Hallo zusammen !
Verfolge das Board schon seit längerem, bis dato immer nur als Zuleser.
Momentan bin ich selber betroffen und hoffe auf Hilfe.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich bin Lebzeitbeamter und bin seit 6 Monaten wegen Hüftproblemen krankgeschrieben. OP sollte erst gemacht werden, wenn alle anderen alternativen Methoden keine Besserung bringen.
Mittlerweile hat sich der Dienstherr bei mir gemeldet und will mich zum AA schicken, obwohl von mir und meinem Arzt die Wiedereingliederung für nächsten Monat geplant war. Dennoch besteht Dienstherr auf Vorstellung beim AA.
Weiterhin verlangt der Dienstherr von mir, dass ich während meiner Krankschreibung bei meiner Behörde vorstellig werden sollte zwecks einem Gespräch.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich während meiner Krankschreibung verpflichtet bin, seiner Aufforderung zum Gespräch nachzukommen habe.
Weiter dachte ich bis dato immer, dass ein AA die momentane Krankheit dem Dienstherr bestätigen soll. Dem ist aber nach meiner Recherche nicht so, vielmehr soll die weitere Dienstfähikeit festgestellt werden. (weil in den letzten 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst)
Fragen währen jetzt folgende:
1. Bin ich verpflichtet, während meiner Krankschreibung zur Behörde zum Gespräch zu erscheinen ?
2. Stellt der Amtsarzt nur die weitere Verfügbarkeit des Beamten fest, oder was genau soll er dem Dienstherr mitteilen ?
3.Wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt mit der Wiedereingliederung beginne, diese aber abbrechen muss, da ich wieder strake Schmerzen bekomme ? Beginnt dann wieder die 6 Monatsfrist (3 Monate kein Dienst) und ich muss dann wieder zum AA ?
Bei einer OP mit anschließender Reha teilte mir mein behandelnder Arzt beriets mit, dass dies länger als 6 Monate dauern wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung !
Amtsarztuntersuchung Fragen
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Re: Amtsarztuntersuchung Fragen
Verstehe ich richtig, dass eine OP nicht in naher Zukunft ansteht?
Wie ist dein Zustand ohne / vor der OP? Bist du bis zur OP dienstfähig oder nicht?
Zu 1: Du bekommst vor dem BEM-Gespräch einen Fragebogen, ob du bereit bist, am Verfahren fürs BEM teilzunehmen. Auf dem Schreiben kannst du angeben, welche Vetrtreter/innen du beim Gespräch dabei haben möchtest (PR, SchwBV, Frauenbeauftragte, ...).
Dieses Schreiben würde ich so beantworten, dass deine Bereitschaft deutlich wird, dein Gesundheitszustand aktuell aber eine Erschwernis an der Teilnahme darstellt und du deswegen um Aufschub bittest.
Berufliches Eingliederungsmanagement kann durchaus sinnvoll sein, sofern Möglichkeiten denkbar sind, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsbedingungen so umzugestalten, dass der Arbeitstag leichter bewältigt werden kann (auch zum Bsp. bis zu einer OP).
Benutze die Forumsuche nach BEM, es gibt zahlreiche Diskussionen mit kontoversen Standpunkten zur Frage, ob eine Verpflichtung besteht, während der Krankschreibung dort vorstellig zu werden, was ziemlich sicher nicht unabhängig ist von der konkreten Krankheit und dem konkreten Fall. Es scheint unterschiedliche Erfahrungen zu geben, ob das BEM aufgeschoben wird bei Krankschreibung.
Zu 2:
Der AA hat den Auftrag, sich ein Bild über deine weitere DF zu machen und seine Einschätzung deinem Dienstherrn mitzuteilen.
Das ist mehr als "die momentane Krankheit dem Dienstherrn (zu) bestätigen", denn der AA soll eine Prognose abgeben, wie es in weiterer Zukunft ausschaut mit der DF.
Der Dienstherr entscheidet dann (meist hauptsächlich) anhand der amtsärztlichen Stellungnahme, ob er ein Zurruhesetzungsverfahren einleitet oder ob du zunächst weiter aktiver Beamter bleibst und bestimmte Maßnahmen umzusetzen hast (ungenau ausgedrückt) und nach welcher Dauer eine Wiedervorstellung beim AA vorgesehen ist.
Zu 3:
Wenn du eine Wiedereingliederung startest, dann ist diese vorher abgestimmt (meist) mit dem behandelnden Arzt und (soweit ich es kenne) dem AA, je nach Dienststelle und konkreter Tätigkeit (wegen der Arbeitsplanung normalerweise) auch mit dieser.
