Hallo liebe Kollegen !
Passend zum Thema 41h Woche ein Auszug aus der neuen AZV, wie er bereits am 28.11.2005 von unserer Superverwaltung "ausgekaspert" worden ist.
Hier der originale Text:
Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV) und Änderung anderer Verordnungen
Stand: 28. November 2005
Vorgesehene Änderungen:
§ 2 Wöchentliche Arbeitszeit
(1) Die Arbeitszeit für Beamte/innen soll ab 01.03.2006 41 Wochenstunden betragen.
Abweichend hiervon beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden für
schwer behinderte Beamtinnen und Beamte, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt;
Beamtinnen und Beamte, die ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind tatsächlich betreuen;
Beamtinnen und Beamte, die einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich pflegen.
§ 3 Tägliche Arbeitszeit
(1) Die Dienstbehörde legt die regelmäßige Arbeitszeit fest. Hierbei dürfen 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschritten werden.
(2) Eine von der festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit abweichende Einteilung ist innerhalb von zwölf Monaten auszugleichen. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf hierbei 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.
§ 6 Gleitende Arbeitszeit
(3) Soweit dienstliche Belange es erfordern, kann die Dienstbehörde eine Kernarbeitszeit (Zeitspanne, in der grundsätzlich alle Beschäftigten in der Dienststelle anwesend sein müssen) oder Funktionszeiten (Zeiten, in denen aufgrund einer Absprache der Beschäftigten der Dienstbetrieb sichergestellt wird) bestimmen.
(5) Als Zeitausgleich können im Abrechnungszeitraum bis zu 24 Tage (Gleittage) in Betracht kommen, wenn dies mit dienstlichen Belangen übereinstimmt.
(6) Ist eine Kernzeit festgelegt, können durch die Dienstbehörde auch halbe Gleittage zugelassen werden.
(7) Die unmittelbaren Vorgesetzten erhalten Einblick in die Gleitzeitsalden ihrer Mitarbeiter.
Ist doch klasse, oder??
Also, Kopf nicht hängen lassen und ab 01.03.2006 entweder 39h, 40h oder 41h Stunden pro Woche zum Dienst gehen.
Grüße aus einer "Dienststelle"

im Süden der Republik