Ruhestand für Beamte ab 2017

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

karakara
Beiträge: 4
Registriert: 15. Apr 2019, 20:55
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von karakara »

dibedupp hat geschrieben: 17. Apr 2019, 17:02
Flash65 hat geschrieben: 17. Apr 2019, 16:20 Wann geht es denn auf der YAM-Seite für die Registrierung für ER 2020 los? Der ungefähre Zeitpunkt....Mai, November? Dankeschön.
Wann erhalten die PVs die Vorschlagslisten?
...z.B. Juni 2019 für jemanden der im Juni 2020, 55 wird? Danke.
Sorry, aber meine Glaskugel ist in Reparatur. Außerdem registriert man sich nicht in YAM sondern stellt dann über MyPortal einen konkreten Antrag. Und was für Vorschlagslisten? Noch nie gehört.
Deine restlichen Fragen wurden auf den letzten 83 Seiten schon alle diskutiert. Wir müssen echt nicht wieder von vorne anfangen.
Vorab steht doch die Frage, ob die GL überhaupt für 2020 plant oder bereits jetzt entschieden hat. (Spekulation ON: Kein Geld mehr für Rest 2019 und 2020 komplett. Spekulation OFF).

Wenn die online-Antragstellung nicht zur Verfügung steht, würde ich überlegen, ob eine schriftliche Initiativ-Bewerbung an HR Sinn macht:
Absichtserklärung: Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft zum frühestmöglichen Zeitpunk in den ER versetzt zu werden.
Entsprechend first come first serve erwarte ich, dass bereits der Tag dieses Schreibens zählt.
Mit der Bitte eine Kopie dieses Schreiben meiner Personalakte beizufügen.
Das ganze als Einschreiben / (Rückschein)

VG
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

karakara hat geschrieben: 17. Apr 2019, 17:58
Flash65 hat geschrieben: 17. Apr 2019, 16:22 Welche "Arbeitgeber" kennt ihr für die 1000 Stunden? Kann ja auch was auf 450 Euro-Basis sein, oder? Diese Summe darf man doch für seine ER- Stunden bekommen?!
Danke.
14x450 ist imho die Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand.
ES ist geändert worden auf 12x 525 €uronen :idea:
Telemichi
Beiträge: 177
Registriert: 12. Jan 2019, 14:03
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telemichi »

karakara hat geschrieben: 17. Apr 2019, 17:58
Flash65 hat geschrieben: 17. Apr 2019, 16:22 Welche "Arbeitgeber" kennt ihr für die 1000 Stunden? Kann ja auch was auf 450 Euro-Basis sein, oder? Diese Summe darf man doch für seine ER- Stunden bekommen?!
Danke.
Ich kann nur für die 1000er Variante sprechen.
Null Euro; kein Ersatz für einen festen Arbeitsplatz. (Aufwandsentschädigungen (Benzin für Rasenmäher / Reinigung Arbeitskliedung etc. sollten ok sein )
14x450 ist imho die Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand.
Oder 1000h verteilt auf 2 (von3) Jahren / 45 Wochen -> Ca 12h / Woche und parallel ein 450 EUR Minijob sollten auch möglich sein.
Oder Vormittags Mo.-Fr. Ehrenamt 1 mit 6 Stunden und nachmittags Ehrenamt 2 mit 3h an 3 Tagen und Erhrenamt 3 am Sa mit 3-5 h
-> ca 42-45h/Woche und weniger als 1 Jahr bis zum Absenden der Nachweise.

VG
Das ist doch Stress pur! Da lasse ich mich lieber nach Köln versetzen. :lol:
Siggi09
Beiträge: 845
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
Behörde: PNU

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 17. Apr 2019, 18:20 Mal abgesehen davon, dass man sich für den ER nicht bewirbt, sondern den ER beantragen muss, würde der Antrag z. Zt., egal in welcher Form, sofort abgelehnt.
... und müsste zu gegebener Zeit neu beantragt werden. Da es allseitig eine freiwillige Sache ist, gibt's eh keinen Rechtsanspruch den man einklagen könnte.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Wer der Ausgeguckte für den ER ist wird sowieso zu gegebener Zeit von seinen Vorgesetzten drauf angesprochen.
Ob jetzt freundlich oder massiv bedrängt sei mal dahingestellt :!:
Man selber kann im Vorfeld immer wieder nur die Hand heben und darauf hinweisen das man in den ER will :arrow:
Und wer nicht für den ER vorgesehen ist dem bleibt DDU oder weiter arbeiten :idea:
Flash65
Beiträge: 48
Registriert: 11. Apr 2019, 21:27
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Flash65 »

