Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

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xtrader06
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Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von xtrader06 »

Hallo,
bin von einem Postfolgeunternehmen zu einer Bundesbehörde gewechselt.
Ich kenne mich aktuelle leider gar nicht gut mit Beamtenrecht aus.
Ich möchte mich nun auf eine Stelle A13 bewerben.
Aktuell bin ich A12 in Erfahrungsstufe 7.
Die Probezeit beträgt ja 6 Monate.
Behalte ich dann, wenn die Probezeit beendet ist und ich nach A13 befördert
werde die Erfahrungsstufe 7?
Wenn ja ist dann der Sprung in die Erfahrungsstufe 8 nach 4 Jahren?
Johnny75
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von Johnny75 »

ja und ja :)

Also sofern Du die Stelle bekommst ;)
BMI_Oberbehörde
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von BMI_Oberbehörde »

Sofern du befördert wirst...
Selbst wenn du die Stelle bekommst gilt auch bei der Beförderung nach A13 das Prinzip der Bestenauslese ;-)
Johnny75
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von Johnny75 »

Das war aber nicht seine Frage :P - er wollte lediglich wissen, ob er seine aktuelle Stufe behält, wenn er befördert wird ;) Wobei ich schon auch eher darauf tippe, dass es sich im Fall des Falles bereits um die Stufe 8 handeln wird :D
BMI_Oberbehörde
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von BMI_Oberbehörde »

Ich auch :D
xtrader06
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von xtrader06 »

Danke für die Antworten.
xtrader06
Beiträge: 6
Registriert: 27. Mär 2019, 14:02
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von xtrader06 »

Noch eine Frage dazu.
Die ersten 6. Monate sind ja Probezeit.
Was ist wenn einem die Stell nicht gefällt bzw. man die Probezeit nicht bestehen würde?
Kann man dann auf die alte Stelle zurück kehren?
Gebetsmuehle
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Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12

Beitrag von Gebetsmuehle »

Das kommt ganz darauf an. Grundsätzlich hast du Anspruch auf eine amtsangemessene Verwendung, aber nicht auf ein bestimmtes konkret-funktionelles Amt.

Heißt im Klartext: Wenn deine jetzige Behörde die Meinung vertritt, eine Vakanz deines jetzigen Dienstpostens ist nicht tragbar, dann wird diese neu besetzt werden, im Zweifel schon während deiner Erprobungszeit auf dem nach A 13 bewerteten Dienstposten. Eine Rückkehr ist im obigen Falle dann eher nicht möglich und es müsste eine anderweitige Verwendung für dich gefunden werden, die deinem statusrechtlichen Amt entspricht.
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