Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

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Maja2019
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

ach ja hab vergessen mit A 9 gibt es nen monatlichen Zuschuss von 42 € zur PKV... mit A 8 komplette Übernahme...
Maja2019
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

und mal angenommen ich komme während der Elternzeit in die nächste Elternzeit...wäre die Beförderung jetzt kurz vorher bzw. schon im Mutterschutz ja nur nachteilig... :?
Skedee Wedee
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Skedee Wedee »

Aus jetziger Sicht und einer Anschlusselternzeit wäre es unsinnig, die Beförderung A 8 -> A 9 durchzuführen.

ABER: wir kennen Deine Dienststelle und deren Beförderungspraxis nicht. Du musst Dir vor Augen halten, dass bei Deiner Rückkehr unter Umständen aus Spargründen keine Beförderungen vorgenommen werden. Du kennst ja das liebe Spiel mit der Kreisumlage und dem Kreistag, in dem "gefühlt" 75% der kreisangehörigen Bürgermeister sitzen. Auch hast Du nach so langer Zeit keinen Anspruch auf Deine bisherige Planstelle, sondern nur auf eine amtsangemesse Tätigkeit in A 8. Möglicherweise erhältst Du - sofern Deine alte Planstelle zwischenzeitlich anderweitig besetzt ist - dann einen A 8-Dienstposten, der auch nur A 8 bewertet ist und somit eine weitere Beförderung, zumindestens auf der neuen Planstelle, ausgeschlossen ist.
Torquemada
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Torquemada »

Maja2019 hat geschrieben: 18. Jun 2019, 12:07 und mal angenommen ich komme während der Elternzeit in die nächste Elternzeit...wäre die Beförderung jetzt kurz vorher bzw. schon im Mutterschutz ja nur nachteilig... :?
Kleiner Hinweis für die Planungsprofis (siehe Steuerklasse III..):

Der Steuerklassenwechsel kommt zu spät, weil das mindestens 7 Monate vor Beginn der Mutterschaftsfrist gemacht werden muss.....
https://www.merkur.de/leben/geld/steuer ... 83245.html

Kommt es während der Elternzeit zu einer neuen Schwangerschaft, wird die laufende Elternzeit unterbrochen und es gibt wieder ganz normal Geld während der Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Bitte beachten, dass das Elterngeld zwar nicht steuerpflichtig ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Und: die Beiträge zur PKV und Pflegeversicherung sind Vorsorgeaufwendungen, die wieder steuerlich angesetzt werden.
Ich bin mir bei dieser Lebensplanung nicht sicher, ob es schlau ist, die Beförderung nicht zu machen. Denn wenn "frau" später wieder (auch mit Teilzeit) einsteigt, gibt es bei A9 eben real mehr Geld.
Hanswurst I.
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Hanswurst I. »

Auch mit allen Tricksereien und guten Planungen sehe ich jetzt schon, dass Du Dich über die Entscheidung nicht befördert werden zu wollen in ein paar Jahren in den Hintern beißen wirst. Erstens kommt es alles anders und zweitens als man denkt.

Üblicherweise ist eine Schwangerschaft und danach womöglich noch Teilzeit nicht so der "Karriere"-Förderer. Das sind schnell mal ein paar Jahre wo viele an einem vorbeiziehen. Egal wie gut man vorher war. Dann sind andere Nase dran wenn man ein paar Jahre "weg" war. Die Mamis kommen wieder, wollen Teilzeit und flexibel und überhaupt. Da bleiben dann oft nur - wie schreib ich? - "mindere" Tätigkeiten, die Punkte kassieren dann die anderen ein. Daher würde ich eine Beförderung in jedem Fall mitnehmen. Was man hat das hat man. Trotz der Rechnerei mit der PKV-Erstattung. Lieber jetzt 50€ im Monat "draufzahlen" als hinterher jahrelang 150€ weniger haben. Erinnert ein bisschen an das Spiel, wenn Du wartest kriegst Du zwei Überraschungseier. ;)

