hallo,
folgendes:
ich bin seit dem 1.3.2009 beamter im mittleren dienst bei der bundeswehr (regierungssekretär).
laufe im moment ausserhalb vom dienstposten.
meine probezeit beträgt nach dem neuen DNeuG 3 Jahre. werde ich nache einem jahr auf A7 angehoben oder erst nach den 3 Jahren probezeit?
wie verhält sich das mit dem dienstposten, den ich ja nunmal nicht habe?!
Lieben gruß
lars
ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Beförderung A6 zu A7 nach dem neuen DNeuG
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