Neu bei Jobservice
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Re: Neu bei Jobservice
Ich hatte bereits meine erste heftige Diskussion mit meinem Vermittler wegen meiner Weigerung Lebenslauf und Bewerbungen zu schreiben. Er hat mir den Demografie Tarifvertrag vorgelegt worin etwas von meiner Pflicht steht mitzuwirken. Sollte ich dies nicht tun hätte das Konsequenzen.
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Re: Neu bei Jobservice
Hallo Nikolaus, darf ich mal fragen wie alt du bist ?, weil dein Berater so einen Druck macht.
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Re: Neu bei Jobservice
Der Demografie Tarifvertrag gilt nicht für dich. Was hast du als Beamter mit einem Tarifvertrag zu schaffen? Nichts.
Beamte, Richter und Soldaten:
Die Regelungen für Beamte werden nicht von Arbeitgebern mit Gewerkschaften als Tarifpartner ausgehandelt, sondern von den gesetzgebenden Körperschaften einseitig durch Gesetze und Verordnungen festgelegt.
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Re: Neu bei Jobservice
Glaubst du das hat was mit dem Alter zu tun? Bin 53. Herscht nicht allgemein ein rauer Ton bei Jobservice? Jeder Vermittler möchte Erfolge verbuchen und jeder Vermittelte ist ein Erfolg.Eisenschiene hat geschrieben: ↑26.10.2019 12:15 Hallo Nikolaus, darf ich mal fragen wie alt du bist ?, weil dein Berater so einen Druck macht.
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Re: Neu bei Jobservice
Also ich habe schon seit über einem Jahr nichts mehr von meinem Vermittler gehört.
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Re: Neu bei Jobservice
Hallo Nikolaus, welche Konsequenzen hat er denn anzubieten? Ich glaube dein Vermittler ist sehr verzweifelt weil du nicht mitwirkst wie er sich das wünschst. Er hat überhaupt keine Handhabe gegen dich. Du solltest dich zurücklehnen und warten was passiert. Glaub mir ich habe das ganze auch schon durch. Am Anfang kamen große Sprüche und Drohungen. Passiert ist bis heute nichts.
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Re: Neu bei Jobservice
Demografie TV
§ 9
Entwicklungsleistung und -ansprüche
1. Zentrale Aufgabe der DB JobService GmbH und des bisherigen Arbeitgebers
ist die Unterstützung des Arbeitnehmers bei seinem Bemühen um eine neue Re-
gelbeschäftigung im DB Konzern. Alle weiteren Pflichten orientieren sich an
dieser Aufgabe.
Ein Arbeitnehmer stellt auf Grund eines Arbeitsvertrages seine Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung.
Wer ist kein Arbeitnehmer?
Nicht zu den Arbeitnehmern werden folgende Personen gezählt: Beamte, aber auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Zwangsbeschäftigte (Strafgefangene), Zivildienstleistende, Rentner und Pensionäre, Studenten und Selbstständige.
§ 9
Entwicklungsleistung und -ansprüche
1. Zentrale Aufgabe der DB JobService GmbH und des bisherigen Arbeitgebers
ist die Unterstützung des Arbeitnehmers bei seinem Bemühen um eine neue Re-
gelbeschäftigung im DB Konzern. Alle weiteren Pflichten orientieren sich an
dieser Aufgabe.
Ein Arbeitnehmer stellt auf Grund eines Arbeitsvertrages seine Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung.
Wer ist kein Arbeitnehmer?
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Re: Neu bei Jobservice
Und was soll ich dann hier?
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Re: Neu bei Jobservice
Hallo Nikolaus
du kannst natürlich der Abordnung zu DB Jobservice widersprechen und verlangen dass du amtsangemessen beschäftigt wirst.
Warum bist du denn nach Jobservice gekommen rationalisierungsbedingt oder wegen Krankheit (leistungsgewandelt)?
Der Schuss kann natürlich auch nach hinten losgehen, da du nur abgeordnet bist, kannst du dies jederzeit beenden - dann gehst du zu deinem alten Betrieb zurück und wenn du wg. leistungsgewandelt zu JS abgeordnet wurdest, wird dich dein Betrieb sicher in DU schicken, weil er dich nicht mehr beschäftigen kann, d.h. Einbußen beim Verdienst.
Da ist es doch das kleinere Übel (wenn du Beamter bist) du bleibst bei Jobservice, fährst einmal die Woche zum Unterschreiben und damit hast du deine Mitwirkungspflicht schon erfüllt und bekommst als Sahnehäubchen obendrauf volle Bezüge.
du kannst natürlich der Abordnung zu DB Jobservice widersprechen und verlangen dass du amtsangemessen beschäftigt wirst.
Warum bist du denn nach Jobservice gekommen rationalisierungsbedingt oder wegen Krankheit (leistungsgewandelt)?
Der Schuss kann natürlich auch nach hinten losgehen, da du nur abgeordnet bist, kannst du dies jederzeit beenden - dann gehst du zu deinem alten Betrieb zurück und wenn du wg. leistungsgewandelt zu JS abgeordnet wurdest, wird dich dein Betrieb sicher in DU schicken, weil er dich nicht mehr beschäftigen kann, d.h. Einbußen beim Verdienst.
Da ist es doch das kleinere Übel (wenn du Beamter bist) du bleibst bei Jobservice, fährst einmal die Woche zum Unterschreiben und damit hast du deine Mitwirkungspflicht schon erfüllt und bekommst als Sahnehäubchen obendrauf volle Bezüge.
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Re: Neu bei Jobservice
Gut dann werde ich einfach mal abwarten was passiert wenn ich auf Aufforderungen mich zu bewerben nicht reagiere.
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Re: Neu bei Jobservice
Ich gehe Mal davon aus dass du in der OP1 bist, die Berater von JS versuchen da immer Druck aufzubauen. Nix neues, haben wir alle durch.
Ich fuhr bei den Drohungen bezüglich Mitwirkungspflicht, bewerbungen, seminare usw immer mit folgendem Satz gut: " Sie haben sicherlich Recht, aber sie werden es mir sicherlich zeigen wo ich das im Bundesbeamtengesetz nachlesen kann ".
Damit ist sofort Ruhe. Selbst im Demographi TV gibt es nur einen Satz der für Beamte wichtig ist: der Tarifvertrag ist auch für Beamte gültig soweit es das BBG zuläst. Und da im Gesetz dazu nichts steht......erledigt.
Ich habe den mittelweg für mich gefunden. Ich werde den konzern DB nicht verlassen. Ich schaue ab und zu tatsächlich mal total motiviert nach einer neuen Stelle.
Ach ja, ich bin in deinem Alter und weiß auch das es nichts gibt lasse dich nicht bange machen, deine Mitwirkungspflicht ist der Wöchentliche Besuch um dich zu melden, Urlaub zu nehmen und dich bei Bedarf krank zu melden. So ein Seminar oder Bewerbungstraining lehnte ich nur einmal ab, ist ganz interessant Mal andere Betroffene live zu treffen.