Ein Zweibettzimmer ist eine Wahlleistung und die Chefarztbehandlung eine weitere. Man kann auf beides verzichten, für beides zahlen oder nur eine der beiden in Anspruch nehmen.Weißnicht123 hat geschrieben: ↑20.01.2020 18:13 Ist ein Zweibettzimmer im KH ohne Chefarztbehandlung eine Wahlleistung? Dann ist doch wohl auch ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung eine Wahlleistung?
Die Kosten der Chefarztbehandlung kommen sozusagen "obendrauf" und werden zu 0% von der GKV übernommen. Von daher kannst du da nichts verrechnen.Weißnicht123 hat geschrieben: ↑20.01.2020 18:13 Und kann man als GKV die normale Sachleistung abrechnen und trotzdem eine Chefarztbehandlung als Wahlleistung abschließen und diese mit der Beihilfe verrechnen?
Zweibettzimmer: Kommt auf das Krankenhaus an. Ich habe schon Kosten zwischen 25 und 50 € pro Nacht erlebt. Das wird einem aber vor der Unterschrift mitgeteilt.Weißnicht123 hat geschrieben: ↑20.01.2020 18:13 Und wie sehen die Beträge bzw. die Kosten im KH so ungefähr bei den einzelnen Wahlleistungen aus?
Chefarztbehandlung:
Jede Visite, Blutentnahme, etc. wird extra in Rechnung gestellt. Ein befreundeter Ex-Kollege hatte schon eine sehr hohe 4 stellige Summe zu zahlen.Bei der Wahlleistung "Chefarzt" bekommen Sie Rechnungen von jedem Chefarzt/Wahlarzt, der an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt war. Die Berechnung der ärztlichen und medizinischen Wahlleistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), es dürfen keine Pauschalhonorare berechnet werden. Rechnungen über wahlärztliche Leistungen sind um 25% zu ermäßigen.
für mehr siehe https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... ngen-11696
Je nach Beihilfeordnung gibt es zudem noch Selbstbehalte:
NRW:
siehe https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_A ... /index.phpSelbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt:
Es ist Ihnen frei gestellt, ob Sie eine privatärztliche Behandlung und /oder Zwei-Bett-Zimmer in Anspruch nehmen. Sollten Sie sich dazu entschließen, werden von den Rechnungsbeträgen folgende Selbstbehalte pro Behandlungs- und Aufenthaltstag abgezogen:
bei einer stationäre Behandlungen in Krankenhäusern, deren Leistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet werden bei Wahlarzt 10,00 € und bei Zwei-Bett-Zimmer 15,00 €
Beispiel Zweibettzimmer kostet 50 € : 50 € - 15 € = 35 € beihilfefähiger Betrag
bei 50 % Bemessungssatz: Beihilfe zahlt 17,50 €
Generell gilt: Frage bei deiner zuständigen Beihilfestelle nach: Die Mitarbeiter können dir rechtsverbindliche Auskünfte geben.