Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
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Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Hallo, Ich beziehe aktuell Eingliederungshilfe vom Sozialamt für den Besuch einer Schule, wegen meiner Behinderung.
Das Sozialamt hat damals bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung gestellt. Mittlerweile wurde ein Gutachten erstellt und die Rentenversicherung meint ich sei bis zum 31.08.2021 erwerbsgemindert. Das Sozialamt meinte damals der Antrag sei ein 0815-Standardverfahren, es hätte keine negativen Auswirkungen auf mich und sei nur intern wichtig um zu klären welche Behörde zuständig ist.
Der Sozialdienst meiner Schule meinte dass es wohl keine sachliche Grundlage hätte dass ich erwerbsgemindert sei und das Datum wohl auch beliebig sei. Sie meinte dass es Gang und Gebe sei dass Leute die Eingliederungshilfe beziehen einfach so als erwerbsgemindert eingestuft werden, zumindest nach ihrer Erfahrung.
Ich frage mich nur: Kann es negative Auswirkungen auf meine bevorstehende Verbeamtung dieses Jahr haben oder hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun?
Das Sozialamt hat damals bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung gestellt. Mittlerweile wurde ein Gutachten erstellt und die Rentenversicherung meint ich sei bis zum 31.08.2021 erwerbsgemindert. Das Sozialamt meinte damals der Antrag sei ein 0815-Standardverfahren, es hätte keine negativen Auswirkungen auf mich und sei nur intern wichtig um zu klären welche Behörde zuständig ist.
Der Sozialdienst meiner Schule meinte dass es wohl keine sachliche Grundlage hätte dass ich erwerbsgemindert sei und das Datum wohl auch beliebig sei. Sie meinte dass es Gang und Gebe sei dass Leute die Eingliederungshilfe beziehen einfach so als erwerbsgemindert eingestuft werden, zumindest nach ihrer Erfahrung.
Ich frage mich nur: Kann es negative Auswirkungen auf meine bevorstehende Verbeamtung dieses Jahr haben oder hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun?
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Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Das scheint ein Spezialgebiet zu sein. Ich habe ziemich viel Erfahrung im Sozialbereich aber ehrlicherweise noch nie gehört, dass ein Schwerbehinderter mit Eingliederungshilfe automatisch erwerbsgemindert sein soll.
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Ich weiß nicht genau was du mit Spezialgebiet meinst. Ich habe Autismus, Asperger Syndrom. Wüsste grundsätzlich auch nicht wieso man da erwerbsgemindert sein sollte. Ich hab auf jeden Fall mal den Bescheid angefordert und werd mal schauen wie die da zu der Ansicht kommen. Ich weiß nur dass die Sozialarbeiterin meinte dass ihr das schon sehr oft begegnet sei und sie da nie einen Grund gesehen habe.
Also da ich Vollzeit zur Schule gehe, recht gut da bin und bisher die Voraussetzungen für eine Verbeamtung und dementsprechend für einen 8 Stunden Arbeitstag geeignet bin, verstehe ich auch nicht wieso die Rentenversicherung da der Meinung ist ich könnte weniger als 6 oder vielleicht sogar nur 3 Stunden arbeiten (kenne den bestimmten Wortlaut noch nicht).
Aber eig. müsste mich das nur interessieren wenn es wirklich negative Auswirkungen auf irgendetwas hätte.
Also da ich Vollzeit zur Schule gehe, recht gut da bin und bisher die Voraussetzungen für eine Verbeamtung und dementsprechend für einen 8 Stunden Arbeitstag geeignet bin, verstehe ich auch nicht wieso die Rentenversicherung da der Meinung ist ich könnte weniger als 6 oder vielleicht sogar nur 3 Stunden arbeiten (kenne den bestimmten Wortlaut noch nicht).
Aber eig. müsste mich das nur interessieren wenn es wirklich negative Auswirkungen auf irgendetwas hätte.
