Elternzeit als Anwärter

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Kaily
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Elternzeit als Anwärter

Beitrag von Kaily »

Hallo,
bin seit April diesen Jahres Anwärter im MVD in BaWü.
Habe seit Oktober eine Tochter und würde gerne in 2020 Elterzeit nehmen. Meine Frau ist ebenfalls Beamtin in RP und geht bereits nach des Sommerferien 2020 wieder arbeiten.

Weis jemand wie lange vorher ich diese Elterzeit beantragen muss? Und geht das überhaupt als Anwärter?

Ich gehe im Oktober 2020 zum Abschlusslehrgang.
Werden die 4 oder 8 Wochen Elterzeit auf die Ausbildung dazugerechnet?

Hat da jemand Erfahrung damit oder kennt sich aus?


Liebe Grüße :-)
Kerberos
Beiträge: 214
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Re: Elternzeit als Anwärter

Beitrag von Kerberos »

Kaily hat geschrieben: 18. Dez 2019, 04:33 Weis jemand wie lange vorher ich diese Elterzeit beantragen muss? Und geht das überhaupt als Anwärter?
Ich gehe im Oktober 2020 zum Abschlusslehrgang.
Werden die 4 oder 8 Wochen Elterzeit auf die Ausbildung dazugerechnet?
Die Elternzeit muss für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich oder elektronisch beantragt werden. --> § 41 Abs. 1 AzUVO BW Das gilt für alle Beamten, also meiner Meinung nach auch für Beamte auf Widerruf. --> § 1 AzUVO BW

Die während der praktischen Ausbildung versäumte Zeit muss nachgeholt werden, soweit sie drei Monate im Ausbildungsjahr übersteigt. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich entsprechend. Die Ausbildungsbehörde kann Ausnahmen zulassen. --> § 11 Abs. 5 APrOVw mD BW 4-8 Wochen Elternzeit während der praktischen Ausbildung dürften also kein Problem darstellen. (Während der theoretischen Ausbildung wahrscheinlich auch nicht, sofern man trotzdem die Prüfung besteht...)
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