Hallo Leute,
Ich habe eine Frage an euch und zwar geht es um die Rückzahlung von Anwärterbezügen nach Beendigung der Laufbahn. Ich habe vor kurzem meine Laufbahn zum gehobenen technischen Dienst mit integriertem Studium beendet. Geplant war es nicht, aber ich habe ein Jobangebot in der freien Wirtschaft bekommen, welches für mich interessant klingt. Diese würde auch die Kosten übernehmen. Leider weiß ich nicht wie hoch diese sind. Ich habe 30-40k geschätzt. Nun habe ich im Internet ein wenig recherchiert, aber nichts eindeutiges gefunden. Im Grunde habe ich zwei Aussagen gefunden.
1. Die Anwärter Zuschläge müssen zurück gezahlt werden.
2. Die kompletten Bezüge müssen zurück gezahlt werden.
Würde Punkt 2 zutreffen, wäre die zu zahlenden Summe jedoch deutlich höher. Aus diesem Grund möchte ich das vorher in Erfahrung bringen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Kann mir jemand diese Frage beantworten? Ich würde mich sehr über eine Antwort Freuen.
Liebe Grüße
Rückzahlung von Anwärterbezügen
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Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Da ich weder Ihre Personalakte noch Ihre Besoldungsakte vorliegen habe (und Sie zum Sachverhalt nicht viel beitragen) kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Aber vielleicht kann ich Ihnen helfen, es selbst rauszufinden:
Schauen Sie Ihre Bezügemitteilungen für Ihre Zeit als Anwärter an. Gibt es da regelmäßig den Bestandteil Anwärtersonderzuschlag? Falls ja, dann wird es wohl das sein, was Sie zurückzahlen müssen, also Variante 1.
Wenn nicht, dann sollten Sie die Unterlagen genauer anschauen, die Sie vor Ihrer Einstellung bekommen haben. Dann haben Sie "Anwärterbezüge unter Auflagen" erhalten und sind vor der Ernennung darüber informiert worden, haben sogar die Kenntnis auf einer Mehrfertigung des Schreibens mit Unterschrift bestätigt. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich dann wohl auf den Teil der Anwärterbezüge, der den Betrag von 650 Euro monatlich übersteigt.
Schauen Sie Ihre Bezügemitteilungen für Ihre Zeit als Anwärter an. Gibt es da regelmäßig den Bestandteil Anwärtersonderzuschlag? Falls ja, dann wird es wohl das sein, was Sie zurückzahlen müssen, also Variante 1.
Wenn nicht, dann sollten Sie die Unterlagen genauer anschauen, die Sie vor Ihrer Einstellung bekommen haben. Dann haben Sie "Anwärterbezüge unter Auflagen" erhalten und sind vor der Ernennung darüber informiert worden, haben sogar die Kenntnis auf einer Mehrfertigung des Schreibens mit Unterschrift bestätigt. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich dann wohl auf den Teil der Anwärterbezüge, der den Betrag von 650 Euro monatlich übersteigt.
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Danke für die Antwort. Meine Personalakte kann und möchte ich nicht in Rahmen eines Forumsbeitrags teilen.
Auf ein solches Schreiben, welches meine Bezüge unter Auflagen festlegt, kann ich mich nicht erinnern. Ich werde jedoch meine Unterlagen noch einmal durchsuchen. Auf meinen Bezügen ist ein Teil als Sonderzuschläge ausgewiesen.
Auf ein solches Schreiben, welches meine Bezüge unter Auflagen festlegt, kann ich mich nicht erinnern. Ich werde jedoch meine Unterlagen noch einmal durchsuchen. Auf meinen Bezügen ist ein Teil als Sonderzuschläge ausgewiesen.