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Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Kannst du schreiben, um welche Eingliederungshilfe es sich handeltHallo, Ich beziehe aktuell Eingliederungshilfe vom Sozialamt für den Besuch einer Schule, wegen meiner Behinderung.
- Eingliederungshilfe nach § xy SGB xy ?
Ich verstehe noch nicht, warum bei deiner Eingliederungshilfe die Rentenversicherung Zuständigkeit hat.Das Sozialamt hat damals bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung gestellt.
Welches Bundesland?
Welches Kalenderjahr war „damals“?
Und erst recht verstehe ich nicht, warum eine Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit sich bringen soll, dass der Empfänger den Stempel einer Erwerbsminderung aufgedrückt bekommen soll, obwohl er nicht erwerbsgemindert ist, sondern Unterstützung erhält, um Nachteile der Behinderung auszugleichen, sodass ihm verholfen wird, Zugang auch zu Ausbildungsbereichen zu erlangen, zu denen er ohne Hilfe keinen Zugang hätte.
TE Lucius schreibt, dass er durch seine SchwB nicht erwerbsgemindert ist, Schule in Vollzeit absolviert und Vollzeit erwerbstätig sein könnte.
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Das war Oktober 2018. Baden-Württemberg. Das Sozialamt hat mir folgende Dokumente geschickt (siehe Anhang). Die meinten ich muss das ausfüllen. Kann auch gerne den Rentenversicherungsbescheid schicken sobald der mir vorliegt.
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Soweit ich das verstehe sagt das Sozialamt dass ich weil ich Eingliederungshilfe beziehe, automatisch geprüft werden muss ob ich erwerbsgemindert bin. Was das eine mit dem anderen zu tun hat und wieso das so ist verstehe ich aber nicht. Auch nicht wieso die Behörden offenbar - angeblich - einfach eine Erwerbsminderung angeben, auch wenn keine vorliegt. Ich meine was bringt das?
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Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Aha....was ist denn das für eine "Einrichtung" ? Dachte du würdest eine normale Schule besuchen und Beamter werden wollen.
Ich bin aus Baden-Württemberg, kenne einige Leute bei solchen Ämtern und auch Betroffene.
Es ist aber ein großer Unterschied ob ein Asperger-Autist z.B. Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung bekommt oder sich in einer "Einrichtung" befindet.
Vielleicht wendest du dich einfach an das Landratsamt/bzw. städtische Amt oder eine Selbsthilfeorganisation damit die Fragen geklärt werden.
Ich bin aus Baden-Württemberg, kenne einige Leute bei solchen Ämtern und auch Betroffene.
Es ist aber ein großer Unterschied ob ein Asperger-Autist z.B. Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung bekommt oder sich in einer "Einrichtung" befindet.
Vielleicht wendest du dich einfach an das Landratsamt/bzw. städtische Amt oder eine Selbsthilfeorganisation damit die Fragen geklärt werden.
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Kleine Übersetzung nach meinen Erfahrungen.....
Meiner Meinung nach gibt es nicht "den Asperger-Autisten".
Jeder der von dieser Einschränkung betroffen ist - ist anders gelagert - und daher als Einzelfall zu behandeln.
Die Arbeitsfähigkeit nach Stunden/Tag ist wesentlich für den Kostenträger des Lebensunterhalts, solange das Einkommen dafür nicht reicht.
Bei einer Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden oder Beschäftigung in einer WfbM zahlt die Sozialhilfe die Grundsicherung, ansonsten wäre das ALG2 zuständig.
Die Gesundheitsprüfung veranlaßt das Sozialamt bei der Rentenversicherung - die beauftragt den Amtsarzt.
Seit dem 1.1.2020 sind zudem Lebensunterhalt und Fachleistungen durch die Eingliederungshilfe(EGH) strikt getrennt.
Lebensunterhalt wird nach SGB XII bzw. II gezahlt.
EGH ist ins SGB IX verlagert worden und wird separat betrachtet.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nach dem BTHG zuständig für Arbeitsfördermaßnahmen und Arbeitsförderungsgeld(das kann es z.B. in einer Ausbildung geben).
