Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Gamma
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Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Gamma »

Hallo zusammen,

ich habe eine Zusage für ein Studium als Stadtinspektoranwärter für eine kleine Stadt mit ca 35k Einwohnern. Kurz zu meiner Person: Ich bin 35 Jahre alt, habe einen Master in Controlling & Risikomanagement und verdiene als Angestellter 60k brutto (inkl. Urlaubsgeld usw) im Jahr. Viel mehr werden es jedoch wohl nicht mehr werden.

1) Wie seht Ihr die Chancen, wieder auf mein mein Ursprungsgehalt (60k) zu kommen und nach welcher Zeit würde dies geschehen (Richtung A11, A12) in einer Verwaltung?

2) Welche Stufe wäre ungefähr das Äquivalent von den 60 k brutto?

3) Wie realistisch ist es, in den höheren Dienst zu gelangen? Hat man trotz BWL Master da mit 40 Jahren überhaupt noch Chancen, wenn man sich auf eine andere Stellen extern bewirbt?

4) Kann man nach dem Studium, in der man ja in a9 eingeordnet ist, sich auf eine A12 Stelle bewerben oder wie läuft das ab?

5) Kann jemand mir einen Link zu einem zuverlässigen Pensionsrechner mitteilen? Die von mir ausgewählten unterscheiden sind in 1000 Euro brutto. Oder kann mir jemand die möglichen Pensionen von A9 bis A12 mitteilen? Ich möchte herausfinden, ob sich die Pension auszahlt :)

6) Was würdet Ihr mir aus rein monetäter Sicht raten erfahrungsgemäß? Lohnt sich der Wechsel oder wird es eine Nullnummer oder sogar ein Minusgeschäft?

Ich würde mich sehr über eure Rückmeldungen freuen, da ich die Entscheidung über das Studium bereits am Montag treffen soll.

Vielen Dank vorab!
Skedee Wedee
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Skedee Wedee »

Gamma hat geschrieben: 23. Nov 2019, 02:34 1) Wie seht Ihr die Chancen, wieder auf mein mein Ursprungsgehalt (60k) zu kommen und nach welcher Zeit würde dies geschehen (Richtung A11, A12) in einer Verwaltung?
Dafür wird eine Glaskugel benötigt. Beamtenstellen sind sachgerecht bewertet. Wirst Du auf einer Planstelle eingesetzt, die nach A 10 bewertet ist und behältst diese bis zur Pension bei, kannst Du niemals nach A 11 befördert werden.

Es hängt also davon ab, welche Dienstposten Du nachher bekleidest und auf welche Planstellen Du gesetzt wirst. Dann noch davon, ob Planstellen überhaupt vorhanden sind und wie Du beurteilt wirst. Sind Deine Kollegen besser und Du schneidest bei den Beurteilungen schlechter ab als die Vergleichsgruppe, wird es auch nichts mit der Beförderung - oder möglicherweise im Rahmen der Rangliste erst später.

Auch ist die Beförderungspraxis unterschiedlich. Manche Behörden haben interne Vorgaben, so dass bestimmte Beförderungen erst nach einer gewissen Zeit möglich sind. Darüber stehen natürlich die gesetzlichen Vorgaben, die unter anderem aussagen, dass in der A-Besoldung grundsätzlich kein Amt übersprüngen werden darf und bestimmte (gesetzliche) Wartezeiten einzuhalten sind.
Gamma hat geschrieben: 23. Nov 2019, 02:34 2) Welche Stufe wäre ungefähr das Äquivalent von den 60 k brutto?
Welches Bundesland? Beamtenrecht ist zum Teil Bundesrecht, zum großen Teil Landesrecht. Jedes Land hat seine eigenen Besoldungstabellen und rechtlichen Vorgaben.
Gamma hat geschrieben: 23. Nov 2019, 02:34 3) Wie realistisch ist es, in den höheren Dienst zu gelangen? Hat man trotz BWL Master da mit 40 Jahren überhaupt noch Chancen, wenn man sich auf eine andere Stellen extern bewirbt?
Äußerst gering. Ehrlich gesagt ist Dein BWL-Studium das falsche Studium, um in den höheren Dienst zu gelangen. Zumal Du grundsätzlich erst einmal nicht die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst hast. Bitte jetzt nicht antworten: "Aber ich habe den Master". Nein, Du hast zunächst einmal nicht die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.
Gamma hat geschrieben: 23. Nov 2019, 02:34 4) Kann man nach dem Studium, in der man ja in a9 eingeordnet ist, sich auf eine A12 Stelle bewerben oder wie läuft das ab?
Du kannst Dich grundsätzlich für Dienstposten bewerben, die Deiner Laufbahn entsprechen. Wenn die Ausschreibungsstelle allerdings die Bewerbungsmodalitäten einschränkt ("Bewerbungen auf diese Ausschreibung sind nur ab der Besoldungsgruppe A XX - oder bis zur Besoldungsgruppe A XX - möglich..."), kannst Du Dich wiederum nicht bewerben. Auch ist es eine gewisse Frage, ob Du überhaupt als A 9er für eine A 12er-Stelle berücksichtigt wirst. Aber da hängt vieles von der Dienststelle und dem Landesrecht ab.
Gamma hat geschrieben: 23. Nov 2019, 02:34 5) Kann jemand mir einen Link zu einem zuverlässigen Pensionsrechner mitteilen? Die von mir ausgewählten unterscheiden sind in 1000 Euro brutto. Oder kann mir jemand die möglichen Pensionen von A9 bis A12 mitteilen? Ich möchte herausfinden, ob sich die Pension auszahlt :)
Welches Bundesland? Siehe oben Nr. 2.
Gamma hat geschrieben: 23. Nov 2019, 02:34 6) Was würdet Ihr mir aus rein monetäter Sicht raten erfahrungsgemäß? Lohnt sich der Wechsel oder wird es eine Nullnummer oder sogar ein Minusgeschäft?
Grundsätzlich ist bei dem Alter und bei entsprechender gesundheitlicher Eignung (PKV in Betracht ziehen, auch die Beiträge berücksichtigen) eine Verbeamtung vorzuziehen. An Dein jetziges Gehalt wirst Du jedoch so schnell und unter Umständen nie herankommen. Aus Deinem Beitrag entnehme ich, dass Du sehr auf das Monetäre fixiert bist. Im Rahmen des gehobenen Dienstes wird der Werdegang eher ein Minusgeschäft. Auf der anderen Seite hast Du Arbeitsplatzsicherheit. Bewirst Du Dich später beim Land/Bund, besteht die Möglichkeit des landesweiten/bundesweiten Einsatzes (und der landesweiten/bundesweiten Versetzung). Es hat halt eben alls Vor- und Nachteile.
Gamma
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Gamma »

Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Zu deiner Nachfrage: Das Bundesland ist Niedersachsen. Kannst du eine ungefähre Einschätzung zur Pension geben?

Im Grunde muss ich ja auch noch die Entscheidung vom Amtsarzt abwarten, ob er mich für fähig erklärt. Ich muss am Montag trotzdem die Entscheidung treffen, ob das Studium für mich in Betracht kommt. Kann ich der Stadt gegenüber argumentieren, dass sie mir die Unterlagen zuschicken sollen, damit ich das erstmal prüfen kann, ob ich überhaupt verbeamtet werde und ich die Sache mit der PKV klären kann? Oder gilt das dann schon als Zusage und ich mache mich evtl. schadenersatzpflichtig? Oder welche vorgehensweise würdet Ihr mir raten?
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zeerookah
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von zeerookah »

Ich bin auch ein Verfechter des Beamtentums. Aber in deinem Fall wäre ich mir da nicht so sicher.
Niedersachsen besoldet extrem schlecht. Bis du da wieder bei 60k bist näherst du dich vermutlich schon extrem dem Ruhestand.
Was ist mit deinen Zeiten davor? Werden die Dir als Zeit mit angerechnet?
Täusche ich mich oder hat es Deine Stadt extrem eilig Dich einzufangen.
Wenn du fachlich was drauf hast bist du als Angestellter immer in der besseren Verhandlungsposition. Als Beamter bist du Weisungsgebunden.
Für Normalsterbliche ist Beamter sein eine feine Sache. Aber für Koryphäen ist das nix (warum verlassen so viele Topleute von der Steuerfahndung die Finanzämter und verdienen sich dann als Steuerberater eine goldene Nase) wegen der politischen Gängelung.
Skedee Wedee
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Skedee Wedee »

Die Pension wird sehr schön auf dieser Seite beschrieben: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68289.html. Dort ist auch ein Link zu der Besoldungstabelle. Eine kleine Fleißarbeit, aber mit ein wenig herumrechnen bekommt man die Pension heraus.

Wie mein Vorposter bereits schrieb, liegt die Besoldungstabelle Niedersachsen im Vergleich zu den anderen Ländern im unteren Mittelfeld.

Ich kenne mich mit der Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen leider nicht aus. So, wie ich es auf der Ausbildungsseite der Landeshauptstadt Hannover lese (https://www.hannover.de/Wirtschaft-Wiss ... Verwaltung), stehen die Ausbzubildenen in einem Art Ausbildungsverhältnis mit Vertrag etc. Das unterscheidet sich von unserem Landesrecht, bei dem die Anwärter als Beamte auf Widerruf verbeamtet werden und die Anwärterzeit im Landesdienst verbracht wird.

Ich würde mir erst einmal die Unterlagen zukommen lassen. Eine Zusage Deinerseits kann es nicht sein, denn entweder musst Du noch den Vertrag unterschreiben und zurückgeben oder Du erhältst ebenfalls eine Ernennungsurkunde zum Beamten auf Widerruf (wie gesagt, ich kenne die Ausbildungsmodalitäten in Niedersachsen nicht). Wenn es so läuft wie in BW, müsstest Du erst noch die Urkunde annehmen. Nimmst Du sie nicht an, wird kein (Au8sbildungs-)Beamtenverhältnis begründet. Daher sehe ich es jetzt nicht als problematisch an, Dir die Unterlagen schicken zu lassen.
Gamma
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Gamma »

Vielen Dank nochmal für die ausführlichen Antworten!

