... und müsste zu gegebener Zeit neu beantragt werden. Da es allseitig eine freiwillige Sache ist, gibt's eh keinen Rechtsanspruch den man einklagen könnte.
Ruhestand für Beamte ab 2017
Moderator: Moderatoren
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Wer der Ausgeguckte für den ER ist wird sowieso zu gegebener Zeit von seinen Vorgesetzten drauf angesprochen.
Ob jetzt freundlich oder massiv bedrängt sei mal dahingestellt
Man selber kann im Vorfeld immer wieder nur die Hand heben und darauf hinweisen das man in den ER will
Und wer nicht für den ER vorgesehen ist dem bleibt DDU oder weiter arbeiten
Ob jetzt freundlich oder massiv bedrängt sei mal dahingestellt

Man selber kann im Vorfeld immer wieder nur die Hand heben und darauf hinweisen das man in den ER will

Und wer nicht für den ER vorgesehen ist dem bleibt DDU oder weiter arbeiten

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ah, also haben die Vorgesetzten doch Informationen über die, die 55 werden.
Hoffentlich werde ich bald angesprochen
Würde auch schon vorher gehen.
Aber mal ne andere Frage, jemand hat mir gesagt, wer 40 Telekom-Jahre voll hat...kann der nicht sowieso in Pension gehen. Ohne ER?
Hoffentlich werde ich bald angesprochen


Aber mal ne andere Frage, jemand hat mir gesagt, wer 40 Telekom-Jahre voll hat...kann der nicht sowieso in Pension gehen. Ohne ER?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Als wenn die Vorgesetzten nicht wüßten wie alt ihre 'Sklaven' sind

ES ist dir was falsches gesagt worden

Nach 40 Jahren Telekom wärst du als 'Normalsterblicher' nur noch reif für die Klapse

Bei der Telekom könntest du im Moment auf 24 Jahre kommen. Diese 'Liga der außergewöhnlichen Dienstherren' gibt es erst seit 1995
Aber die Jahre vorher bei der 'Telepost' werden dir angerechnet

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Du siehst das alles viel zu ernst
Und als 'ES' mal zerstreut durch eine Scheibe lief
Warst du es nicht, der da „Zugabe!“ rief?
Dann sag ehrlich: „Das war ich, ich muss es gesteh'n
Doch Sie dürfen das alles nicht so verbissen seh'n!“

Und als 'ES' mal zerstreut durch eine Scheibe lief
Warst du es nicht, der da „Zugabe!“ rief?
Dann sag ehrlich: „Das war ich, ich muss es gesteh'n
Doch Sie dürfen das alles nicht so verbissen seh'n!“

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Lieber bis 66 nach Köln pendeln? Dann doch lieber mit 56 zu Hause seine Ruhe haben
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Auch nicht richtig. 6300 Euro im Jahr. Darfst du komplett in einem Monat verdienen. Also Vollzeit-Saisonarbeit am Skilift ist kein Problem. Zzgl. dem, was dir zur Vollpension fehlt.

P.S.: Und wenn dir das nicht reicht, machst du eine Einmann-GmbH auf. Da entnimmst du Kapitalgewinne, die nicht zu dieser Art des Einkommens zählt. Und wenn dir das nicht reicht, nimmst deine Frau und Kinder als Teilhaber. Die entnehmen dann gleiche Anteil am Gewinn. Dann wären wir dann schon in deutlichen sechsstelligen Umsatzbereichen, zu denen ich gratulieren kann.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
... also Tante Google sagt dazu folgendes:
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... er/1156902
Gruß vom Ruheständler
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... er/1156902
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Wo genau steht da etwas zum Nachweis von Kenntnissen?Ruheständler hat geschrieben: ↑18. Apr 2019, 22:53 ... also Tante Google sagt dazu folgendes:
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... er/1156902
Gruß vom Ruheständler
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
... explizit von Kenntnis-Nachweisen ist in dem Link nicht die Rede, es werden dort die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers einer GmbH aufgeführt,wenn also ein Betreiber einer GmbH den o.g. Pflichten nicht nachkommt hat er persönlich mit den rechtlichen Konsequenzen , sicherlich auch in finanzieller Hinsicht zu rechnen,so zumindest habe ich die Aussage von ,,Wollegang,, verstanden.
Gruß vom Ruheständler

Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Natürlich sind die Einnahmen steuerpflichtig. Zu welchem Steuersatz sei mal dahin gestellt. Da schraubt ja gerade die Regierung dran. Und wer > 6300*3/2~9450 Euro Gewinn je Teilhaber erzielt ist auch kein Liebhaber. Dafür gibt es zu viele UG, die nur Verluste erzielen und Pleite gehen. Nur als laufendes Einkommen im Zuge der 6300 Euro-Regel zählen Kapitaleinnahmen eben nicht.

Die Gewinne unter Berücksichtigung deines privaten PKW steuerst du schließlich selber aus.
Also selbst in deinem undenkbaren Szenario der "Zurückerklärung", zu dem ich in Google nichts finde, völlig undenkbar...
P.S.: Einziger Wehrmutstropfen der UG: ~800 Euro/Anno zur Erstellung der Jahresbilanz an den Steuerberater. Also eine Mindestgröße muss sein. Die Bilanz darf man leider nicht selber machen. Wer sich darunter platzieren will, muss dann als Berater "normal" aktiv werden. Dann halt in einem Geschäftsfeld, wo das Haftungsrisiko gering ist. Immer noch besser wie für Mindestlohn Flaschen zurückzunehmen...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Zum Thema Hinzuverdienstgrenz;
Die immer wieder genannten 14x 450,-€ oder 12x 525,-€ ergeben die 6300,-€/Jahr und sind lediglich die sog. pauschale Hinzuverdienstgrenze. Darüber hinaus gibts noch die sog. individuelle Hinzuverdienstgrenze, diese lässt man sich am besten gleich mit dem Antrag zum Berechnen des Versorgungsbetrages ausrechnen. Dann bekommt man diese Hinzuverdienstgrenze ebenso schriftlich mitgeteilt, diese kann wesentlich höher liegen als die 6.300,-€/Jahr. Abhängig von vielen Faktoren und man kann sich diese auch einigermaßen selbst ausrechnen, geregelt ist das Ganze im § 53 BeaVG.
Die immer wieder genannten 14x 450,-€ oder 12x 525,-€ ergeben die 6300,-€/Jahr und sind lediglich die sog. pauschale Hinzuverdienstgrenze. Darüber hinaus gibts noch die sog. individuelle Hinzuverdienstgrenze, diese lässt man sich am besten gleich mit dem Antrag zum Berechnen des Versorgungsbetrages ausrechnen. Dann bekommt man diese Hinzuverdienstgrenze ebenso schriftlich mitgeteilt, diese kann wesentlich höher liegen als die 6.300,-€/Jahr. Abhängig von vielen Faktoren und man kann sich diese auch einigermaßen selbst ausrechnen, geregelt ist das Ganze im § 53 BeaVG.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Was ist eigentlich 2021... Glaskugel sagt, man kann dann wieder mit 55 ohne jede Verpflichtung wie im ER gehen! Dann warte ich doch lieber das halbe Jährchen noch ab, oder? 
