Probezeitverlängerung aufgrund Krankheitstage

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pioneeer7
Beiträge: 1
Registriert: 7. Mär 2019, 15:43
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Probezeitverlängerung aufgrund Krankheitstage

Beitrag von pioneeer7 »

Hallo zusammen,

oftmals heißt es in NRW, dass die Probzeit verlängert werden kann, wenn man mehr als 3 Monate ausgefallen ist.
Beziehen sich diese 3 Monate auf eine Zeit am Stück?
Sind es 3 Monate = 90 Tage oder 3 Monate = 60 Tage?

Und wird die Probezeit dann nur um die Ausfalltage über 3 Monate verlängert?

Vielen Dank vorab!
HerrLiebig
Beiträge: 7
Registriert: 30. Okt 2018, 09:37
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Re: Probezeitverlängerung aufgrund Krankheitstage

Beitrag von HerrLiebig »

Ich zitiere mal meinen eigenen Post:
In NRW steht zum Beispiel in der LVO NRW unter § 5 Abs. 6 Satz 1 "Abgesehen von den Fällen des Absatzes 4 gelten Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge und Krankheitszeiten von mehr als drei Monaten nicht als Probezeit."

Nach Rücksprache mit der Komba zählen dazu alle Tage der Dienstunfähigkeit (auch Wochenenden etc.). In unserem Falle würde ein Beamter auf Probe bei insgesamt über 90 Tagen krankheit seine Probezeit um diese Tage verlängert bekommen.
Bist Du also 98 Tage AU, dann wird die Probezeit um 98 Tage verlängert.
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