Hi, ich bin neu hier und habe direkt eine komplizierte Frage:
Ich habe zum 1.9. von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern gewechselt. Zufällig wurde auf die Möglichkeit der Ausgleichszulage nach Paragraph 29 LBesG hingewiesen.
Ich habe den Antrag gestellt...er wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Welche VSS nicht vorliegen wurde auch nicht auf Nachfrage erklärt.
Kennt sich hier jemand mit der Materie aus?
Auch mit der Berechnung...? Ich habe in SH 35 Stunden gearbeitet und nun Vollzeit. Hatte aber eine Vollzeitstelle reduziert auf Teilzeit...wäre dies ausschlaggebend, da ich ja theoretisch mehr verdiene durch die Aufstockung. Aber ich bin mir halt nicht sicher, ob man von der Vollzeitbesoldung ausgehen würde.
Hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Lg Sabi
Ausgleichszulage MV
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Re: Ausgleichszulage MV
Die Ablehnung muss nachvollziehbar begründet werden. Ein schlapper Hinweis, es seien die Bedingungen nicht erfüllt, reicht da nicht aus.
Einfach Widerspruch einlegen und der Bearbeiter des Widerspruchs wird das begründen müssen.
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Re: Ausgleichszulage MV
kann er insoweit eine Ausgleichszulage erhalten, wenn für die Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Ich schätze mal, die Behörde sah kein dringendes, dienstliches Bedürfnis
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Re: Ausgleichszulage MV
Hallo...hier ein kurze Rückmeldung.
Mir wurde nahegelegt den Antrag nicht zu stellen. Ich solle mir überlegen, wieviel mir die Zulage Wert ist. Nunmehr habe ich entschieden, den Antrag erstmal zurückzustellen, da ich die "Konsequenzen" noch nicht abschätzen kann. Der Anspruch verfällt ja nicht.
Ein dienstliches Interesse besteht übrigens immer bereits dann, wenn die Stelle ausgeschrieben war, so die Rechtssprechung.
Mir wurde nahegelegt den Antrag nicht zu stellen. Ich solle mir überlegen, wieviel mir die Zulage Wert ist. Nunmehr habe ich entschieden, den Antrag erstmal zurückzustellen, da ich die "Konsequenzen" noch nicht abschätzen kann. Der Anspruch verfällt ja nicht.
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Re: Ausgleichszulage MV
Gefragt war kein "dienstliches Interesse" sondern ein "dringendes dienstliches Bedürfnis", außer dem Wort dienstlich haben diese beiden Sätze nichts miteinander gemein und ein dringendes dienstliches Bedürfnis liegt keineswegs dann bereits vor, wenn die Stelle lediglich ausgeschrieben war,
Auch ist die Auffassung dass der "Anspruch" verfällt, so nicht richtig, es handelt sich um eine Kann-Bestimmung (Ermessensentscheidung) du hast also zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf Gewährung der Zulage, lediglich auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
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Re: Ausgleichszulage MV
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche vergeblich den Antrag auf Ausgleichszulage (Senat Berlin) und finde ihn nicht online. Kann jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Tania
ich suche vergeblich den Antrag auf Ausgleichszulage (Senat Berlin) und finde ihn nicht online. Kann jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Tania