Krankschreibung trotz vorübergehender DU?

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missglück
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Krankschreibung trotz vorübergehender DU?

Beitrag von missglück »

Hallo,
habe ein Schreiben vom Dienstherrn bekommen, in dem steht, dass der AA mich für vorübergehend dienstunfähig einschätzt ,ich aber in den nächsten sechs Monaten wieder fit werden kann,wenn ich gewisse Auflagen/ Therapien absolviere. Ich werde dann in sechs Monaten erneut zum AA eingeladen. Meine Frage ist jetzt, ob ich in diesen sechs Monaten trotzdem noch "normale" Atteste zur Dienstunfähigkeit vorlegen muss ? Ich habe bereits gefunden, dass man dies nicht muss, wenn man dauerhaft dienstunfähig ist und sich z.B im Klageverfahren befindet. Aber gilt es auch für mich ? Danke euch und lG
missglück
Beiträge: 5
Registriert: 19. Aug 2018, 08:06
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Re: Krankschreibung trotz vorübergehender DU?

Beitrag von missglück »

Ich danke dir !
RevNick
Beiträge: 50
Registriert: 23. Mai 2019, 12:24
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Re: Krankschreibung trotz vorübergehender DU?

Beitrag von RevNick »

Hallo Missglück,
das musst Du ein wenig differenzierter betrachten. Wenn Dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt und dich in den Ruhestand versetzten will, kann dieser selber ab einer bestimmten Zeit Dir mitteilen, ob bzw. dass Du keine Atteste mehr vorlegen musst. Das wird meist mit dem Schreiben der Versetzung in den Ruhestand mit aufgeführt. Ist aber glaube ich bei Dir nicht der Fall !

Wichtig wäre einmal zu wissen, welche "gewisse Auflagen" von deinem Dienstherrn denn gemeint sind. Wenn Du zusätzlich z. B. laut deinem Dienstherrn an einer Rehe teilnehmen sollst, musst Du einmal in deinen jeweiligen Landesgesetz (NRW) nachschauen, ob dort etwas geregelt ist...
Im Bundesgesetz wäre eine Rehe z. B. als Sonderurlaub zu "buchen", beim Landesrecht kann es aber anders geregelt sein.
Ansonsten musst Du deinen Personalbereich einfach mal fragen, wie es bei Euch geregelt ist...
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