber auch weg von der Kostenerstattung.
Ambulant bin ich Privatpatient und kann hier nicht nach Laune wählen. Ich muss mich gegenüber der GKV festlegen und dann alle Arztbesuche ohne Ausnahme privat abwickeln.
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Re: Muss ich Rente beantragen?
Der Zuschuss muss meines Wissens nach extra beantragt werden, falls dieser Nachteile für dich hat, beantragst du ihn einfach nicht.
Am besten die Rentenversicherung fragen.
Am besten die Rentenversicherung fragen.
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Re: Muss ich Rente beantragen?
Man kann den Zuschuss meines Wissens doch begrenzen lassen.
In einigen Bundesländern sinkt der Bemessungssatz ab einem Zuschuss zur KV von 41 €. Da kann man auch eine Begrenzung beantragen.
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Re: Muss ich Rente beantragen?
Das verstehe ich genauso.Torquemada hat geschrieben: ↑12. Jan 2020, 15:10 Der Bemessungssatz der Beihilfe würde aber immer 70 Prozent betragen.....also diese nicht komplett wegfallen, oder ? Wenn ich den Text lese, bleibt immer etwas Beihilfe.
Du hast die Stelle doch selber angegeben:
Siehe hier unter 3.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=8
Wenn dir unter 21€ Zuschuss gezahlt werden und du reichst einen Antrag auf Beihilfe ein für beihilfefähige Leistungen, die deine GKV nicht trägt, dann wird bei einem freiwillig gesetzlich Versicherten 100% bezahlt. Wenn du über 21€ Zuschuss erhältst, dann wird der Prozentsatz / Bemessungssatz der Beihilfeberechtigung gezahlt.
Deine Beihilfeberechtigung entfällt nicht wegen gewählter Kostenerstattung oder KV-Zuschuss.
Aber klar: Gespräch mit DRV gibt vielleicht Klarheit. Sonst auch mal mit der Beihilfestelle sprechen.