Reisekosten bei Dienstunfall

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trulla
Beiträge: 48
Registriert: 9. Sep 2017, 14:24
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Reisekosten bei Dienstunfall

Beitrag von trulla »

Hallo,
Ich reiche immer die Reisekosten bei den Abrechnungen meiner Dienstunfalls ein.
Nun wundere ich mich, dass es in den letzen Monaten deutlich weniger Geld gibt als früher.
Es trifft das hessische Reisekosten Gesetz zu:
- werden die Kosten pro gefahrenem Kilometer oder nur für die einfache Strecke bezahlt ?
- steht mir aufgrund meiner Schwerbehinderung der höhere Kilometersatz zu , so wie es bei normalen Dienstreisen üblich ist (Benutzung des PKW , da ein besonderer Grund vorliegt).
- auf den Bescheiden steht keine Widerspruchsfrist , kann ich dann auch für länger zurückliegende Bescheide Widerspruch einlegen?
Danke
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Reisekosten bei Dienstunfall

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung hat eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten.

LG
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