Ich bin seit 19 Jahren in der A10 als gehobener Dienst in Sachsen und bewarb mich jetzt für eine sehr fachspezifische 12er Stelle (kein allgemeiner Verwaltungsjob sondern spezieller technischer Dienst) im eigenen Amt, die durch Rentenabgang frei wird udn die mich auch von der fachlichen Arbeit reizt.Hinweis: Die Stellenausschreibung lautet explizit 12/A12 und ich bin - wie ich nun erfahren habe - der einzige Bewerber.
Beim Vorstellungsgespräch sagte man mir allerdings, dass eine Beförderungen in die A12 ausgeschlossen sei.
Ich wäre für die Stelle fachlich geeignet - aber eine Beförderung ist von der A10 auf die A12 nicht möglich,
.....ich könne ja diese höherwertige Stelle für die A10 antreten und hoffen dass irgendwann eventuell auf A11 befördert wird
Frage 1:
Ist eine Beförderung prinzipiell nur von A10 über A11 nach A12 möglich oder kann man auch überspringen, wenn man sich auf eine dementsprechende Stelle bewirbt?
Frage 2:
Wenn mein Dienstherr sparen will, ist es legitim einem einzigen Bewerber auf eine Stelle die Beförderung zu verwehren und ihn weiter mit A10 maximal A11 (irgendwann) einzustellen?
Bewerbung von A10 auf A12 =Beförderung ausgeschlossen
Moderator: Moderatoren
Re: Bewerbung von A10 auf A12 =Beförderung ausgeschlossen
ja und nein
ja
Re: Bewerbung von A10 auf A12 =Beförderung ausgeschlossen
ui jetzt bin ich verwirrt
freshair meint klar, es geht nur der Reihe nach also A10--> A11--->A12
Gfunkt sagt salomonisch
oder kennt sich da jemand ganz solide aus?
trotz jahrelangen Beamtentums - an dieser Stelle scheiden sich auch in unseren Beamtenreihen die Geister,
ob man als Beamter in der A10 sich nur auf A11 Stellen bewerben "darf" also klar dürfen darf man aber
Plan B wäre dann raus aus dem Beamtentum und als Angestellter in die 12,
wäre wohl auch eher nicht DIE solide Lösung, denn ein Angestellter in der 10 bekäme ja die 12 bei erfolgreicher Bewerbung....
freshair meint klar, es geht nur der Reihe nach also A10--> A11--->A12
Gfunkt sagt salomonisch
darf ich bitte noch mal nachhaken wie das gemeint ist?ja und nein
oder kennt sich da jemand ganz solide aus?
trotz jahrelangen Beamtentums - an dieser Stelle scheiden sich auch in unseren Beamtenreihen die Geister,
ob man als Beamter in der A10 sich nur auf A11 Stellen bewerben "darf" also klar dürfen darf man aber
Plan B wäre dann raus aus dem Beamtentum und als Angestellter in die 12,
wäre wohl auch eher nicht DIE solide Lösung, denn ein Angestellter in der 10 bekäme ja die 12 bei erfolgreicher Bewerbung....
Re: Bewerbung von A10 auf A12 =Beförderung ausgeschlossen
Danke für diese Erklärungen, das macht mir mit diesem Wissen dann meine Entscheidung etwas leichter,
Beförderung in A11 war vor der Reform absehbar (angekündigt in 3 Monaten - dann kam mit Reform SOFORTIGER Beförderunggstopp und Behörde wurde aufgelöst
wir wurden umgebettet zu neuem Dienstherrn und der "spart", seit er uns nehmen musste und hat keine A11-Stellen bislang für das Spezialgebiet was ich begleite - eben nur diese A12, die jetzt durch Altersabgang frei wird.....
und allgemeinen Verwaltungsdienst hab ich nicht ernsthaft via Klage versucht (daher entschuldigt meine dumme Frage zum Aufstieg)....
wenn man im technischen Bereich ein exotisches Spezialwissen hat, ist das quasi beamtenrechtlich auch ne Fußfessel einen Mitarbeiter nicht in ein anderes Ressort wechseln zu lassen - dann bleibt der auf seiner A10 angekettet und man verhindert seinen Wechsel in eine andere Amtsstube
so ist das Leben ))) kein Grund zum Jammern - aber zum Lernen aus Erfahrungen
tja hängen geblieben Verwaltungsreform Sachsen, perfekte Beurteilungen auch heute noch ABERHört man eigentlich auch selten, dass ein Beamter nach 19 Jahren noch A10 ist. Hast du dich vorher nie auf einen höherwertigen Dienstposten beworben?
Beförderung in A11 war vor der Reform absehbar (angekündigt in 3 Monaten - dann kam mit Reform SOFORTIGER Beförderunggstopp und Behörde wurde aufgelöst
wir wurden umgebettet zu neuem Dienstherrn und der "spart", seit er uns nehmen musste und hat keine A11-Stellen bislang für das Spezialgebiet was ich begleite - eben nur diese A12, die jetzt durch Altersabgang frei wird.....
und allgemeinen Verwaltungsdienst hab ich nicht ernsthaft via Klage versucht (daher entschuldigt meine dumme Frage zum Aufstieg)....
wenn man im technischen Bereich ein exotisches Spezialwissen hat, ist das quasi beamtenrechtlich auch ne Fußfessel einen Mitarbeiter nicht in ein anderes Ressort wechseln zu lassen - dann bleibt der auf seiner A10 angekettet und man verhindert seinen Wechsel in eine andere Amtsstube
so ist das Leben ))) kein Grund zum Jammern - aber zum Lernen aus Erfahrungen
Re: Bewerbung von A10 auf A12 =Beförderung ausgeschlossen
Für den Bund gilt zumindest folgendes:
Sicherlich lässt sich in Sachsen eine ähnliche Regelung findenBundesbeamtengesetz (BBG)
§ 22 Beförderungen
(1) Für Beförderungen gelten die Grundsätze des § 9. Erfolgt die Auswahlentscheidung auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen, darf das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegen.
(2) Beförderungen, die mit einer höherwertigen Funktion verbunden sind, setzen eine mindestens sechsmonatige Erprobungszeit voraus.
(3) Ämter, die nach der Gestaltung der Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.
(4) Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres
1. seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder
2. a) seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder
b) seit der letzten Beförderung,
es sei denn, das bisherige Amt musste nicht regelmäßig durchlaufen werden.
(5) Vor dem Wechsel in ein Amt einer höheren Laufbahngruppe ist eine entsprechende Qualifikation durch eine Prüfung nachzuweisen. Die Voraussetzungen und das Verfahren regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
(6) Der Bundespersonalausschuss kann Ausnahmen von den Absätzen 2 bis 4 zulassen, wenn sie die Bundesregierung nicht durch Rechtsverordnung regelt.