Ist das ,,Raubernennung"?

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Wusel
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Ist das ,,Raubernennung"?

Beitrag von Wusel »

https://www.polizei.mvnet.de/static/POL ... %20PVB.pdf

Angenommen ich bewerbe mich als Hamburger Polizeibeamter auf die o.g. Stellenausschreibungen beim Land M-V.
Ich bekomme eine Zusage zum 01.10.2019.
Kann ich dann in HH einfach zum 30.09.2019 meine Entlassung beantragen und bekomme am 01.10. nahtlos meine neue Ernennungsurkunde vom Land M-V?

Dann bräuchte ich theoretisch keinen Tauschpartner oder habe ich irgendwo was überlesen?

Wenn es so einfach wäre, dann wäre dies doch eine ,,Raubernennung" oder nicht?
Ich dachte immer sowas wird unter den Ländern nicht praktiziert.

Gruß
Torquemada
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Re: Ist das ,,Raubernennung"?

Beitrag von Torquemada »

Ausschreibende Behörde hat geschrieben: 15. Jun 2019, 14:47 Sie haben zum Zeitpunkt der Einstellung in einem Zeitraum von längstens vierundzwanzig Monaten in keinem aktivenBeamtenverhältnis bei einem anderen Land oder beim Bund in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestanden.
Wusel
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Re: Ist das ,,Raubernennung"?

Beitrag von Wusel »

Das habe ich gelesen aber vom 30.09.2019 bis 01.10.2019 ist doch nicht länger als 2 Jahre?!

Ich bin auch über diesen Passus gestolpert. Wenn man eine Stehzeit BRÄUCHTE, müsste es doch heißen:

Sie haben zum Zeitpunkt der Einstellung von MINDESTENS, vierundzwanzig Monaten....
Das würde dann bedeuten: Ich müsste in 2019 meine Entlassung in HH beantragen und könnte dann erst 2021 in M-V anfangen.

Sollte ich jetzt total auf dem Schlauch stehen, kläre mich bitte mal diesbezüglich auf!

Danke
Gerda Schwäbel
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Re: Das ist keine ,,Raubernennung"!

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ausschreibende Behörde hat geschrieben:Diese Ausschreibung richtet sich an ehemalige Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die ...
Sie müssten zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits aus Ihrem aktuellen Dienstverhältnis ausgeschieden sein.
Wusel
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Re: Ist das ,,Raubernennung"?

Beitrag von Wusel »

@ Gerda Schwäbel: Vielen Dank 🙏 Das war der Passus, den ich überlesen habe.
Geklärt.
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