Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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eddy
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Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von eddy »

Hallo Gemeinde,
habe mich neu bei euch angemeldet.Ich bin 54 ,verheiratet,4 Kinder und bin früh-pensionierter Beamter mit Nebenerwerb.
So, jetzt zu meiner eigentlichen Frage,die mir auch die Suchfunktion nicht beantworten konnte.
Mir wurde von Anfang der Nebentätigkeit, immer Arbeitslosenversicherung abgezogen. Da ich mit 55 ganz aufhören möchte ,eine Nebenbeschäftigung
auszuüben, habe ich mich ein wenig mit der Arbeitslosenversicherung beschäftigt.
Dabei habe ich dies gefunden:

§ 5 SGB VI Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1.
Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
2.
sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften, wenn ihnen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist,
3.
Beschäftigte im Sinne von Nummer 2, wenn ihnen nach kirchenrechtlichen Regelungen eine Anwartschaft im Sinne von Nummer 2 gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist, sowie satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach den Regeln der Gemeinschaft Anwartschaft auf die in der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist,
in dieser Beschäftigung und in weiteren Beschäftigungen, auf die die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft erstreckt wird. Für Personen nach Satz 1 Nr. 2 gilt dies nur, wenn sie
1.
nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anspruch auf Vergütung und bei Krankheit auf Fortzahlung der Bezüge haben oder
2.
nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben oder
3.
innerhalb von zwei Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in ein Rechtsverhältnis nach Nummer 1 berufen werden sollen oder
4.
in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen.

Ich gehe deshalb stark davon aus,das ich wohl gar keine Arbeitslosen-Versicherung-Beiträge, hätte zahlen brauchen.
Gibt es andere Meinungen oder Erkenntnisse von eurer Seite ?
Können die Beiträge zurück gefordert werden ? Oder kann ich darauf bestehen, AlG 1 ohne Gegenleistung bezüglich meiner Altersstufe zu beziehen?
Wie gesagt ,ich möchte keine neue Beschäftigung mehr aufnehmen, was ich ja bei Arbeitslosengeld-Empfang müßte ,aber nicht als Versorgungsempfänger !

Grüße Eddy
Gertrud1927
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich weiß nicht warum Du in SGB 6 suchst. Die AV ist in SGB3. Ich denke Deine Frage ist in §26 2.2a und §28 1.1 behandelt.
Bis zum Zeitpunkt der Regelaltersrente also Beitrag Zahlen. Danach nur noch der Arbeitgeber.
Ich denke Deine Tätigkeit ist auch keine Nebenbeschäftigung sondern Erwerbstätigkeit neben der Pension.
eddy
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von eddy »

Gertrud1927 hat geschrieben: 2. Okt 2018, 21:23 Hallo. Ich weiß nicht warum Du in SGB 6 suchst. Die AV ist in SGB3. Ich denke Deine Frage ist in §26 2.2a und §28 1.1 behandelt.
Bis zum Zeitpunkt der Regelaltersrente also Beitrag Zahlen. Danach nur noch der Arbeitgeber.
Ich denke Deine Tätigkeit ist auch keine Nebenbeschäftigung sondern Erwerbstätigkeit neben der Pension.
Hallo,
erstmal danke für deinen Beitrag.
Ich suche z.B. im SGB 6 ,weil ich auch als Beamter im Ruhestand,gleichzeitig Beamter auf Lebenszeit bin !
Im SGB 3 §26 2.2a wird vom Bund und von der Bundesebene gesprochen-Ich bin/war Landesbeamter.
§28 1.1 SGB 3 sagt, Versicherungsfrei sind Personen, die die Regel-Altersgrenze im Sinne des 6 Buches vollendet haben.

Hier verweise ich auf § 5 Punkt 1 SGB 6.
Im übrigen ist es eine angezeigte Erwerbstätigkeit, neben der Pension/Versorgung.
Warum sollte ich einen AV-Beitrag zahlen,wenn ich Versorgungsempfänger bin-genauso wie ein Alters-Rentner-Pensionär?
Warum sollte ich mich um einen neuen Job bemühen,wenn ich sozial abgesichert bin ? Also keine Möglichkeit habe ,ALG 1 zu erhalten ,ohne Sperren
zu bekommen,weil ich mich nicht um neue Arbeits-Stellen bemühen muß?

Fragen über Fragen ........????
Gertrud1927
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.1 Wie ich erst jetzt weiß warst Du Landesbeamter. Das ändert aber nichts. Auch Dein Land ist ein öffentlich rechtlicher Träger wie es da heißt.
2 Erwerbstätigkeit neben Pension habe ich auch geschrieben.
3 das SGB 6 handelt von der Rentenversicherung und nicht von der AV.
4 Ein Rentner zahlt auch AV bis zur Regelaltersrente. Danach nur der Arbeitgeber.
Torquemada
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Torquemada »

Viel Lärm um nichts.....Die gesetzlichen Regelungen sind eben so.

http://www.sv-lex.de/aktuelles/thema-de ... sionaeren/
eddy
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von eddy »

Torquemada hat geschrieben: 3. Okt 2018, 07:36 Viel Lärm um nichts.....Die gesetzlichen Regelungen sind eben so.

http://www.sv-lex.de/aktuelles/thema-de ... sionaeren/
Na also, das ist doch mal was konkretes!

Aber auch gesetzliche Regelungen sind juristisch zu ändern !

Bezieht sich hauptsächlich auf diesen Teil deines Link:

"In der Arbeitslosenversicherung sind solche Ansprüche eher theoretischer Natur, da neben einer Beamtentätigkeit natürlich kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Gleichwohl besteht auch hier Versicherungspflicht."



