Hallo MadHeart,
es gibt auf der Seite des BAnst PT (siehe Link von dibedupp) die Vordrucke, die Du für deinen Nachweis benötigst. Ich würde versuchen, den Nachweis z. B. beim BFD/1000 Sozialstunden so früh wie möglich zu bekommen. Dann kannst Du in Ruhe die Genehmigung der BAnst PT abwarten, da Du bereits im ersten Jahr die Zeit nachweisen kannst. Bei den 1000 Sozialstunden musst Du in einem Jahr ca. 20 Stunden pro Woche arbeiten, um auf die 1000 Stunden nach einem Jahr zu kommen. Je später Du den Nachweis zur Prüfung vorlegst, desto weniger Zeit bleibt Dir zu reagieren.
Das Problem eines späten Nachweis ist, dass die entscheidende Behörde (BAnst PT) ggf. deinen Nachweis nicht anerkennt und Du dann schauen musst, wie Du die Zeiten bis zum Stichtag mit Ablauf des 3. Jahr nachweist. Das wäre z. B. der Fall, wenn die ausstellende Körperschaft nicht unter den Zweck der Abgabenordnung fällt. Wenn nach drei Jahren die Frist für den Nachweis vorbei ist, hast Du bei einem fehlenden Nachweis Pech gehabt, da der Beamte für den ordnungsgemäßen Nachweis selber verantwortlich ist !
Ob die Möglichkeit besteht, bei der BAnst PT vorab nachzufragen, ob die Körperschaft unter die Regelung des Abgabenordnung fällt, muss man einfach mal bei der BAnst PT fragen...