Zum Elterngeld gilt das von torquemada gesagt. Der Steuerklassenwechsel muss sehr sehr schnell erfolgen. Im Endeffekt kaum noch zu schaffen von vielen Paaren wenn man nicht aus der Kiste raus den Antrag gleich stellt. Das wurde nach den Anfangsjahren verschärft weil das ja viele so gemacht haben und die Halbtagsbäckereiverkäuferin dann III hatte und der Oberarzt-Ehemann in V ging. Ja ne ist klar. Der Staat ist ja auch nicht ganz dämlich und so war das auch nicht gedacht.
Maja2019
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

zum Steuerklassenwechsel...

bei Beamten gilt als 7 Monate Frist der Geburtstermin und nicht der Mutterschutz, da auch bis zum Geburtstermin das volle Gehalt ausgezahlt wird.
Torquemada
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Torquemada »

Maja2019 hat geschrieben: 19. Jun 2019, 07:48 zum Steuerklassenwechsel...

bei Beamten gilt als 7 Monate Frist der Geburtstermin und nicht der Mutterschutz, da auch bis zum Geburtstermin das volle Gehalt ausgezahlt wird.
Aha...wieder was gelernt. Da sind die verheirateten Beamt*innen also im Vorteil......
Hanswurst I.
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Hanswurst I. »

Trotzdem muss man da sehr schnell sein. ;-)

Bei einer Tragzeit von üblicherweise 40 Wochen sind das theoretisch (!!!) spätestens die 10. bis 11. Schwangerschaftswoche. Und da darf es das Kind aber dann auch nicht eilig haben. Lass das zwei Wochen vorher kommen, dann ist die ganze Planung schon sehr zerwürfelt wieder.

Wenn es einem wirklich darum geht sollte man so früh wie möglich wechseln, also vielleicht noch vor der "Produktion". Weil dauert ja oft auch noch eine ganze Weile bis man es überhaupt weiß. ;) Bei zwei einigermaßen gleichen Verdiensten ist das eh nicht die Welt. Wir hatten damals von 4/4 auf 3/5 keinen Unterschied festgestellt und am Jahresende machst als Beamter eh in der Regel die ESt-Erklärung wo sich das ausgleichen würde.
Torquemada
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Torquemada »

Maja2019 hat geschrieben: 3. Jun 2019, 12:45 Hallo,

ich bin Kommunalbeamte bei einem Landratsamt und derzeit in A 8. Am 19.01.2020 (offensichtlich falsches Jahr korrigiert - mod) ist der voraussichtliche Geburtstermin.
Es gibt einen ärztlicherseits bescheinigten Geburtstermin.
Hanswurst I.
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Hanswurst I. »

Äh... nein. Gibt es nicht. Es gibt einen anhand dubioser Erfahrungen in eine sog. Nägele-Formel gebrachten und daraus ERRECHNETEN voraussichtlichen Geburtstermin. Der trifft in nicht mal 6% aller Geburten zu sondern dient nur als Anhaltspunkt und zur Berechnung der diversen Fristen und anderen Termine.

Das Elterngeld wird aufgrund des tatsächlichen Geburtstermins gezahlt und nicht aufgrund einer Berechnung nach Mondstand, Eisprung und gehörter Musik beim Vögeln (überspitzt dargestellt). Und da ist eine frühestmögliche Umstellung der Steuerklassen kriegsentscheidend. In der Regel geht das alles sehr knapp aus, der Gesetzgeber hat die 7 Monate bei der späteren Gesetzeskorrektur ja nicht zum Spaß so gesetzt sondern letztlich um sich ordentlich Geld dadurch zu sparen weil es eben - wenn man nicht bereits im Vorfeld die Änderung macht - so nur noch sehr schwer ist mit der taktischen Umstellung. Zuvor musste man ja während der Schwangerschaft "überwiegend" in der Steuerklasse gewesen sein. Da reichten dann auch mal schon nur 5 Monate, mit 6 Monaten war man defintiv safe.

Es war ja auch reichlich lebensfern, dass der Vollzeit-Ingenieur-Ehemann in V ist und die Halbtags-Wurstverkäuferin in III war sondern die haben ja aus Geldgründen das genau anders rum gehabt dass der mit dem wesentlich höheren Einkommen in III war. Und dann wurde diese Lücke eben ausgenutzt dass man in der Schwangerschaft schnell ein paar Monate umswitchte um deutlich mehr Elterngeld rauszuholen.
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