Weiterhin legt das Bundesteilhabegesetz fest, dass bei der Eingliederungshilfe eine unabhängige Teilhabeberatung wahrgenommen werden kann.
Das würde ich dir Lucius dringend empfehlen, damit du alle Optionen kennst.
Also beim Kostenträger der Eingliederungshilfe nachfragen - wer diese Beratung durchführt.
Z.B. können das Initiativen und Verbände der Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Behinderungen sein, die solche Beratungen anbieten.
Bei einer angestrebten Verbeamtung wird der Gesundheitszustand auch vom Amtsarzt geprüft(im Auftrag des zukünftigen Dienstherrn) - ob dann Autismus ein Hindernis ist - weiß ich nicht, wäre aber möglich.
Wäre es keine Überlegung wert, zuerst mal einen Arbeitsvertrag beim gewünschten Arbeitgeber anzustreben?
Meiner Meinung nach gibt es nicht "den Asperger-Autisten".
Jeder der von dieser Einschränkung betroffen ist - ist anders gelagert - und daher als Einzelfall zu behandeln.
Die Arbeitsfähigkeit nach Stunden/Tag ist wesentlich für den Kostenträger des Lebensunterhalts, solange das Einkommen dafür nicht reicht.
Bei einer Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden oder Beschäftigung in einer WfbM zahlt die Sozialhilfe die Grundsicherung, ansonsten wäre das ALG2 zuständig.
Die Gesundheitsprüfung veranlaßt das Sozialamt bei der Rentenversicherung - die beauftragt den Amtsarzt.
Seit dem 1.1.2020 sind zudem Lebensunterhalt und Fachleistungen durch die Eingliederungshilfe(EGH) strikt getrennt.
Lebensunterhalt wird nach SGB XII bzw. II gezahlt.
EGH ist ins SGB IX verlagert worden und wird separat betrachtet.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nach dem BTHG zuständig für Arbeitsfördermaßnahmen und Arbeitsförderungsgeld(das kann es z.B. in einer Ausbildung geben).
Weiterhin legt das Bundesteilhabegesetz fest, dass bei der Eingliederungshilfe eine unabhängige Teilhabeberatung wahrgenommen werden kann.
Das würde ich dir Lucius dringend empfehlen, damit du alle Optionen kennst.
Also beim Kostenträger der Eingliederungshilfe nachfragen - wer diese Beratung durchführt.
Z.B. können das Initiativen und Verbände der Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Behinderungen sein, die solche Beratungen anbieten.
Bei einer angestrebten Verbeamtung wird der Gesundheitszustand auch vom Amtsarzt geprüft(im Auftrag des zukünftigen Dienstherrn) - ob dann Autismus ein Hindernis ist - weiß ich nicht, wäre aber möglich.
Wäre es keine Überlegung wert, zuerst mal einen Arbeitsvertrag beim gewünschten Arbeitgeber anzustreben?
Gruß
drahtiger Esel
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Ein Internat. Ich besuche eine private anerkannte Ersatzschule bzw. Heimsonderschule. Der Abschluss ist der selbe wie auf Regelschulen. Und somit habe ich auch die Voraussetzungen für eine Verbeamtung mit dem Abschluss.Torquemada hat geschrieben: ↑18. Jan 2020, 23:57 Aha....was ist denn das für eine "Einrichtung" ? Dachte du würdest eine normale Schule besuchen und Beamter werden wollen.
Ich bin aus Baden-Württemberg, kenne einige Leute bei solchen Ämtern und auch Betroffene.
Es ist aber ein großer Unterschied ob ein Asperger-Autist z.B. Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung bekommt oder sich in einer "Einrichtung" befindet.
Vielleicht wendest du dich einfach an das Landratsamt/bzw. städtische Amt oder eine Selbsthilfeorganisation damit die Fragen geklärt werden.
Die Eingliederungshilfe bezahlt die Schule und das Internat.
