dann sind wir beide mal wieder der gleichen Meinung, Pflegekräfte sollen angemessen bezahlt werden, und wir (beide) sind gerne bereit, auch weiterhin Erhöhungen zu akzeptieren, bis dies erreicht ist.Siggi09 hat geschrieben: ↑26.11.2019 19:18Geschenkt. Anders gefragt: Was meinst Du wie hoch der Anteil ist, der den Pflegekräften direkt zukommt? Wenn da stehen würde, dass der Mindestlohn ab 1.1.2020 auf 20 EUR/Stunde für Hilfskräfte und 25 EUR/Stunde für examinierte Kräfte festgelegt wird - was angemessen wäre - hätte ich ja den Hut gezogen. Bei dem was da steht, wird sich am Ende nicht viel für die Pflegekräfte ändern.Kaus hat geschrieben: ↑26.11.2019 18:36ich bin immer wieder verwundert, wie schlecht hier viele Beamte informiert sind, und wie gering die Bereitschaft ist, sich als Beamter zu informieren
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ne-1638750
Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Ebenso für Friseure, Krankenschwestern, Paketboten (sowie der gesamten Logistik), Sicherheitskräfte, Handwerker, Kaufleute im Einzelhandel (incl. Amazon & Co) und Dialogmarketin, u.v.a.m. ... nicht wahr?
Nur komisch, dass das Geld da nicht ankommt, wie man sehen kann wenn man Adidas, Puma, Nike & Co mit KIK & Co vergleicht. Egal ob man hochpreisig kauft oder nicht, am Ende kommt beim einfachen Arbeiter das gleiche an.
Unternehmen, deren Lobbyverbände und die Politik sind dafür verantwortlich. Du kannst gerne mehr blechen, aber es bleibt bei den Falschen hängen. Insofern wäre ich gerne bereit - wenn ... !
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Ich brauch kein "wenn", ich gebe halt da, wo es möglich ist, ein angemessenes Trinkgeld, und hoffe, dass die Tarifparteien in den Tarifverträgen oder die Regierung in den Mindestlohngesetze irgendwann auch angemessene Entlohnungen vereinbaren oder festsetzen, und die Verbraucher bereit sind, die Mehrkosten zu zahlen
@Kaus
Zwei Bitten: nicht immer ellenlang zitieren UND beim Thema bleiben. Über deine Trinkgeldgewohnheiten kannst du im off-Topic deinen eigenen Thread eröffnen. Danke - mod
@Kaus
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Dann stimmen wir ja überein, dass es einer strengen Regulierung des Arbeitsmarktes (mindestens europaweit!) und starker Gewerkschaften mit hohem Organisationsgrad bedarf. Was der Verbraucher bereit zu zahlen ist, überlassen wir dann dem Markt. Vielleicht bleibt danach ja noch etwas für die Eigentümer übrig.Kaus hat geschrieben: ↑27.11.2019 14:08 Ich brauch kein "wenn", ich gebe halt da, wo es möglich ist, ein angemessenes Trinkgeld, und hoffe, dass die Tarifparteien in den Tarifverträgen oder die Regierung in den Mindestlohngesetze irgendwann auch angemessene Entlohnungen vereinbaren oder festsetzen, und die Verbraucher bereit sind, die Mehrkosten zu zahlen
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Beitragserhöhung 2020
Die Pflegeversicherung steigt auf 36,80, voher 24,00 Euro.
Das sind 50%
BeamtVG 50f wird ebenfalls steigen, laut Aussage KK, das wären dann 45 Euro, zusammen 81,80 Euro an Pflegeversicherung.
Antwort der KK, der niedrige Zinsatz wäre Schuld.
Beitragserhöhung KK, 3,26%, Begründung wie immer das gleiche. Der Hammer ist der Satz eine moderate Erhöhung.
Ich habe Widerspruch eingelegt, das wird dann die dritte Klage.