Der Link zur Berechnung der Pension funktioniert bei mir leider nicht. Ich habe nun einen Pensionsrechner gefunden und als Ergebnis ca. 2500 Euro brutto bei A11 für die Restzeit in Niedersachsen.
http://www.n-heydorn.de/pensionsrechner.html

1)Ist das annähernd realistisch? Es wären dann ja 31 Restjahre bis 67 (die Zeit als Anwärter habe ich mit einbezogen)

2) Da ich in Jahr 2004 mit einer 3-jährigen Ausbildung begonnen habe und anschließend durchgängig in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt war (nicht öffentlicher Dienst) werden mir ja Ansprüche aus der Rentenversicherung angerechnet. Verstehe ich es richtig, dass mir bei der Pension automatisch 40 Jahre Dienstzeit angerechnet werden? Dann wäre das ein Ruhegehalt brutto von ca. 3200 Euro, realistisch?

3) Wieviel PKV Beitrag wird erfahrungsgemäß noch von dem Ruhegehalt abgezogen, wenn keine besonderen Erkrankungen bestehen?Ca.500 Euro?

Vielen Dank vorab!
Zilian
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Zilian »

Der Link wurde wegen der enthaltenen - bei Eingabe mit https:// leider verstümmelt, als normaler Text scheint es zu funktionieren. Dann aber nicht mehr klickbar sondern nur mit "Cut an Paste" zu nutzen.

Ruhegehaltssatz / Ruhegehalt:
www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/ruhegehaltssatz_ruhegehalt/ruhegehaltssatz--ruhegehalt-68289.html

Für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt zurzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
31 Jahre X 1,79375 = 55,606 = 55,61 % als Ruhegehaltssatz

Ruhegehaltfähige Dienstzeiten:
www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/ruhegehaltfaehige_dienstzeiten/ruhegehaltfaehige-dienstzeiten-68232.html
- Zeiten im Beamtenverhältnis
- Wehrdienstzeiten
- Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Ausbildungszeiten
Auf Antrag können Ausbildungszeiten und Zeiten einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, soweit sie für die Beamtenlaufbahn vorgeschrieben sind, im Rahmen der jeweiligen Mindestzeiten als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Die Zeit eines Studiums einschließlich Prüfungszeit ist nur mit höchstens 3 Jahren zu berücksichtigen.

- Nichtanrechnung von Renten bei Verzicht auf Vordienstzeitenanerkennung
Wenn auf die Anerkennung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten (also von Zeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses sowie außer Wehrdienst) verzichtet wird, wird gem. § 66 Abs. 9 NBeamtVG keine Rentenanrechnung vorgenommen, weiteres siehe bei Anrechnung von Renten.

Anrechnung von Renten:
www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/anrechnung_weiterer_einkuenfte/anrechnung-weiterer-einkuenfte-ruhensregelungen-68447.html#p55

Besoldungstabellen:
www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/besoldungstabellen/besoldungstabellen-68435.html
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zeerookah
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von zeerookah »

Vielleicht mal zum Nachdenken :idea:
Ich würde nicht davon ausgehen das die Altersversorgung in 30 Jahren noch so ist wie jetzt.
Wenn ich für mich zurücksehe gab es auch mal 75% (nach 35 Dienstjahren) von 'haste nicht gesehen' und Rente wenn Ansprüche bestanden noch oben drauf.
Geblieben ist davon gar nichts :!:
Gamma
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von Gamma »

Danke für euer Feedback. Ich verstehe das mit dem zusammentreffen von rente und Pension nicht so. Also m.e. ist das so, wenn das zusammentrifft, wird berechnet, wieviel Pension ich bekommen würde wenn ich 40 dienstjahre hätte. Das wären bei a11 ca. 3200 Euro?

Bei dem einen pensionsrechner würde ich 2500 euro Pension bekommen. Und wenn ich Stand jetzt 500 Euro Rente bekommen würde, würde ich 3000 euro Pension bekommen? Der Höchstsatz von 3200 euro darf nicht übersteigen. Oder sehe ich das falsch?
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zeerookah
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Re: Wechsel ins Beamtentum mit 36 Jahren?

Beitrag von zeerookah »

Gamma hat geschrieben: 26. Nov 2019, 07:56 Bei dem einen pensionsrechner würde ich 2500 euro Pension bekommen. Und wenn ich Stand jetzt 500 Euro Rente bekommen würde, würde ich 3000 euro Pension bekommen? Der Höchstsatz von 3200 euro darf nicht übersteigen. Oder sehe ich das falsch?
Ist im Prinzip richtig.
Ich würde nicht so weit in die Zukunft phantasieren. Nichts ist so beständig wie die Veränderung. 1. kommt es anders und 2. als man denkt.
In 30 Jahren wird es vermutlich nur noch ein Alterssystem geben (auch wenn man sich das jetzt nicht vorstellen kann) Vor 30 Jahren konnte sich auch niemand vorstellen das dass größte Heiligtum der Deutschen, die D-Mark, abgeschafft wird. Und doch ist es passiert.
Oder du wirst geschieden und deine ganzen Rechnungen sind nur noch die Hälfte wert.
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