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Die Sache ist ja die; ich hab beim Sozialamt keine Grundsicherung, sondern Eingliederungshilfe beantragt. Und meines Wissens hat die Rentenversicherung ja gar nichts mit Eingliederungshilfe zu tun. Das eine ist Leistungsfähigkeit in der Arbeit und das andere ist Teilhabe in der Gesellschaft.Drahtesel hat geschrieben: ↑19. Jan 2020, 01:54 Kleine Übersetzung nach meinen Erfahrungen.....
Meiner Meinung nach gibt es nicht "den Asperger-Autisten".
Jeder der von dieser Einschränkung betroffen ist - ist anders gelagert - und daher als Einzelfall zu behandeln.
Die Arbeitsfähigkeit nach Stunden/Tag ist wesentlich für den Kostenträger des Lebensunterhalts, solange das Einkommen dafür nicht reicht.
Bei einer Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden oder Beschäftigung in einer WfbM zahlt die Sozialhilfe die Grundsicherung, ansonsten wäre das ALG2 zuständig.
Die Gesundheitsprüfung veranlaßt das Sozialamt bei der Rentenversicherung - die beauftragt den Amtsarzt.
Seit dem 1.1.2020 sind zudem Lebensunterhalt und Fachleistungen durch die Eingliederungshilfe(EGH) strikt getrennt.
Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Ja, und es wird natürlich auch überprüft, ob ein Anspruch auf EGH besteht - über die RV durch einen Amtsarzt oder Gutachter.Lucius hat geschrieben: ↑19. Jan 2020, 11:30Die Sache ist ja die; ich hab beim Sozialamt keine Grundsicherung, sondern Eingliederungshilfe beantragt. Und meines Wissens hat die Rentenversicherung ja gar nichts mit Eingliederungshilfe zu tun. Das eine ist Leistungsfähigkeit in der Arbeit und das andere ist Teilhabe in der Gesellschaft.
Wenn man in dem einen Teil Leistungen erhält(EGH), kann das natürlich Ansprüche (oder Einschränkungen) auch im anderen Bereich begründen (Arbeit).
Übrigens hast du m.W. auch einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Bei Autismus zumeist 70%. Der hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen und ist auch im Öffentlichen Dienst hilfreich.
Aber..... vor einer Verbeamtung wird der Gesundheitszustand wieder durch einen Amtsarzt überprüft und der stellt eine Diagnose über den momentanen Gesundheitszustand und ob das normale Pensionsalter vorrausichtlich erreicht wird, wobei die Kriterien verschieden sind.
Der Anwärter für den Brandmeister muss andere Dinge erfüllen als der Anwärter für einen Verwaltungsbeamten.
Wenn er das negativ beurteilt - gibt es keine Verbeamtung.
Gruß
drahtiger Esel
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Re: Negative Auswirkungen durch Erwerbsminderung?
Nein. In diesem Fall nur für einen Prognosezeitraum von 5 Jahren. Schwerbehinderung hat er ja längst anerkannt.Drahtesel hat geschrieben: ↑19. Jan 2020, 12:15
Aber..... vor einer Verbeamtung wird der Gesundheitszustand wieder durch einen Amtsarzt überprüft und der stellt eine Diagnose über den momentanen Gesundheitszustand und ob das normale Pensionsalter vorrausichtlich erreicht wird, wobei die Kriterien verschieden sind.
Auch hier gilt: wenn ich Fragen habe, wende ich mich an die Stelle, die was von mir will.
Kann auch schriftlich sein. Dann prüfe ich die Antwort.
Wenn also jemand behauptet, er müsse prüfen, ob ich erwerbsgemindert nach Rentenrecht bin, will ich wissen warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage,
Warum eigentlich die Fragerei ? Weil Lucius, der Beamter werden will (ist ja so schön sicher) Angst hat, dass eine quasi bescheinigte Erwerbsminderung sich negativ auf die Verbeamtung auswirken könnte.
Die Bandbreite des Asperger-Autismus ist aber inzwischen so groß, dass das immer nur im Einzelfall zu klären ist.