Ergebnis des AA Termins könnte sein, dass er eine Wiedereingliederung nicht empfiehlt.
Du bist aktuell "in der Mühle", dass deine gesundheitlichen Fortschritte amtsärztlich betrachtet werden und die Frage entschieden wird, ob du dauerhaft dienstunfähig (DDU) bist. Es beginnen keine neuen Fristen. Wenn du nicht in Ruhestand versetzt wirst und operiert wirst, dann wird i.d.R. die prognostizierte Zeit der Heilung abgewartet und davon ausgegangen, dass du danach wieder Dienst tun kannst.
Beim AA kannst du (auch vorab) aussagekräftige Befunde und eine Prognose deines behandelnden Arztes abgeben, ebenso eine eigene Stellungnahme, wie du das mit der Dienstfähigkeit, den Optionen auf Besserung des Gesundheitszustands siehst etc. Aus deinem Beitrag wird nicht deutlich, was du anstrebst und ob du ohne OP dienstfähig bist, zurzeit (ohne OP) scheinst du es nicht zu sein.
Wie ist dein Zustand ohne / vor der OP? Bist du bis zur OP dienstfähig oder nicht?
Zu 1: Du bekommst vor dem BEM-Gespräch einen Fragebogen, ob du bereit bist, am Verfahren fürs BEM teilzunehmen. Auf dem Schreiben kannst du angeben, welche Vetrtreter/innen du beim Gespräch dabei haben möchtest (PR, SchwBV, Frauenbeauftragte, ...).
Dieses Schreiben würde ich so beantworten, dass deine Bereitschaft deutlich wird, dein Gesundheitszustand aktuell aber eine Erschwernis an der Teilnahme darstellt und du deswegen um Aufschub bittest.
Berufliches Eingliederungsmanagement kann durchaus sinnvoll sein, sofern Möglichkeiten denkbar sind, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsbedingungen so umzugestalten, dass der Arbeitstag leichter bewältigt werden kann (auch zum Bsp. bis zu einer OP).
Benutze die Forumsuche nach BEM, es gibt zahlreiche Diskussionen mit kontoversen Standpunkten zur Frage, ob eine Verpflichtung besteht, während der Krankschreibung dort vorstellig zu werden, was ziemlich sicher nicht unabhängig ist von der konkreten Krankheit und dem konkreten Fall. Es scheint unterschiedliche Erfahrungen zu geben, ob das BEM aufgeschoben wird bei Krankschreibung.
Zu 2:
Der AA hat den Auftrag, sich ein Bild über deine weitere DF zu machen und seine Einschätzung deinem Dienstherrn mitzuteilen.
Das ist mehr als "die momentane Krankheit dem Dienstherrn (zu) bestätigen", denn der AA soll eine Prognose abgeben, wie es in weiterer Zukunft ausschaut mit der DF.
Der Dienstherr entscheidet dann (meist hauptsächlich) anhand der amtsärztlichen Stellungnahme, ob er ein Zurruhesetzungsverfahren einleitet oder ob du zunächst weiter aktiver Beamter bleibst und bestimmte Maßnahmen umzusetzen hast (ungenau ausgedrückt) und nach welcher Dauer eine Wiedervorstellung beim AA vorgesehen ist.
Zu 3:
Wenn du eine Wiedereingliederung startest, dann ist diese vorher abgestimmt (meist) mit dem behandelnden Arzt und (soweit ich es kenne) dem AA, je nach Dienststelle und konkreter Tätigkeit (wegen der Arbeitsplanung normalerweise) auch mit dieser.
Ergebnis des AA Termins könnte sein, dass er eine Wiedereingliederung nicht empfiehlt.
Du bist aktuell "in der Mühle", dass deine gesundheitlichen Fortschritte amtsärztlich betrachtet werden und die Frage entschieden wird, ob du dauerhaft dienstunfähig (DDU) bist. Es beginnen keine neuen Fristen. Wenn du nicht in Ruhestand versetzt wirst und operiert wirst, dann wird i.d.R. die prognostizierte Zeit der Heilung abgewartet und davon ausgegangen, dass du danach wieder Dienst tun kannst.
Beim AA kannst du (auch vorab) aussagekräftige Befunde und eine Prognose deines behandelnden Arztes abgeben, ebenso eine eigene Stellungnahme, wie du das mit der Dienstfähigkeit, den Optionen auf Besserung des Gesundheitszustands siehst etc. Aus deinem Beitrag wird nicht deutlich, was du anstrebst und ob du ohne OP dienstfähig bist, zurzeit (ohne OP) scheinst du es nicht zu sein.