Freistellung/Beurlaubung für Studium möglich?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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sushi
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Registriert: 11. Sep 2009, 21:22
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Freistellung/Beurlaubung für Studium möglich?

Beitrag von sushi »

Hallo,

ich bin z.Zt. in einer AöR als Lebenszeitbeamtin A12 beschäftigt, und spiele mit dem Gedanken, noch mal komplett neu zu beginnen und ein Vollzeitstudium aufzunehmen, das fachlich rein gar nichts mit meinem jetzigen Aufgabengebiet zu tun hat.

Nun kann ich mich ganz schwach daran erinnern, dass es zu meiner FH-Zeit rein rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich war, sich freistellen oder beurlauben zu lassen...kann mir jemand sagen, ob das noch möglich ist und wo genau das geregelt ist?!

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das so möglich sein wird, daher noch die Frage:
Was genau passiert rein versicherungs- und pensionsmäßig, wenn ich denn nach 19 Jahren (davon 3 Jahre Ausbildung) meinen Dienst quittiere? Kann ich ohne weiteres in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Vielen Dank im Voraus!:)
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