Hallo Leute,
da ich nicht weiß, an welcher Stelle ich mich informieren kann ohne „die Pferde scheu zu machen“ hoffe ich hier ein paar Infos zu bekommen.
Ich möchte mich für den höheren Verwaltungsdienst bewerben. Wahlweise auch für die Justiz. Die Frage bleibt aber letztlich die gleiche, denn beides Mal geht es um die Verbeamtung.
Ich habe seit meiner Kindheit Migräne. Ca. 1-3 Anfälle im Monat, die jeweils etwa 2-3 Tage dauern und sich in 85% der Fälle sehr gut mit Akutmedikamenten eindämmen lassen, so dass ich normal arbeiten kann. Manchmal klappt es nicht, so dass ich nicht ganz auf der Höhe bin, wirklich zuhause bleiben muss ich aber nur in Ausnahmefällen. Ich komme auf ca. 5-7 Krankheitstage im Jahr. Ansonsten habe ich zum Glück eine sehr robuste Gesundheit. Zudem nehme ich tägliche Medikamente zur Profilaxe gegen die Migräne.
Hat jemand Erfahrungsberichte, ob dies dazu führt, dass eine Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgt? Und gibt es irgendwelche „Tricks“ um die amtsärztliche Untersuchung zu überstehen?
Danke im Voraus
Verbeamtung trotz Migräne
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Re: Verbeamtung trotz Migräne
In der Regel klärt der Amtsarzt die Ursache der Migräne ab und holt sich unter Umständen ein Fachgutachten. Neben der neurologischen Beurteilung KANN auch eine psychiatrische Untersuchung durchgeführt werden. Der Amtsarzt beurteilt anschließend, ob die Möglichkeit einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit besteht. Da Migräne nicht gleich Migräne ist, wirst Du hier im Froum vermutlich keine abschließende Antwort erhalten.
Mit "Tricks" wird bzw. sollte Dir hier keiner weiterhelfen, denn beim Amtsarzt hast Du die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Schummelst Du, ist die Verbeamtung futsch, da diese auch für die Vergangenheit zurückzunehmen ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).
Mit "Tricks" wird bzw. sollte Dir hier keiner weiterhelfen, denn beim Amtsarzt hast Du die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Schummelst Du, ist die Verbeamtung futsch, da diese auch für die Vergangenheit zurückzunehmen ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).
Re: Verbeamtung trotz Migräne
Zwar spät, vielleicht hilfts ja trotzdem weiter. Kann jetzt nur von Bayern sprechen. Nur als Anregung: Hast du einen GdB beim Versorgungsamt beantragt?
Wenn ein GdB von 30 bis 40 vorliegt: Dann kann man einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Ansonsten ab GdB 50.
Unter diesen Voraussetzungen gelten nämlich die Integrationsrichtlinien und darin heißt es sinngemäß, dass der Amtsarzt bei der Prüfung der Dienstfähigkeit nur noch von einem Zeitraum von fünf Jahren ausgeht.
Wenn ein GdB von 30 bis 40 vorliegt: Dann kann man einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Ansonsten ab GdB 50.
Unter diesen Voraussetzungen gelten nämlich die Integrationsrichtlinien und darin heißt es sinngemäß, dass der Amtsarzt bei der Prüfung der Dienstfähigkeit nur noch von einem Zeitraum von fünf Jahren ausgeht.
Re: Verbeamtung trotz Migräne
Ein GdB nur wegen Migräne? Gibt's dafür wirklich einen GdB???
Re: Verbeamtung trotz Migräne
Was heißt hier "nur"?
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Re: Verbeamtung trotz Migräne
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...