Hallo,
mal eine Frage.
Wie ist das mit dem Familienzuschlag der Stufe 2 also für die Kinder nach einer Scheidung.
Wenn der Beamte geschieden wurde, unterhaltspflichtig ist für die Kinder und die Kinder nicht bei ihm leben.
Erhält er dann weiterhin den Zuschlag der Stufe 2 für die Kinder oder nicht?
Viele Grüße
Familienzuschlag nach Stufe 2 nach Scheidung
Moderator: Moderatoren
Re: Familienzuschlag nach Stufe 2 nach Scheidung
Das sollte so sein. Sofern der Expartner nicht ebenfalls Anspruch auf den Familienzuschlag hat.
Wird aber beim Unterhaltspflichtigen Einkommen mit angerechnet.
Wenn deine Bezügestelle im Moment nichts zahlt würde ich da keine schlafenden Hunde wecken.
(man kann ja das einem zustehende bis zu 4 Jahre nachfordern. Der Fehler liegt nicht bei Dir. Es ist Aufgabe deiner Besoldungsstelle das korrekt für Dich & den Dienstherrn zu verwalten)
Wird aber beim Unterhaltspflichtigen Einkommen mit angerechnet.
Wenn deine Bezügestelle im Moment nichts zahlt würde ich da keine schlafenden Hunde wecken.
(man kann ja das einem zustehende bis zu 4 Jahre nachfordern. Der Fehler liegt nicht bei Dir. Es ist Aufgabe deiner Besoldungsstelle das korrekt für Dich & den Dienstherrn zu verwalten)
