Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

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ssoul33
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Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

Beitrag von ssoul33 »

Hallo,

Ich wurde letztes Jahr auf Probe verbeamtet und bin ab August Beamter auf Lebenszeit und hätte eine kurze Frage zwecks einer Beförderung.

Mir wurde damals (letztes Jahr) gesagt, dass ich eigentlich in A11 verbeamtet werden müsste, aufgrund meines Bruttos (EG10 St.4), aber dies nicht möglich ist, da das Gesetz es nicht hergibt. Ich würde aber sehr schnell auf A11 kommen.

Ich bin seit 2011 im öffentlichen Dienst und meine Jubiläumsdienstzeit zählt ab 2011. Mein Diensteintritt wurde mit 2014 datiert, so dass ich nun auf A10 St.4 sitze.

Laut dem bayerischen Beamtengesetz (Art. 17 Beförderungen) ist eine Beförderung z.B. nicht möglich bei:
"Eine Beförderung darf nicht erfolgen vor Ablauf einer Dienstzeit von drei Jahren ab einem Amt der Besoldungsgruppe A 10"

Nun meine Frage:

Sind diese 3 Jahre bei mir schon vorbei, da meine Diensteintritt mit 2014 datiert ist und ich auch dementsprechend meine Erfahrungsjahre angerechnet bekommen habe.

Danke für eure Zeit.
GFunkt
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Re: Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

Beitrag von GFunkt »

Die gesetzlichen Vorgaben in Art. 17 LlBG bedeuten nicht, dass nach Ablauf z.B. der dort genannten Zeiträume automatisch eine Beförderung erfolgt. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht. Die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und die Feststellungen hierfür sind in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen. Eine Beförderung nur weil man eine bestimmte Zeit "abgesessen" hat gibt es nicht. Ebenso wenig ist die Festsetzung der Jubiläumsdienstzeit im Zusammenhang mit einer Beförderung in irgendeiner Form maßgeblich oder eine frühere Eingruppierung als Tarifbeschäftigter.
ssoul33
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Re: Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

Beitrag von ssoul33 »

GFunkt hat geschrieben: 30. Jul 2019, 11:28 Die gesetzlichen Vorgaben in Art. 17 LlBG bedeuten nicht, dass nach Ablauf z.B. der dort genannten Zeiträume automatisch eine Beförderung erfolgt. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht. Die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und die Feststellungen hierfür sind in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen. Eine Beförderung nur weil man eine bestimmte Zeit "abgesessen" hat gibt es nicht. Ebenso wenig ist die Festsetzung der Jubiläumsdienstzeit im Zusammenhang mit einer Beförderung in irgendeiner Form maßgeblich oder eine frühere Eingruppierung als Tarifbeschäftigter.
Danke für die schnelle Antwort. Das ist mir alles bewusst. Mir war es eher wichtig zu erfahren, ob diese Klausel für mich gilt oder nicht. Also ist diese Frist schon abgelaufen und zieht diese Klausel für mich nicht mehr.
GFunkt
Beiträge: 343
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Re: Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

Beitrag von GFunkt »

Nach Art. 15 Abs. 1 LlBG rechnen Dienstzeiten, die Voraussetzung für eine Beförderung sind, von der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit (allgemeiner Dienstzeitbeginn). Der allgemeine Dienstzeitbeginn wird vorverlegt bzw. soll vorverlegt werden, wenn die Voraussetzungen nach Art. 15 Abs. 3 LlBG gegeben sind. Ihre Angaben lassen dazu keine Aussage zu. Ich würde Ihnen raten, sich an Ihre Personalstelle zu wenden.
DerHagn
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Re: Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

Beitrag von DerHagn »

Hat die Behörde denn keine Beförderungsrichtlinien? Hieraus kann man normalerweise viele Infos ziehen.
Auf solche Aussagen hinsichtlich schneller Beförderung etc. würde ich eh nichts geben.
Postlerin
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Re: Beförderung von A10 nach A11, Dienstzeit, Jubiläumszeit.. ?

Beitrag von Postlerin »

Also, ich lese das so:
Beamter auf Lebenszeit seit 08.19
Frühest mögliche Beförderung: 09/22

Die aktive Beamtenzeit beginnt 08/19 als A10er.

Der auf 2014 vor verlegte Diensteintritt ist ja nur passiert, um bei der Besoldungsstufe höher ansetzen zu können. Tatsächlich wurde ja nicht ab 2014 als Beamter Dienst geleistet.

Heißt die Beförderung kann erst passieren, wenn der Beamte tatsächlich 3 Jahre als A10er gearbeitet hat.

Und ja im oeffentlichen Dienst sind 3 Jahre kurz und leider nicht die Regel.
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