Beihilfe für meine Ehefrau

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ISDNforever
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von ISDNforever »

Weißnicht123 hat geschrieben: 20.01.2020 18:13 Ist ein Zweibettzimmer im KH ohne Chefarztbehandlung eine Wahlleistung? Dann ist doch wohl auch ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung eine Wahlleistung?
Ein Zweibettzimmer ist eine Wahlleistung und die Chefarztbehandlung eine weitere. Man kann auf beides verzichten, für beides zahlen oder nur eine der beiden in Anspruch nehmen.

Weißnicht123 hat geschrieben: 20.01.2020 18:13 Und kann man als GKV die normale Sachleistung abrechnen und trotzdem eine Chefarztbehandlung als Wahlleistung abschließen und diese mit der Beihilfe verrechnen?
Die Kosten der Chefarztbehandlung kommen sozusagen "obendrauf" und werden zu 0% von der GKV übernommen. Von daher kannst du da nichts verrechnen.
Weißnicht123 hat geschrieben: 20.01.2020 18:13 Und wie sehen die Beträge bzw. die Kosten im KH so ungefähr bei den einzelnen Wahlleistungen aus?
Zweibettzimmer: Kommt auf das Krankenhaus an. Ich habe schon Kosten zwischen 25 und 50 € pro Nacht erlebt. Das wird einem aber vor der Unterschrift mitgeteilt.

Chefarztbehandlung:
Bei der Wahlleistung "Chefarzt" bekommen Sie Rechnungen von jedem Chefarzt/Wahlarzt, der an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt war. Die Berechnung der ärztlichen und medizinischen Wahlleistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), es dürfen keine Pauschalhonorare berechnet werden. Rechnungen über wahlärztliche Leistungen sind um 25% zu ermäßigen.
Jede Visite, Blutentnahme, etc. wird extra in Rechnung gestellt. Ein befreundeter Ex-Kollege hatte schon eine sehr hohe 4 stellige Summe zu zahlen.
für mehr siehe https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... ngen-11696

Je nach Beihilfeordnung gibt es zudem noch Selbstbehalte:
NRW:
Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt:
Es ist Ihnen frei gestellt, ob Sie eine privatärztliche Behandlung und /oder Zwei-Bett-Zimmer in Anspruch nehmen. Sollten Sie sich dazu entschließen, werden von den Rechnungsbeträgen folgende Selbstbehalte pro Behandlungs- und Aufenthaltstag abgezogen:
bei einer stationäre Behandlungen in Krankenhäusern, deren Leistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet werden bei Wahlarzt 10,00 € und bei Zwei-Bett-Zimmer 15,00 €
siehe https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_A ... /index.php
Beispiel Zweibettzimmer kostet 50 € : 50 € - 15 € = 35 € beihilfefähiger Betrag
bei 50 % Bemessungssatz: Beihilfe zahlt 17,50 €

Generell gilt: Frage bei deiner zuständigen Beihilfestelle nach: Die Mitarbeiter können dir rechtsverbindliche Auskünfte geben.
Ozymandias
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Ozymandias »

Weil die Frage häufiger vorkommt hier auch noch mal ein paar Tipps:

Bei der PKV kann man generell problemlos die Prozente verändern. 30, 50 oder 100%. Die meisten wechseln bei Pensionsbeginn von 50% auf 30%. Das man die Prozente mühelos wechseln kann ist so im VVG (Versicherungsgesetz) festgelegt und gilt auch für privatversicherte Ehegatten.

Es zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Davon kann man auch noch Werbungskosten abziehen, automatisch die Pauschale in Höhe von 102 Euro.
Es zählen aber auch beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebührenpauschale und Steuerberatungskosten für Anlage R.

Liegt man beispielsweise bei 17.300 Euro GdE, zahlt man der Gewerkschaft einfach 400 Euro zahlen und schon könnte man ein weiteres Jahr Beihilfe bekommen. Gesamtbetrag der Einkünfte wären 16.900 Euro in dem Fall.

Steigt die Rente auf 17.800 Euro kann man der Gewerkschaft auch 900 Euro überweisen. Muss man sich selber ausrechnen was günstiger ist und hängt vom PKV-Tarif ab.
Torquemada
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

Ozymandias hat geschrieben: 21.01.2020 04:44 Weil die Frage häufiger vorkommt hier auch noch mal ein paar Tipps:

Bei der PKV kann man generell problemlos die Prozente verändern. .....................
Ist ja alles sehr interessant mit deinen hohen Spenden an Gewerkschaften.....nur.....was hat das mit der Frage zur Ehefrau zu tun, die in der GESETZLICHEN Krankenkasse versichert ist ?
ISDNforever
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von ISDNforever »

Torquemada hat geschrieben: 21.01.2020 07:48
Ist ja alles sehr interessant mit deinen hohen Spenden an Gewerkschaften.....nur.....was hat das mit der Frage zur Ehefrau zu tun, die in der GESETZLICHEN Krankenkasse versichert ist ?
Ich habe es so verstanden, dass man damit die Berücksichtungsfähigkeit des Ehepartners bei der Beihilfe auch als Rentner mit Einkünften über den Grenzwerten "herstellen" kann.

