Ich kenne die Einsatzwechseltätigkeit jetzt nur von der Einkommensteuer. Beim Finanzamt kannst du für die 67km lediglich die Pendlerpauschale geltend machen. Ich vermute, es wird wohl nichts mit Abrechnung als Dienstreise und Verpflegungsmehraufwand.
Hm, ich würde trotzdem malo nachlesen. Steht in den Vorschriften nicht etwas mit der Abwesenheit pro Tag vom Wohnort? Ab 10 Stunden gibt es doch den Verpflegungsmehraufwand. Weiß nur nicht wo das steht.
LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!