habe eine Frage zur Abordnung. Bin BaP bei einer Kommune in NRW. Nun hat sich die pol. Lage derart verändert, dass mir eine Abordnung zur Bundesagentur für Arbeit (Bund) realistisch erscheint.


Nun eine Frage: wäre das zulässig? Das LBG NRW spricht im §24 (1) davon, dass eine Beamter an eine andere Dienststelle eines Dienstherren im Geltungsbereich dieses Gesetzes (=LBG) abgeordnet werden kann. Sehe ich das richtig, dass man also nicht von der Kommune zum Bund abgeordnet werden darf, da für den Bund das LBG NRW nicht gilt?
Danke!
