Verbeamtung in Teilzeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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SarahG
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Verbeamtung in Teilzeit

Beitrag von SarahG »

Guten Abend!

Ich bin Amtsapothekerin, Angestellte bei einer Stadt

Ich habe den Wunsch mich verbeamten zu lassen. Grundsätzlich ist eine Verbeamtung in meiner Position möglich.

Das Personalmanagement möchte mir eine Verbeamtung versagen, da ich nur 0,54 Stellenanteile habe. Wenn ich verbeamtet bin, habe ich wohl ein Anrecht auf eine Vollzeitstelle. Das Personalmanagement unterstellt mir nun, dass ich dieses Recht einklagen würde, wenn ich verbeamtet wäre. Daher würde Sie keiner Verbeamtung zusprechen, da es nicht genügend Stellenanteile gibt.
Ich habe noch eine Kollegin mit 0,85 Stellenanteilen. Wir bekommen bald noch 0,36 Stellenanteile hinzu.

Ich bin 34, verheiratet und habe 2 kleine Kinder. Ich möchte und kann gar nicht in Vollzeit arbeiten.

Ich möchte nun gerne wissen, ob man mir aus den oben genannten Gründen eine Verbeamtung versagen kann.

Vielen Dank vorab!
Skedee Wedee
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Re: Verbeamtung in Teilzeit

Beitrag von Skedee Wedee »

Sie brauchen dir nichts zu versagen, da du keinen durchsetzfähigen Anspruch auf eine Verbeamtung hast.
SarahG
Beiträge: 2
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Re: Verbeamtung in Teilzeit

Beitrag von SarahG »

Was bedeutet „keinen durchsetzungsfähigen Anspruch“? Wann hat man den denn?
Skedee Wedee
Beiträge: 80
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Re: Verbeamtung in Teilzeit

Beitrag von Skedee Wedee »

SarahG hat geschrieben: 28. Mär 2019, 19:53 Wann hat man den denn?
Nahzu niemals. Einen Anspruch gibt es bsp. nach § 42 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg für Bürgermeister mit mehr als 2.000 Einwohner. Dort ist er zwingend hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Für Deine Konstellation gibt es schlichtweg keinen Rechtsanspruch.
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