Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

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Maja2019
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Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

Hallo,

ich bin Kommunalbeamte bei einem Landratsamt und derzeit in A 8. Am 19.01.2020 (offensichtlich falsches Jahr korrigiert - mod) ist der voraussichtliche Geburtstermin. Ich habe im April 2019 Antrag auf Beförderung gestellt, der so wies aussieht auch durchgeht und ich vorraussichtlich zum 01.01.2020 in A 9 befördert werde. Davon hätte ich ja aber dann lediglich noch ein paar Tage im Januar etwas davon...Würde es Sinn machen, den Antrag auf Beförderung zurückzuziehen? Da ja bis A 8 die Beiträge zur privaten Krankenkasse übernommen werden. A 9 eben nicht mehr. A 9 ist auch mein Endamt. 2 Jahre werde ich dann auf jedenfall Elternzeit nehmen. Was würdet ihr tun? :geek: :|
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Herr Löhlein
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Herr Löhlein »

Seit wann kann man einen Antrag auf Beförderung stellen?

Im Normalfall ist es doch so, nach entsprechender Beurteilung werden die Punkte zur Beförderung freigegeben und man wird dann befördert.
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Maja2019
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

das hat mich auch sehr gewundert als ich vom Bund zu diesem Landratsamt gewechselt habe.... ist aber so... Meine Stelle wurde mit A 9 bewertet, habe mit A 7 da angefangen, dann Antrag auf Beförderung und zum 01.01.2018 wurde ich A 8. (der vorgesetzte gibt wohl auch seinen Senf dazu ob er mit einverstanden ist) aber das ist ja jetzt nicht mein eigentliches anliegen. Da ich ja einen Antrag gestellt habe, könnte ich diesen ja auch evtl. zurücknehmen oder? die Personalabteilung kann ich derzeit noch nicht darüber befragen, da ich diese noch nicht über meine Schwangerschaft informiert habe.
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Baumschubser
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Baumschubser »

Herr Löhlein hat geschrieben: 3. Jun 2019, 13:20 Seit wann kann man einen Antrag auf Beförderung stellen?

Im Normalfall ist es doch so, nach entsprechender Beurteilung werden die Punkte zur Beförderung freigegeben und man wird dann befördert.
Das setzt aber voraus, dass genügend Beförderungsstellen vorhanden sind. Es kann durchaus hilfreich sein, sich selbst zur Beförderung einzureichen, schon allein um mal auf sich aufmerksam zu machen. Insbesondere ist das dort sinnvoll, wenn man in der großen Masse sonst untergeht und man sich in einem Stellenpool bewegt, der keine Stellenbewertung hat, sondern von bis befördert werden kann nach gut dünken.
Maja2019
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

Keiner einen Rat?
Der Sprung von A 8 (Stufe 5) zu A 9 ist ja auch nicht sonderlich hoch...
Torquemada
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Torquemada »

Maja2019 hat geschrieben: 15. Jun 2019, 15:41 Keiner einen Rat?
Der Sprung von A 8 (Stufe 5) zu A 9 ist ja auch nicht sonderlich hoch...
Bist du verheiratet? Dann kommt doch für die zwei Jahre die kostenfreie Familienversicherung bei der GKV in Frage....wenn der Vater dort versichert wäre.
Gerda Schwäbel
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Torquemada hat geschrieben: 15. Jun 2019, 16:14 Bist du verheiratet? Dann kommt doch für die zwei Jahre die kostenfreie Familienversicherung bei der GKV in Frage....wenn der Vater dort versichert wäre.
Nein, während der Elternzeit ist das nicht möglich!

Maja sollte mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen, weil es keinen Sinn macht, die Ernennungsurkunde anzunehmen.
Torquemada
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Torquemada »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 15. Jun 2019, 20:40
Torquemada hat geschrieben: 15. Jun 2019, 16:14 Bist du verheiratet? Dann kommt doch für die zwei Jahre die kostenfreie Familienversicherung bei der GKV in Frage....wenn der Vater dort versichert wäre.
Nein, während der Elternzeit ist das nicht möglich!

