Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Moderator: Moderatoren
Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Hallo, hier meine Frage:
Wann steht einem als Beamten bei der Bundespolizei die Mindestpension zu?
Ich habe 2 Varianten im Internet gefunden und bin jetzt total verwirrt...
Variante 1:
Man muss eine Wartezeit von 5 Jahren abgelegt haben. Die Ruhestandsfähige Dienstzeit beginnt ab einem Alter von 17 Jahren und bei Eintritt in ein Beamtenverhältnis (also auch Widerruf).
Zudem muss man Beamter auf Lebzeit sein.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er zum Beamten auf Lebzeit ernannt worden.
Also müsste er einen Anspruch auf Mindestversorgung haben, so verstehe ich es.
Variante 2, die ich häufig gelesen habe:
Man muss ab dem Beamtenverhältnis zum Beamten auf Lebzeit noch 5 Jahre warten, bis man einen Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er BaL. Jetzt müsste X bis 2020 warten um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu haben.
Was ist nun richtig????
Und wie viel bleib bei der Mindestversorgung netto überhaupt übrig?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und euer Wissen!
LG Anja
Wann steht einem als Beamten bei der Bundespolizei die Mindestpension zu?
Ich habe 2 Varianten im Internet gefunden und bin jetzt total verwirrt...
Variante 1:
Man muss eine Wartezeit von 5 Jahren abgelegt haben. Die Ruhestandsfähige Dienstzeit beginnt ab einem Alter von 17 Jahren und bei Eintritt in ein Beamtenverhältnis (also auch Widerruf).
Zudem muss man Beamter auf Lebzeit sein.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er zum Beamten auf Lebzeit ernannt worden.
Also müsste er einen Anspruch auf Mindestversorgung haben, so verstehe ich es.
Variante 2, die ich häufig gelesen habe:
Man muss ab dem Beamtenverhältnis zum Beamten auf Lebzeit noch 5 Jahre warten, bis man einen Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er BaL. Jetzt müsste X bis 2020 warten um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu haben.
Was ist nun richtig????
Und wie viel bleib bei der Mindestversorgung netto überhaupt übrig?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und euer Wissen!
LG Anja
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Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Hallo. Keine stimmt genau .
Schau mal ins BeamtVG §4. Sind nur ein paar Sätze.
Schau mal ins BeamtVG §4. Sind nur ein paar Sätze.
Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort 
Aber wenn man jetzt genau diesen oben beschriebenen Fall nehmen würde, ohne Dienstunfall und ohne Anrechnungsfähige Zeiten vor dem Ausbildungsbeginn, dann würde Variante 1 richtig sein, oder?
Danke schonmal für deine Geduld

Aber wenn man jetzt genau diesen oben beschriebenen Fall nehmen würde, ohne Dienstunfall und ohne Anrechnungsfähige Zeiten vor dem Ausbildungsbeginn, dann würde Variante 1 richtig sein, oder?
Danke schonmal für deine Geduld

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Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Hallo.In Variante 1 hätte er Anspruch auf Ruhegehalt. Mindestverorgung wird es wahrscheinlich auch. Aber der Anspruch ist in §14 geregelt. Für das Nettogehalt zieht man Steuern Krankenkasse usw ab.
Wer mit 22 pensioniert wird ist doch dienstunfähig und da gibt es dann die Zurechnubngszeit bis zum 60.
Wer auf eigenen Wunsch ausscheidet verliert die Beamtenrechte und wird doch in der Rentenversicherung nachversichert.
Wer mit 22 pensioniert wird ist doch dienstunfähig und da gibt es dann die Zurechnubngszeit bis zum 60.
Wer auf eigenen Wunsch ausscheidet verliert die Beamtenrechte und wird doch in der Rentenversicherung nachversichert.
Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Was ist mit der Zurechnungszeit gemeint?
LG
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Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Man muss auch noch den Versorgungsabschlag von 10,8% berücksichtigen (§14 Abs. 3 BeamtVG Bund), so dass man trotz Zurechnungszeit in diesem Beispiel "nur" die Mindestversorgung von 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 + 30,68 € + evtl. Familienzuschlag erhalten würde.Torquemada hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 22:29Von 22 bis 60 sind es 38 Jahre.Davon werden zwei Drittel anerkannt.
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Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Klar. Es ging ja nur um die Zurechnungszeit.
Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Hier kann man mal alles berechnen:
http://www.n-heydorn.de/pensionsrechner.html
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Re: Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Vielen Dank an alle 
