Ruhestand für Beamte ab 2017

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Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Zum Thema Hinzuverdienstgrenz;
Die immer wieder genannten 14x 450,-€ oder 12x 525,-€ ergeben die 6300,-€/Jahr und sind lediglich die sog. pauschale Hinzuverdienstgrenze. Darüber hinaus gibts noch die sog. individuelle Hinzuverdienstgrenze, diese lässt man sich am besten gleich mit dem Antrag zum Berechnen des Versorgungsbetrages ausrechnen. Dann bekommt man diese Hinzuverdienstgrenze ebenso schriftlich mitgeteilt, diese kann wesentlich höher liegen als die 6.300,-€/Jahr. Abhängig von vielen Faktoren und man kann sich diese auch einigermaßen selbst ausrechnen, geregelt ist das Ganze im § 53 BeaVG.
karakara
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von karakara »

dibedupp hat geschrieben: 18. Apr 2019, 16:26 Soviel Unfug, wie in den letzten Tagen hier von 2 Usern geschrieben wurde, habe ich lange nicht gelesen.
Sehr geehrtes dibedupp,
herzlichen Dank für diese kompakte und konkrete Beurteilung.
VG
Flash65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Flash65 »

Was ist eigentlich 2021... Glaskugel sagt, man kann dann wieder mit 55 ohne jede Verpflichtung wie im ER gehen! Dann warte ich doch lieber das halbe Jährchen noch ab, oder? :-)
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Hoffentlich geben sich jetzt nicht einige die Kugel :mrgreen:
Also locker bleiben Jungs bis 2021 kann die Erde auch wieder eine Scheibe werden
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 17:10 Da das Gesetz, um mit 55 in den Ruhestand gehen zu können, aktuell nur bis zum 31.12.2020 gilt, sagt meine Glaskugel, dass es in 2021 keinen Vorruhestand geben wird.
Meine Glaskugel zeigt, dass die Regierung das Gesetz wegen des großen Erfolges für die Sozialen Dienste (Pflegenotstand) verlängern wird (die PNU werden per Lobby-Einfluss ihren Teil dazu beitragen). Und wenn die 5G Versteigerung vorbei ist, und man weiß wie viel Geld in der "Kriegskasse" verblieben ist, wird auch wieder Budget bewilligt. Spätestens ab Hauptversammlung 2020. Allerdings sagt eine düstere Tarot-Karte, dass es 2021 wie 2017 auch wieder ein Jahr ohne ER geben könnte. Generell wird es aber weiter gehen.
Flash65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Flash65 »

Jo, Beamte werden so lange gegangen...bis keiner mehr über ist. Kann nur so sein.
Sind ja schon genug auch ohne ER wechhh.
Flash65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Flash65 »

2021 kein Aussteigen...dann lohnt sich in diesem Jahr noch ne Beförderung. ;-)
Vielen Dank..nehme ich.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:41 Also meine Riesenglaskugel sagt voraus, dass 2021 alle Beamten im Rahmen eines irgendwie gearteten Übergang zur Bundesanstalt Post und Telekommunikation versetzt werden und bei Bedarf der Telekom oder Post zugewiesen werden.
Na, wie ist das?
Gem. meiner kleinen Kugel zu früh. Es gibt dann noch zu viele Beamte, das wäre zu teuer. Schätze ab 2024 dürfte das so kommen ...
Torbea65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torbea65 »

dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:41 Wenn schon alle meinen spekulieren zu müssen, mach ich das auch mal, obwohl ich lieber mit Fakten arbeite.
Also meine Riesenglaskugel sagt voraus, dass 2021 alle Beamten im Rahmen eines irgendwie gearteten Übergang zur Bundesanstalt Post und Telekommunikation versetzt werden und bei Bedarf der Telekom oder Post zugewiesen werden.
Na, wie ist das?
Das wäre der Horror. Aufgrund einer Konkurrentenklage erfolgte meine Beförderung nicht zum 01.05.17 sondern erst zum 01.01.2019.
Angeschissene rechts raus.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:44
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:41 Also meine Riesenglaskugel sagt voraus, dass 2021 alle Beamten im Rahmen eines irgendwie gearteten Übergang zur Bundesanstalt Post und Telekommunikation versetzt werden und bei Bedarf der Telekom oder Post zugewiesen werden.
Na, wie ist das?
Gem. meiner kleinen Kugel zu früh. Es gibt dann noch zu viele Beamte, das wäre zu teuer. Schätze ab 2024 dürfte das so kommen ...
Da könnte der dibedupp schon recht haben. Die Deutsche Bahn findet das klasse. Leiht sich das Personal und zahlt nur ~75% dafür. Das war ja der Grund, warum die Dienstherrenbefugnisse bei den Postnachfolgeunternehmen übertragen wurden. Mit regionaler Beschäftigung wird dabei nix besser, mit dem Übergang in die DDU auch nicht. Vom Regen in die Traufe. Wollen wir mal hoffen, dass die DTAG nächstes Jahr ihr Portemonnaie öffnet um zumindest in den Überhangbereichen klar Schiff zu machen. Dann nix wie runter vom sinkenden Kahn...
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 25. Apr 2019, 06:19 Da könnte der dibedupp schon recht haben. Die Deutsche Bahn findet das klasse. Leiht sich das Personal und zahlt nur ~75% dafür.
Wo ist denn der Unterschied zum Bundeseisenbahnvermögen? Das Gesetz zum Engagierten Vorruhestand gilt doch z.B. für Post und Bahn.
"Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen".
watschenmann
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von watschenmann »

Der Unterschied ist, das dieses Gesetz beim BEV nicht angewendet wird.
Zilian
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Zilian »

Siggi09 hat geschrieben: 25. Apr 2019, 08:06 Wo ist denn der Unterschied zum Bundeseisenbahnvermögen? Das Gesetz zum Engagierten Vorruhestand gilt doch z.B. für Post und Bahn.
"Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen".
Der Unterschied liegt in den §3 und 4 des BEDBPStruktG.
Laut §3 Satz 1 des BEDBPStruktG galt es für Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens nur bis zum 31.Dezember 2006.

Vermutlich wurde vom BEV nach 2006 nie eine Verlängerung für den Bereich der BEV gefordert.

BEDBPStruktG https://www.gesetze-im-internet.de/bedb ... truktG.pdf

@watschenmann, seit Ende 2006 nicht mehr angewendet werden darf.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Zilian hat geschrieben: 25. Apr 2019, 21:06 Der Unterschied liegt in den §3 und 4 des BEDBPStruktG.
Laut §3 Satz 1 des BEDBPStruktG galt es für Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens nur bis zum 31.Dezember 2006.
Danke für den Hinweis, dieses Detail habe ich leider übersehen.
karakara
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von karakara »

dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:41 Wenn schon alle meinen spekulieren zu müssen, mach ich das auch mal, obwohl ich lieber mit Fakten arbeite.
Also meine Riesenglaskugel sagt voraus, dass 2021 alle Beamten im Rahmen eines irgendwie gearteten Übergang zur Bundesanstalt Post und Telekommunikation versetzt werden und bei Bedarf der Telekom oder Post zugewiesen werden.
Na, wie ist das?
Irgendwie träume ich dabei an Bundesbeamte in Zeitarbeit und ggfs auch an "Tulpenversteigerug" bis hin zum Mindestlohn der von der Beschäftigungs-Org bezahlt werden muss (Die Differenz verbleibt bei der BaPuT). Also die Skills werden börsenähnlich offeriert und wenn in Köln im Frachtzentrum Bedarf besteht (Dispo) dann kann dass ggfs. auch eine Magenta-Kraft aus Rosenheim - und umziehen. So könnte es gelingen, dass ein Großteil der Personen ohne aktives Amt wieder aktiv sind und tägliche Fahrzeiten von der Steuer absetzen können.

Anderseits könnte die ER-Zeit auch erhöht werden.
In Kombination mit der Petition "Rentenpunkte" fürs Ehrenamt" ein ganz neues Universum.
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