Ich bin A5, und habe eine Versicherten Karte, und werde genauso abgezockt wie die Privaten.
Die Pflegeversicherung steigt auf 36,80, voher 24,00 Euro.
Das sind 50%
BeamtVG 50f wird ebenfalls steigen, laut Aussage KK, das wären dann 45 Euro, zusammen 81,80 Euro an Pflegeversicherung.
Antwort der KK, der niedrige Zinsatz wäre Schuld.
Beitragserhöhung KK, 3,26%, Begründung wie immer das gleiche. Der Hammer ist der Satz eine moderate Erhöhung.
Ich habe Widerspruch eingelegt, das wird dann die dritte Klage.
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
> BeamtVG 50f wird ebenfalls steigen
2020 ? Ich meine es bleibt bei 1,525 % Abzug 2020.
2020 ? Ich meine es bleibt bei 1,525 % Abzug 2020.
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Da freut man sich doch wenn man in DDU mit jedem Cent rechnen muß.
Pflegeversicherung von 15,41 auf 24,04 macht exakt 56% Zuschlag...
Plus Erhöhung PBEAKK, das merkt man einfach. Einfach Mist
Pflegeversicherung von 15,41 auf 24,04 macht exakt 56% Zuschlag...
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Das ist eben die Enteignung durch die Hintertür. Aber wehe ein Juso-Vorsitzender verbrennt sich mit dem Wort den Mund. Wobei die Enteignung der Mittelschicht über die Mieten in einem ganz anderen Maßstab stattfindet ... . Ist eben eine Frage wer enteignet.
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Wenn die Ablehnung vom Wiederspruch kommt, schicke ich das Schreiben mit einer Begründung an das Verwaltungsgericht in Stuttgart.
Dann kommt eine Zahlungsaufforderung von 105 Euro.
Mehr kostet es nicht.
Es dauert lange bis verhandelt wird.
Ich habe eingereicht Anfang 2017 und
2018.
Heute war Verhandlung eines Mitgliedes der Interessengemeinschaft.
Ich kenne kein Ergebnis nicht.
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Jaa genau, 2020 ist nur die Erhöhung der Besoldung um 1,06 % ab 1.03.2020 vorgesehen.
Der Abzug nach BeamtVG bleibt bei 1,525%, gedeckelt auf maximal 69,20 Euro.
https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleis ... _node.html
Gruß
drahtiger Esel
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Hallo,
ich bekomme 30% Kassenleistung und 70% Beihilfe (Agentur für Arbeit).Die Pflegeversicherung zahlt dann ja auch nur 30% bei Inanspruchnahme.Wie setzten sich die Beiträge der Pflegeversicherung zusammen.Ich zahle auch ab Jan.20 über 27,80 EUR vorher 17,38 EUR.Danke!
ich bekomme 30% Kassenleistung und 70% Beihilfe (Agentur für Arbeit).Die Pflegeversicherung zahlt dann ja auch nur 30% bei Inanspruchnahme.Wie setzten sich die Beiträge der Pflegeversicherung zusammen.Ich zahle auch ab Jan.20 über 27,80 EUR vorher 17,38 EUR.Danke!
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Re: Beiträge PbeaKK / Pflegepflichtversicherung 2020
Bei mir sind es nun etwas über 40 €.
Noch härter hat es bei mir im Bekanntenkreis eine (früher mitversicherte durch Tod des Ehepartners nun selbst versicherte) Person. Die Altersrückstellungen werden in diesem Fall scheinbar nicht mitgenommen und der Beitrag beträgt die Höchstgrenze von über 50 € pro Monat plus 50f natürlich.
Noch härter hat es bei mir im Bekanntenkreis eine (früher mitversicherte durch Tod des Ehepartners nun selbst versicherte) Person. Die Altersrückstellungen werden in diesem Fall scheinbar nicht mitgenommen und der Beitrag beträgt die Höchstgrenze von über 50 € pro Monat plus 50f natürlich.
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