Guten Abend!
Ich bin Amtsapothekerin, Angestellte bei einer Stadt
Ich habe den Wunsch mich verbeamten zu lassen. Grundsätzlich ist eine Verbeamtung in meiner Position möglich.
Das Personalmanagement möchte mir eine Verbeamtung versagen, da ich nur 0,54 Stellenanteile habe. Wenn ich verbeamtet bin, habe ich wohl ein Anrecht auf eine Vollzeitstelle. Das Personalmanagement unterstellt mir nun, dass ich dieses Recht einklagen würde, wenn ich verbeamtet wäre. Daher würde Sie keiner Verbeamtung zusprechen, da es nicht genügend Stellenanteile gibt.
Ich habe noch eine Kollegin mit 0,85 Stellenanteilen. Wir bekommen bald noch 0,36 Stellenanteile hinzu.
Ich bin 34, verheiratet und habe 2 kleine Kinder. Ich möchte und kann gar nicht in Vollzeit arbeiten.
Ich möchte nun gerne wissen, ob man mir aus den oben genannten Gründen eine Verbeamtung versagen kann.
Vielen Dank vorab!
Verbeamtung in Teilzeit
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Re: Verbeamtung in Teilzeit
Sie brauchen dir nichts zu versagen, da du keinen durchsetzfähigen Anspruch auf eine Verbeamtung hast.
Re: Verbeamtung in Teilzeit
Was bedeutet „keinen durchsetzungsfähigen Anspruch“? Wann hat man den denn?
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Re: Verbeamtung in Teilzeit
Nahzu niemals. Einen Anspruch gibt es bsp. nach § 42 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg für Bürgermeister mit mehr als 2.000 Einwohner. Dort ist er zwingend hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Für Deine Konstellation gibt es schlichtweg keinen Rechtsanspruch.