blink182 hat geschrieben: ↑9. Nov 2019, 07:57
Lenny.xyz hat geschrieben: ↑4. Nov 2019, 13:38
Ganz genau. So ist es und es gab noch nie derartige Probleme bei anderen Arbeitgebern. Das sagte ich ihr auch. Darauf sie dann:“Ja wenn andere das so einfach machen... Ich geh das Risiko nicht ein.“ ( ...von wegen ich könnte ja viel behaupten, dass es eine Nebentätigkeit ist).
Dass es eine Nebentätigkeit ist, geht doch aber schon daraus hervor, dass du bei deiner Haupttätigkeit (also den Versorgungsbezügen) Steuerklasse 1 hast bzw. jetzt
hattest?
Ja, aber wenn der neue Arbeitgeber bei meiner Anmeldung fälschlicherweise angibt, diese Firma wäre der Hauptarbeitgeber, wird das so angenommen und infolgedessen die Steuerklassen geändert - und zwar rückwirkend zum Eintreten in die neue Firma und ohne dass der Betroffene erstmal überhaupt davon erfährt. Bis dann die Abzüge bei der Pension kommen.
Bei sind es 750 € Nachzahlung und monatlich über 300 Euro mehr Lohnsteuer!
Und das beste kommt ja noch.
UPDATE:
Ich hatte ja auch noch das Pech, dass ich nicht sofort bei der Servicehotline anrufen konnte, weil ich es am Donnerstag, den 30.10. erfuhr und die Hotline erst wieder Montag erreichbar war aber das schrieb ich ja schon.
Bei der Servicehotline war man aber sehr hilfsbereit und erklärte mir, was passiert sei - dass der neue Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber angemeldet hat.
Sie schickten mir ein Schreiben mit 2 Seiten zum Ausfüllen, damit die Steuerklassen schnellstmöglich wieder geändert werden können. Eine Seite sollte der neue AG ausfüllen, die andere ich.
Die Dame aus der Buchhaltung hatte sich ja schon vorher als „Dummbratze“ geoutet, als sie sagte, sie könne das auf meine Bitte hin nicht „einfach wieder ändern“. Sie müsste was Schriftliches haben von der KK oder sonst jemand, der „autorisiert“ sei! Ich könnte ja viel erzählen meinte sie sinngemäß!
Dabei ist der Arbeitnehmer der einzige, der bestimmt welche Steuerklasse verwendet werden soll.
Dann rief sie mich an und sagte, sie hätte nochmal nachgesehen und sie hätte die Firma NICHT als HAUPTARBEITGEBER eingetragen.
Der Fehler müsste woanders gemacht worden sein!!
Infolgedessen füllte sie auch nicht den Part aus „Korrektur am .... durchgeführt“ auf dem Schreiben, das ich schnellstens an den Versorgungsservice zurückschicken soll, damit die Steuerklassen wenigstens zu Dezember wieder stimmen!
Ich rief gestern übrigens auch noch beim Finanzamt an, wo mir ebenfalls bestätigt wurde, dass die neue Firma sich als Hauptarbeitgeber eingetragen hat.
Leider kann ich aber die Dame aus der Buchhaltung erst Montag darüber in Kenntnis setzen!
Ich habe aber schon den Versorgungsservice darüber informiert.