Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

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Torquemada
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Re: Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

Beitrag von Torquemada »

schlossallee hat geschrieben: 06.04.2019 16:43

Ein wirtschaftlich abhängiger Ehegatte bekommt im Frühjahr ein Herz verpflanzt, kostet 500.000€.
Im Herbst erbt er ein Aktienpaket, erhält Dividende und reißt die 18.000€ Marke um einen ct.

Die PKV hat 30% der 500.000€ erstattet. Muss er nun 70% von 500.000€ an die Beihilfe zurückzahlen?
Bitte beachten: Rechtsauskünfte dürfen in diesem Forum nicht gegeben werden !!! Hierzu gibt es berechtigte Berufsgruppen.
Die können dir auch solche absonderlichen Fälle erläutern, falls Bedarf besteht.
Gut, dass die Dividendensaison im Herbst in Deutschland längst vorbei ist. Für Quartalsdividenden z.B. von US-Firmen, wende man sich an Steuerberater etc. - mod
schlossallee
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Re: Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

Beitrag von schlossallee »

Torquemada hat geschrieben: 06.04.2019 17:07 Bitte beachten: Rechtsauskünfte dürfen in diesem Forum nicht gegeben werden !!! Hierzu gibt es berechtigte Berufsgruppen.
Dank, der Sachverhalt ist mir bekannt.

Ist jedoch hier der Unterschied zwischen einer Rechtsdiskussion, Rechtsauskunft bzw. Rechtsberatung bekannt. :?:


Die Frage wo, was, in welcher Verordnung geregelt,ist wird wohl kaum unter Rechtsauskunft fallen.

MfG
Gertrud1927
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Re: Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. In der Verwaltungsvorschrift zur BVO unter 2.1.1.3 und 2.1.1.5 steht auch was von laufendem Kalenderjahr.
Danach arbeitet Deine Beihilfestelle.
Ist zwar nicht extra erwähnt für Schlossallee aber ich denke das passt.
So ungefähr wie bei Dir ist es bei allen Beamten die nicht in der GKV sind. Bei wechseldem Einkommen des Ehepartners muß man halt schauen das es gut passt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... 1#NORMKOPF