Hallo,
bei uns in der Behörde kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Beamte, die nur Teilzeit (5-6 Stunden täglich) arbeiten, auf Arbeitsplätze versetzt werden, für
die eine volle Stelle (also 8 Stunden) vorgesehen sind. Kann der Dienstherr verlangen, dass man trotz Teilzeit quasi Vollzeit arbeitet? Also bspw. durch 'Überstunden', die es im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit sowieso nicht mehr gibt.... Oder andersrum gefragt, hat man als Teilzeitbeamter einen Anspruch darauf, eine Stelle zugewiesen zu bekommen, die die regelmäßige Arbeitszeit nicht übersteigt?
Vollzeitstelle mit Teilzeit
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Re: Vollzeitstelle mit Teilzeit
Nein. Natürlich nicht.Berghutze hat geschrieben: 6. Apr 2019, 07:36 Kann der Dienstherr verlangen, dass man trotz Teilzeit quasi Vollzeit arbeitet?
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Re: Vollzeitstelle mit Teilzeit
...sofern die Wochenarbeitszeit bzw die monatliche Arbeitszeit gemäß des Teilzeit-Arbeitsvertrages nicht überschritten wird ist solch eine Regelung durchaus gängige Praxis,zumindest war es bei meiner Dienststelle so.Berghutze hat geschrieben: 6. Apr 2019, 07:36 Hallo,
bei uns in der Behörde kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Beamte, die nur Teilzeit (5-6 Stunden täglich) arbeiten, auf Arbeitsplätze versetzt werden, für
die eine volle Stelle (also 8 Stunden) vorgesehen sind.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