Maja sollte mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen, weil es keinen Sinn macht, die Ernennungsurkunde anzunehmen.
Sorry. Hatte was in Erinnerung, dass das in einigen Bundesländern geht.
Hanswurst I.
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Hanswurst I. »

Wegen wieviel Euro im Monat genau willst Du auf eine Beförderung verzichten von der Du nicht weißt wann sie wieder kommt? Die Beiträge sind meines Wissens nach ohnehin gedeckelt.

Der Sprung von A8 auf A9 ist nicht unerheblich, im Vergleich zu Deinen bisherigen Sprüngen sogar gewaltig da noch der gD-Zuschlag dazu kommt.
Hanswurst I.
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Hanswurst I. »

Allg. Stellenzulage gehobener Dienst von 94,07€ gem. Art. 33 S.1 BayBesG.

Dachte, das gibt´s nicht nur in Bayern. Das ist der eigentliche "Brocken" der A9 so erstrebenswert macht, der Sprung A8-A9 ist ansich ja nicht sooo der Hit. Bei mir - der Einfachheit halber gerechnet mit 2 Kinder, Lst. III - wären das netto 194€ mehr im Monat. ;)

Darum meine Frage, ob das nicht etwas kurzsichtig ist. Sollte auf jeden Fall genau gerechnet werden. Nicht dass man wegen 50€ im Monat nach Wiedereintritt auf 150€ auf verzichtet bis der Kelch der freien Stellen wieder an einem vorbeikommt.
Gerda Schwäbel
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Das Ding heißt seit einigen Jahren "Strukturzulage" und wird "Beamten und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13" gezahlt. Es kommt nur auf die Besoldungsgruppe an und nicht auf die Laufbahn.
Ist aber m. E. eine bayerische Besonderheit. [Um welches Bundesland es im Sachverhalt geht, wissen wir leider mal wieder nicht.]
Skedee Wedee
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Skedee Wedee »

Nur zur Info: wir in BaWü haben auch eine Strukturzulage. Anlage 13 im LBesGBW führt die Beträge aus Paragraf 46 LBesGBW aus. :)
Gerda Schwäbel
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Skedee Wedee hat geschrieben: 17. Jun 2019, 18:19 Nur zur Info: wir in BaWü haben auch eine Strukturzulage. Anlage 13 im LBesGBW führt die Beträge aus Paragraf 46 LBesGBW aus. :)
Das ist mir durchaus bekannt ;) - ich kenne auch die Regelung von NRW. Im Gegensatz zu diesen beiden Ländern benötigt Bayern nur einen einzigen Betrag und unterscheidet nicht zwischen A 9m und A 9g.
Maja2019
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Maja2019 »

Also ja ich bin verheiratet, bisher keine Kinder, mein Mann kein Beamter.
In 2 Wochen werde ich mich mit der Personalstelle in Verbindung setzen und die Schwangerschaft verkünden.

Also ich bin Kommunalbeamte in BW. Ab Juli 2019 werde ich Steuerklasse III haben, wegen dem Elterngeld, bisher noch IV. Mit Juli gibt es ja noch die Nachzahlung der Erhöhung ab 01.01.2019...
Inkl. Erhöhung erhalte ich in Steuerklasse IV ein Bruttogehalt in Höhe von 2849.06 € und eine Strukturzulage von 22.,32 €. in A 8, also netto 2421.99 €
in A 9 vergleichsweise 3015.41 €+97.03 € Strukturzulage. also netto 2573.30 €

Werte lt. Rechner im Internet... also ein Unterschied in Höhe von 151,31 €.

Der monatliche PKV Betrag beläuft sich auf 223 €.
Skedee Wedee
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Re: Verzicht auf Beförderung wegen Elternzeit?

Beitrag von Skedee Wedee »

Wir unterscheiden sogar nochmals innerhalb des mittleren Dienstes. :lol:

Beamte des mittleren Dienstes

- in den Bes.Gr. A 5 bis A 8: 21,63 Euro
- in den Bes.Gr. A 9 bis A 11: 84,62 Euro

Beamte des gehobenen Dienstes: 94,02 Euro

Beamte des höheren Dienstes in der Bes.Gr. A 13 und der Bes.Gr. C 1 kw: 94,02 Euro

Nun ja, ich selbst profitiere von der Strukturzulage des gehobenen Dienstes, aber die Strukturzulage der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 des mittleren Dienstes finde ich ein wenig... erschreckend gering. :?
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