
Kurzer Sachverhalt:
Person X hat 2016 sein duales Studium in der Finanzverwaltung abgeschlossen und ist seitdem auch zum Beamten auf Probe beim Land Sachsen-Anhalt ernannt worden. Ab Oktober 2019 steht voraussichtlich eine Verbeamtung auf Lebenszeit an.
Vor ca. 1,5 Jahren hat er einen Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland gestellt, da der derzeitige Standort für ihn keinesfalls dauerhaft in Frage kommt. Er hat hierauf bereits eine Rückmeldung bekommen und erfahren, dass eine Versetzung wahrscheinlich ist, aber vor Ablauf seiner Probezeit nicht garantiert werden könne (kommt auch auf den Haushalt, auf den Tauschpartner, und die zukünftige Anwärterverteilung usw. an).
Soweit so gut. Nun zur Frage:
Wenn die Versetzung nicht zustande kommen sollte, spielt er mit dem Gedanken, das Beamtenverhältnis niederzulegen und sich eine andere Beschäftigung zu suchen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob das Land Sachsen-Anhalt irgendwelche Rückforderungsansprüche gegen ihn stellen kann (davon hörte er früher mal), da er das Beamtenverhältnis ja relativ zeitnah nach Studienabschluss verlassen wollen würde.
Hat jemand hierzu Erfahrungen?