Bei gesetzlich versicherten Ehepartnern stellt sich natürlich die Frage ob hohe Gewerkschaftsbeiträge, etc. im Verhältnis zu den (überschaubaren) Vorteilen des Beihilfeanspruchs als GKV-Versicherte stehen.
GFunkt
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von GFunkt »

ISDNforever hat geschrieben: 21.01.2020 15:13 Bei gesetzlich versicherten Ehepartnern stellt sich natürlich die Frage ob hohe Gewerkschaftsbeiträge, etc. im Verhältnis zu den (überschaubaren) Vorteilen des Beihilfeanspruchs als GKV-Versicherte stehen.
Genau das ist die Gretchenfrage, die jeder für sich selber entscheiden muss.
Ozymandias
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Ozymandias »

Torquemada hat geschrieben: 21.01.2020 07:48
Ozymandias hat geschrieben: 21.01.2020 04:44 Weil die Frage häufiger vorkommt hier auch noch mal ein paar Tipps:

Bei der PKV kann man generell problemlos die Prozente verändern. .....................
Ist ja alles sehr interessant mit deinen hohen Spenden an Gewerkschaften.....nur.....was hat das mit der Frage zur Ehefrau zu tun, die in der GESETZLICHEN Krankenkasse versichert ist ?
Es gilt allgemein und bezieht sich auf die ursprüngliche Themeneröffnung.
Torquemada
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

Ozymandias hat geschrieben: 22.01.2020 02:34

Es gilt allgemein und bezieht sich auf die ursprüngliche Themeneröffnung.
Zu dieser willentlich gesteuerten Absenkung siehe hier:

https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 84421.html
Weißnicht123
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Weißnicht123 »

Herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich weiß jetzt relativ gut Bescheid.
Weißnicht123
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Weißnicht123 »

Noch eine Frage:
Meine Frau, die zur Zeit pflichtversichert in der GKV ist, aber weit unter 18000,- € verdient, soll demnächst Zahnersatz bekommen. Da hat sie ja dann auch als berücksichtigungsfähige Angehörige einen Beihilfeanspruch. Muss der Beihilfeanspruch vorher gestellt werden, z.B. unter der Hinzuziehung eines Kostenvoranschlages? Oder kann sie den Zahnersatz unter Absprache der GKV schon durchführen lassen u. hinterher die Rechnung der Beihilfestelle einreichen?
Torquemada
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

Weißnicht123 hat geschrieben: 22.01.2020 18:48 Muss der Beihilfeanspruch vorher gestellt werden, z.B. unter der Hinzuziehung eines Kostenvoranschlages? Oder kann sie den Zahnersatz unter Absprache der GKV schon durchführen lassen u. hinterher die Rechnung der Beihilfestelle einreichen?
Eigentlich solltest du wissen, dass du das einfach mit der Beihilfestelle abklären kannst.
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Ruheständler
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Ruheständler »

Weißnicht123 hat geschrieben: 22.01.2020 18:48 Muss der Beihilfeanspruch vorher gestellt werden, z.B. unter der Hinzuziehung eines Kostenvoranschlages? Oder kann sie den Zahnersatz unter Absprache der GKV schon durchführen lassen u. hinterher die Rechnung der Beihilfestelle einreichen?
... es ist immer besser sich einen Heil und Kostenplan vom Zahnarzt ,,vor,, der Behandlung erstellen zu lassen und den erst einmal einreichen um die mögliche Kostenerstattung dann einzusehen.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Beihilfe für meine Ehefrau

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ruheständler hat geschrieben: 22.01.2020 23:27 ... es ist immer besser sich einen Heil und Kostenplan vom Zahnarzt ,,vor,, der Behandlung erstellen zu lassen und den erst einmal einreichen um die mögliche Kostenerstattung dann einzusehen.
Gruß vom Ruheständler
Yep.
Torquemada hat geschrieben: 22.01.2020 19:21 Eigentlich solltest du wissen, dass du das einfach mit der Beihilfestelle abklären kannst.
Mit der GKV auch vorher abklären!

Ein Kostenplan ist unbedingt erforderlich. Der Zahnarzt weiß das (eigentlich).
Nach dessen Vorlage bei GKV und Beihilfe ggf. nochmal Rücksprache halten mit dem Zahnarzt.