Also eine Zwangsabgabe,ohne Gegenleistung :?: Das ist aber als Versicherung deklariert ,nicht als Steuer :!:


Aber wie sagt man in Schland:

Wo kein Kläger,da kein Richter. :o
eddy
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von eddy »

Hallo allerseits,
ich möchte dieses Thema nochmal erörtern.
Nachdem ich vom Jobcenter die schriftliche Zusage erhalten habe,das ich auch als Beamter Anspruch auf ALG 1 habe und meine Beitragsjahre
dies erfüllen,würde ich gerne wissen(was sich anscheinend sehr schwierig gestaltet)ob ich als dienstunfähiger,frühpensionierter Beamter überhaupt vom Jobcenter verpflichtet werden
kann, eine neue Arbeitsstelle anzunehmen.Sprich: Als Beamter werde ich ja vom Staat alimentiert-es besteht somit keine Verpflichtung für mich
noch eine zusätzliche Arbeit auszuüben. Trotzdem war ich verpflichtet, in den Jahren meiner Nebentätigkeit in die ALV einzuzahlen.
Grundsätzlich möchte ich, mit jetzt mit 55 Jahren, auch keine neue Stelle mehr annehmen,zumal dies aufgrund des Alters wohl eh nicht erfolgversprechend scheint. ALG 2 (Hartz 4) würde für mich ja auch nie greifen bzw in Frage kommen,weil dann natürlich auf die Versorgungsbezüge verwiesen wird.Ich möchte auch keine Moral oder Ethik -Diskussion. Es geht mir darum, ob ein Foren-Mitglied schon einmal die gleiche Situation
erlebt hat, bzw ob es spezielle gesetzliche Regelungen bzw Verweise zu diesem Thema gibt.

Mfg eddy ;)
Torquemada
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Torquemada »

eddy hat geschrieben: 5. Mai 2019, 21:48
Nachdem ich vom Jobcenter die schriftliche Zusage erhalten habe,das ich auch als Beamter Anspruch auf ALG 1 habe und meine Beitragsjahre
dies erfüllen,.....
Jobcenter haben nichts mit "ALG1" zu tun. Dafür ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Jobcenter sind für Leistungen nach SGB II zuständig...: die Stütze für erwerbsfähige Bewohner des Landes. Für Erwerbsunfähige gilt wiederum das SGB XII.
eddy
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von eddy »

Torquemada hat geschrieben: 5. Mai 2019, 23:54
eddy hat geschrieben: 5. Mai 2019, 21:48
Nachdem ich vom Jobcenter die schriftliche Zusage erhalten habe,das ich auch als Beamter Anspruch auf ALG 1 habe und meine Beitragsjahre
dies erfüllen,.....
Jobcenter haben nichts mit "ALG1" zu tun. Dafür ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Jobcenter sind für Leistungen nach SGB II zuständig...: die Stütze für erwerbsfähige Bewohner des Landes. Für Erwerbsunfähige gilt wiederum das SGB XII.
Früher hieß das ganze mal Arbeitsamt. Zusage kam von der Arbeitsagentur. Gemeldet habe ich mich beim Jobcenter !
Die Definition der Behörden und Agenturen, helfen mir bei meiner Frage aber nicht wirklich weiter !
Torquemada
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Torquemada »

eddy hat geschrieben: 6. Mai 2019, 09:17
Die Definition der Behörden und Agenturen, helfen mir bei meiner Frage aber nicht wirklich weiter !
Doch.Das ist sehr wichtig.
eddy
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von eddy »

dibedupp hat geschrieben: 6. Mai 2019, 10:31 Natürlich bist du als Pensionär nicht verpflichtet ein Jobangebot anzunehmen. Dann bist du aber auch nicht arbeitssuchend und hast keinen Anspruch auf ALG.

Wenn ich nicht verpflichtet bin einen Job anzunehmen,warum bin ich als Beamter verpflichtet, ALV-Beiträge abzuführen ?
Wenn ich kein Arbeitslosengeld1 beziehen kann,weil ich keine Verpflichtung zur Arbeit habe,müsste mir ja die Möglichkeit gegeben sein,
die ALV-Beiträge wieder zurück zu fordern ?
ALG 1 für Beamte scheint eine Grauzone zu sein,die nicht eindeutig geregelt worden ist.
Wahrscheinlich konnte der Gesetzgeber sich nicht vorstellen,das ein DU-Beamter noch gewerblich arbeiten kann.
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Cyber »

das ist höchstrichterlich geklärt- Beamte sollen keinen Vorteil gegenüber sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern haben. Ab der Altersgrenze für die Altersrente entfallen die ALV-Beiträge.
Gertrud1927
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Re: Arbeitslosenversicherung -Abzug bei Nebenerwerb, in Frühpension legitim ?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich hab das so auch noch nicht gemacht aber ich schreib mal wie ich denke.
Ganz viel steht in SGB3 wie ich schon mal gesschrieben habe.
Da fällt mir so ein auch das Arbeitlosengeld ist eine Sozialleistung und da geht es immer auch etwas um Bedürftigkeit. Darum steht es im Sozialgesetzbuch. Sonst gebe es einen Versicherungvertrag.
Um ALG zu bekommen mußt Du natürlich erst die Voraussetzungen von §138 erfüllen. Aber Du fühlst Dich ja wohl zu alt.
Wenn Du das erfüllst wirst Du es aber wegen §156.1 nicht bekommen wegen " oder ähnliche Leistungen öffentlich rechtlicher Art".
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