Hallo,
bin von einem Postfolgeunternehmen zu einer Bundesbehörde gewechselt.
Ich kenne mich aktuelle leider gar nicht gut mit Beamtenrecht aus.
Ich möchte mich nun auf eine Stelle A13 bewerben.
Aktuell bin ich A12 in Erfahrungsstufe 7.
Die Probezeit beträgt ja 6 Monate.
Behalte ich dann, wenn die Probezeit beendet ist und ich nach A13 befördert
werde die Erfahrungsstufe 7?
Wenn ja ist dann der Sprung in die Erfahrungsstufe 8 nach 4 Jahren?
Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
Moderator: Moderatoren
Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
ja und ja 
Also sofern Du die Stelle bekommst

Also sofern Du die Stelle bekommst

-
- Beiträge: 27
- Registriert: 21. Aug 2018, 16:03
- Behörde:
Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
Sofern du befördert wirst...
Selbst wenn du die Stelle bekommst gilt auch bei der Beförderung nach A13 das Prinzip der Bestenauslese
Selbst wenn du die Stelle bekommst gilt auch bei der Beförderung nach A13 das Prinzip der Bestenauslese

Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
Das war aber nicht seine Frage
- er wollte lediglich wissen, ob er seine aktuelle Stufe behält, wenn er befördert wird
Wobei ich schon auch eher darauf tippe, dass es sich im Fall des Falles bereits um die Stufe 8 handeln wird 



-
- Beiträge: 27
- Registriert: 21. Aug 2018, 16:03
- Behörde:
Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
Danke für die Antworten.
Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
Noch eine Frage dazu.
Die ersten 6. Monate sind ja Probezeit.
Was ist wenn einem die Stell nicht gefällt bzw. man die Probezeit nicht bestehen würde?
Kann man dann auf die alte Stelle zurück kehren?
Die ersten 6. Monate sind ja Probezeit.
Was ist wenn einem die Stell nicht gefällt bzw. man die Probezeit nicht bestehen würde?
Kann man dann auf die alte Stelle zurück kehren?
-
- Beiträge: 50
- Registriert: 18. Mai 2014, 23:10
- Behörde: IM NRW
Re: Bewerbung auf eine Stelle A13 mit A12
Das kommt ganz darauf an. Grundsätzlich hast du Anspruch auf eine amtsangemessene Verwendung, aber nicht auf ein bestimmtes konkret-funktionelles Amt.
Heißt im Klartext: Wenn deine jetzige Behörde die Meinung vertritt, eine Vakanz deines jetzigen Dienstpostens ist nicht tragbar, dann wird diese neu besetzt werden, im Zweifel schon während deiner Erprobungszeit auf dem nach A 13 bewerteten Dienstposten. Eine Rückkehr ist im obigen Falle dann eher nicht möglich und es müsste eine anderweitige Verwendung für dich gefunden werden, die deinem statusrechtlichen Amt entspricht.
Heißt im Klartext: Wenn deine jetzige Behörde die Meinung vertritt, eine Vakanz deines jetzigen Dienstpostens ist nicht tragbar, dann wird diese neu besetzt werden, im Zweifel schon während deiner Erprobungszeit auf dem nach A 13 bewerteten Dienstposten. Eine Rückkehr ist im obigen Falle dann eher nicht möglich und es müsste eine anderweitige Verwendung für dich gefunden werden, die deinem statusrechtlichen Amt entspricht.