Ruhestand für Beamte ab 2017

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RevNick
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von RevNick »

MadHeart hat geschrieben: 13. Jul 2019, 12:24 Ich habe dort im Moment zwei Anfragen per Mail (länger als eine Woche her) und eine eine telefonische Anfrage stehen. Es kommt im Moment nichts zurück. Und da ich am Montag schon einen Termin habe dachte ich, hier etwas erfahren zu können.
Hallo MadHeart,
es gibt auf der Seite des BAnst PT (siehe Link von dibedupp) die Vordrucke, die Du für deinen Nachweis benötigst. Ich würde versuchen, den Nachweis z. B. beim BFD/1000 Sozialstunden so früh wie möglich zu bekommen. Dann kannst Du in Ruhe die Genehmigung der BAnst PT abwarten, da Du bereits im ersten Jahr die Zeit nachweisen kannst. Bei den 1000 Sozialstunden musst Du in einem Jahr ca. 20 Stunden pro Woche arbeiten, um auf die 1000 Stunden nach einem Jahr zu kommen. Je später Du den Nachweis zur Prüfung vorlegst, desto weniger Zeit bleibt Dir zu reagieren.

Das Problem eines späten Nachweis ist, dass die entscheidende Behörde (BAnst PT) ggf. deinen Nachweis nicht anerkennt und Du dann schauen musst, wie Du die Zeiten bis zum Stichtag mit Ablauf des 3. Jahr nachweist. Das wäre z. B. der Fall, wenn die ausstellende Körperschaft nicht unter den Zweck der Abgabenordnung fällt. Wenn nach drei Jahren die Frist für den Nachweis vorbei ist, hast Du bei einem fehlenden Nachweis Pech gehabt, da der Beamte für den ordnungsgemäßen Nachweis selber verantwortlich ist !

Ob die Möglichkeit besteht, bei der BAnst PT vorab nachzufragen, ob die Körperschaft unter die Regelung des Abgabenordnung fällt, muss man einfach mal bei der BAnst PT fragen...
DHLer
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von DHLer »

dibedupp hat geschrieben: 13. Jul 2019, 12:30 https://www.banst-pt.de/versorgung/news-3/

Man könnte ja auch mal selber suchen.
Nun wurde hier doch intensiv diskutiert und um Sachlichkeit gebeten.
Dibedupp: Den Kommentar hättest Du Dir auch sparen können, dann hätte Deine hilfreiche Info richtig "Gewicht" gehabt.
DHLer
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von DHLer »

Gibt es hier Postler, die aus "dienstlichem" Interesse zu einer Behörde (z.B. Arbeitsamt, Zoll, usw.) oder einem Postnachfolgeunternehmen (Postbank/Telekom - eher unwahrscheinlich) oder einer Tochter, z.B. T-Systems beurlaubt sind und in 08.2018 für den Zeitraum 2018/2019 einen Antrag auf ER gestellt haben und in irgendeiner Form beschieden worden sind? Zur Zeit läuft wohl eine Zurruhesetzungswelle zum 01.09.2019.
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Danke
Annii
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Annii »

Hallo DHLer,
erstmal noch vielen Dank für Deine Einschätzung vom 21.06.19 auf meine Anfrage.
Ich habe im August 2018 einen Antrag auf ER gestellt - bis jetzt aber noch keine schriftliche Antwort/Bescheid bekommen. In persönlichen bzw. telefonischen Gesprächen mit der Personalabteilung wurde mir aber deutlich gemacht, dass ich kaum Chancen darauf hätte (nicht in Zielgruppe/Zuweisung Jobcenter).
DHLer
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von DHLer »

dibedupp hat geschrieben: 13. Jul 2019, 15:48 Und was ist jetzt an deinem Beitrag sachlich und hilfreich für das Thema?
Die Bitte um Sachlichkeit! :roll:
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Das Formular hinter dem Link wird wohl erst am Ende der erbrachten Stunden zurück gesendet. Muss denn diese Tätigkeit nicht vorher Mal abgenickt werden?
RevNick
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von RevNick »

MadHeart hat geschrieben: 14. Jul 2019, 22:24 Das Formular hinter dem Link wird wohl erst am Ende der erbrachten Stunden zurück gesendet. Muss denn diese Tätigkeit nicht vorher Mal abgenickt werden?

Hallo MadHeart,
die Stelle wo Du deine Sozialstunden/BFD ableistet, musst Du dir nicht vorher "absegnen" lassen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du bei der BAnst PT nachfragen kannst, ob die Institution im Sinne der Abgabenordnung einen Nachweis erbringen kann. Aber ich denke einmal, dass Du als Betroffener selber dafür verantwortlich bist...

Gerade weil die Stunden erst nach dem Vollzug bestätigt werden, ist es meiner Meinung nach um so wichtiger, die Stunden so früh wie möglich abzuleisten und sich bescheinigen zu lassen.
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

War heute Mittag bei der neuen Stelle. Werde sie wohl antreten. Da es Ehrenamt ist, muss ich die 2 Monate BFD abschreiben. Aber ich kann mich fast komplett selbst organisieren. 10 oder 40 Stunden die Woche. Und da von 'uns' schon einer in dieser Organisation ist, ist denen der ER nicht mehr fremd. Fehlt noch die letzte Zustimmung und ich kann anfangen.
Flash65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Flash65 »

Hallo Madheart, magst du uns sagen wo du deine Stunden nun ableistest und was du da zu tun hast? Danke.... ;)
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Die entgültige Zusage fehlt noch. Es handelt sich um eine gemeinützige Gesellschaft, die Behindertenwerkstätten betreibt. In diesem speziellen Fall kommt noch Landwirtschaft und Viehhaltung dazu. Hofladen und Restaurant gibt es auch. Ein riesiges Anwesen. Ich werde mich mit anderen Kollegen um die Außenanlagen kümmern.
Flash65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Flash65 »

Klingt abwechlungsreich, drück dir die Daumen :-)
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Daumen haben geholfen. 😀 Am 1.8. geht's los.
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Heute geht's los. Aber gestern kam der nächste Schock. Ich bin in Steuerklasse III. Gestern kam die Pension und ich wurde sogar rückwirkend in VI gesetzt. Da lief wohl mit dem BFD-Job schon wieder was schief.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

MadHeart hat geschrieben: 1. Aug 2019, 05:58 Heute geht's los. Aber gestern kam der nächste Schock. Ich bin in Steuerklasse III. Gestern kam die Pension und ich wurde sogar rückwirkend in VI gesetzt. Da lief wohl mit dem BFD-Job schon wieder was schief.
Das ist z.B. der Fall, wenn
ein Nebenjob falsch bzw. unzulässigerweise in ELSTAM angemeldet wurde.
Ab zum Finanzamt..................und vermutlich dem BFD-Hansel auf die Finger klopfen. Der darf dich nicht im Hauptjob anmelden...
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