Ah, also haben die Vorgesetzten doch Informationen über die, die 55 werden.
Hoffentlich werde ich bald angesprochen
:-) :-) Würde auch schon vorher gehen.
Aber mal ne andere Frage, jemand hat mir gesagt, wer 40 Telekom-Jahre voll hat...kann der nicht sowieso in Pension gehen. Ohne ER?
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Flash65 hat geschrieben: 18. Apr 2019, 14:33 Ah, also haben die Vorgesetzten doch Informationen über die, die 55 werden.
Als wenn die Vorgesetzten nicht wüßten wie alt ihre 'Sklaven' sind :mrgreen:
Flash65 hat geschrieben: 18. Apr 2019, 14:33 Aber mal ne andere Frage, jemand hat mir gesagt, wer 40 Telekom-Jahre voll hat...kann der nicht sowieso in Pension gehen. Ohne ER?
ES ist dir was falsches gesagt worden :idea:
Nach 40 Jahren Telekom wärst du als 'Normalsterblicher' nur noch reif für die Klapse :mrgreen:
Bei der Telekom könntest du im Moment auf 24 Jahre kommen. Diese 'Liga der außergewöhnlichen Dienstherren' gibt es erst seit 1995
Aber die Jahre vorher bei der 'Telepost' werden dir angerechnet :!:
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Du siehst das alles viel zu ernst :arrow:
Und als 'ES' mal zerstreut durch eine Scheibe lief
Warst du es nicht, der da „Zugabe!“ rief?
Dann sag ehrlich: „Das war ich, ich muss es gesteh'n
Doch Sie dürfen das alles nicht so verbissen seh'n!“ :mrgreen:
Kaus
Beiträge: 189
Registriert: 15. Apr 2019, 18:36
Behörde: Telekom

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Kaus »

Lieber bis 66 nach Köln pendeln? Dann doch lieber mit 56 zu Hause seine Ruhe haben
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

zeerookah hat geschrieben: 17. Apr 2019, 18:13
karakara hat geschrieben: 17. Apr 2019, 17:58
Flash65 hat geschrieben: 17. Apr 2019, 16:22 Welche "Arbeitgeber" kennt ihr für die 1000 Stunden? Kann ja auch was auf 450 Euro-Basis sein, oder? Diese Summe darf man doch für seine ER- Stunden bekommen?!
Danke.
14x450 ist imho die Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand.
ES ist geändert worden auf 12x 525 €uronen :idea:
Auch nicht richtig. 6300 Euro im Jahr. Darfst du komplett in einem Monat verdienen. Also Vollzeit-Saisonarbeit am Skilift ist kein Problem. Zzgl. dem, was dir zur Vollpension fehlt.;)

P.S.: Und wenn dir das nicht reicht, machst du eine Einmann-GmbH auf. Da entnimmst du Kapitalgewinne, die nicht zu dieser Art des Einkommens zählt. Und wenn dir das nicht reicht, nimmst deine Frau und Kinder als Teilhaber. Die entnehmen dann gleiche Anteil am Gewinn. Dann wären wir dann schon in deutlichen sechsstelligen Umsatzbereichen, zu denen ich gratulieren kann.
Siggi09
Beiträge: 845
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
Behörde: PNU

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Wollegang hat geschrieben: 18. Apr 2019, 20:18 Weiter muss man für die Führung einer GmbH mit
allen Pflichten (neben den Rechten) ein gewisses Mindestmaß
an Kenntnissen aufweisen.
Wem gegenüber muss man wie diese Kenntnisse nachweisen?
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ruheständler »

... also Tante Google sagt dazu folgendes:
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... er/1156902
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Siggi09
Beiträge: 845
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
Behörde: PNU

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Ruheständler hat geschrieben: 18. Apr 2019, 22:53 ... also Tante Google sagt dazu folgendes:
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... er/1156902
Gruß vom Ruheständler
Wo genau steht da etwas zum Nachweis von Kenntnissen?
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ruheständler »

... explizit von Kenntnis-Nachweisen ist in dem Link nicht die Rede, es werden dort die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers einer GmbH aufgeführt,wenn also ein Betreiber einer GmbH den o.g. Pflichten nicht nachkommt hat er persönlich mit den rechtlichen Konsequenzen , sicherlich auch in finanzieller Hinsicht zu rechnen,so zumindest habe ich die Aussage von ,,Wollegang,, verstanden. :)
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Wollegang hat geschrieben: 18. Apr 2019, 23:31 Mit einer Geldentnahme hat noch keiner einen Cent Steuern
gespart. Das geht wenn nur z. B. über das eigene Gehalt oder
sonstige Kosten, die steuerwirksam angesetzt werden können.
Natürlich sind die Einnahmen steuerpflichtig. Zu welchem Steuersatz sei mal dahin gestellt. Da schraubt ja gerade die Regierung dran. Und wer > 6300*3/2~9450 Euro Gewinn je Teilhaber erzielt ist auch kein Liebhaber. Dafür gibt es zu viele UG, die nur Verluste erzielen und Pleite gehen. Nur als laufendes Einkommen im Zuge der 6300 Euro-Regel zählen Kapitaleinnahmen eben nicht. :D
Die Gewinne unter Berücksichtigung deines privaten PKW steuerst du schließlich selber aus.
Also selbst in deinem undenkbaren Szenario der "Zurückerklärung", zu dem ich in Google nichts finde, völlig undenkbar...

P.S.: Einziger Wehrmutstropfen der UG: ~800 Euro/Anno zur Erstellung der Jahresbilanz an den Steuerberater. Also eine Mindestgröße muss sein. Die Bilanz darf man leider nicht selber machen. Wer sich darunter platzieren will, muss dann als Berater "normal" aktiv werden. Dann halt in einem Geschäftsfeld, wo das Haftungsrisiko gering ist. Immer noch besser wie für Mindestlohn Flaschen zurückzunehmen...
Antworten