Disziplinarverfahren

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Tobi-666-
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Disziplinarverfahren

Beitrag von Tobi-666- »

Mal ne Frage an die user hier im Forum, muss zum AA zur Prüfung der Diensttauglichkeit. Kann der Dienstherr einem ein Disziplinarverfahren an den Hals hängen weil ich einen BMI von 31,0 habe bin schon 35 Jahre im Landesdienst. Tenor wenn mein Gesundheitszustand sich verschlechtert behält er sich Disziplinarische Maßnahmen vor,wo kann man das und wie den einordnen, bitte nur unaufgeregte Antworten und überlegte Antworten. Danke vorab Tobi.
connigra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von connigra »

Also ein Diszi wegen Übergewicht? Hallo wo sind wir denn? Adipositas wird doch genau wie Alkoholsucht als Krankheit eingestuft. Da können sie dich in Pension schicken - und gut ist es.
Ein früherer Kollege meines Mannes litt extrem unter Alkoholsucht. Keine Maßnahme brachte längerfristig etwas.
Ihm wurde auch ein Disziplinarverfahren und Kündigung!! angedroht.....Letztendlich wurde er pensioniert.

Was wollen sie dir vorwerfen? Du bist verfressen, kannst dich nicht beherrschen? Vergiss es...
Man kann schließlich auch essen weil man psychisch angeschlagen ist. Nichts können sie dir antun, lass dich doch nicht veräppeln.
Ja wir Dünnen können schlau daher reden.
Ich habe seit 40 Jahren eine gute Freundin, die 3 mal so viel wiegt wie ich. Seit ich sie kenne, leidet sie fürchterlich unter ihrem Gewicht.
Schlaue Sprüche helfen ihr nicht weiter, genauso wenig wie dir.
Alles Gute
connigra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von connigra »

Noch eines:
wenn der Amtsarzt dich stresst:
vielleicht kompensierst du deinen dienstlichen Stress mit Essen , bist zudem ein schlechter Futterverwerter...!
Ergo: da kann man dich nur von diesem Seelenpein, dem Dienst erlösen.
MeisterSchorn
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

dibedupp hat geschrieben: 2. Mär 2019, 11:30 Du wirst sicher keine Diszi wegen eines BMI von 31 bekommen. Aber du bist ja nun schon 12 Monate krank. Und wenn dir Maßnahmen genannt wurden, die du ergreifen sollst um deinen Gesundheitszustand zu verbessern und du diese nicht durchgeführt hast, dann kann das schon zu einem Diszi führen.

Hallo dibedupp,
es gibt kein Diszi wegen einem BMI von 31 - das ist totaler Humbug und es
gibt auch kein nachweisbarer Fall, wo ein Beamter wegen einem BMI von
31 ein Diszi bekommen hat.

Also bei einer Körpergröße von 175 cm, 95 kg und einem (angenommenen)
Alter von 55 hat man(n) einen BMI von 31. Dann würde Vermutlich die Hälfte
aller Beamten im Alter von 55 Jahren ein Disziplinarverfahren bekommen.
BMI ist max. Adipositas 1 - demzufolge unkritisch und völlig an den Haaren
herbeigezogen und es wird bei einem BMI niemals ein Diszi durchgeführt.
Ergo ist das meiner Meinung nach absoluter Quatsch und gehört ins Reich
der Märchenstunde.

@ Tobi-666-
Wenn es aber tatsächlich so wäre, dann könnte man aber vor allen Dingen
argumentieren, dass das Übergewicht die Folge der Krankheit ist bzw. man
das Übergewicht wegen der Krankheit nicht runter bekommt.

Schau Dir einfach mal das für Dich zuständige Landesrecht an - dort sollte
mit Sicherheit etwas aufgeführt sein.
Im BBG ist folgendes dazu geschrieben: - was mit Sicherheit sinngemäß
auf die Landesbeamten angewendet werden kann:
Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft
die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses
nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen
des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer
für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu
beeinträchtigen.

Es muss schon eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, daher
brauchst Du dir wegen des Übergewichts meiner Meinung nach bei einem
BMI von 31 keine Sorgen machen.
zu machen.
MeisterSchorn
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

dibedupp hat geschrieben: 2. Mär 2019, 11:30 Du wirst sicher keine Diszi wegen eines BMI von 31 bekommen. Aber du bist ja nun schon 12 Monate krank. Und wenn dir Maßnahmen genannt wurden, die du ergreifen sollst um deinen Gesundheitszustand zu verbessern und du diese nicht durchgeführt hast, dann kann das schon zu einem Diszi führen.

Was sollte dann der Hinweis im dritten Satz, dass wenn einem
Maßnahmen genannt werden...und man diese nicht befolgt,
dass das zu einem Diszi führen kann ???

Es gibt auch kein Diszi, wenn sich der gesundheitliche Zustand
verschlechtern sollte. Auch wenn man den Maßnahmen nicht
zustimmt oder sie nicht gutheißt. Dann kann evtl. eine DDU
erfolgen, weil der Beamte nicht gesund ist - mehr aber auch
nicht.

Es kann aber niemals ein Diszi erfolgen, wenn der Dienstherr
z. B. sagt, das man abnehmen muss. Eine Diszip erfolgt nur
bei (schwerwiegenden und dienstlichen) Verfehlungen und
nicht, wenn mein BMI von 29 auf 31 oder auf 35 steigt.
Das ist totaler Blödsinn und nicht mit dem BBG vereinbar.

Lass Dich mal von einem Rechtsanwalt oder Personaler beraten,
der wird Dir das schon sagen. Und wenn ein Dienstherr es
dennoch versuchen sollte (vielleicht bist Du ja bei der Telekom
und hast damit Erfahrungen weil die das vielleicht dort mit
ihren Beamten machen), wird es spätestens vor Gericht eine
krachende Niederlage geben.
MeisterSchorn
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

dibedupp hat geschrieben: 3. Mär 2019, 16:25 Wenn der Dienstherr z.B. auf Empfehlung des AA eine Reha anordnet und diese auch gesundhetilich möglich und hilfreich ist, man diese aber nicht durchführt, kann sehr wohl ein Dizsi eingeleitet werden.
Versteift euch doch nicht auf das Übergewicht. Def TE wird ja wohl nicht seit 12 Monaten kranksein auf Grund seines BMI.

Der Fragesteller hat sich eindeutig zum Übergewicht mit BMI 31 geäußert,
gerne hier nochmals ein Auszug aus der Eingangsfrage von Tobi:
"Kann der Dienstherr einem ein Disziplinarverfahren an den Hals hängen
weil ich einen BMI von 31,0 habe bin schon 35 Jahre im Landesdienst."

Daher sind diese Aussagen von dibedupp reine Panikmache und entgegen
jeder Realität und kein Dienstherr würde auch nur im Ansatz daran
denken, ein Diszi einzuleiten.
Wegen des Übergewichts gibt es kein Diszi, das ist hier der Kern der Frage.
Es wurde auch nicht mitgeteilt, dass bei Tobi eine Reha oder sonstige
Maßnahmen vom AA empfohlen wurde - immer schön bei der Sache bitte
bleiben.
Was sein kann ist, dass der Dienstherr nach einer Untersuchung beim AA
den Beamten auffordert, an einer Reha teilzunehmen. Aber nur, wenn
der AA das empfohlen hat. Wenn dann der das nicht will, kann dieser
auch nicht gezwungen werden - auch nicht mit einem Diszi. Hier könnte
dann ggf. eine Versetzung in der Ruhestand erfolgen. Mehr aber auf
keinen Fall !

Hier einmal ein Link bezüglich der Grundlagen des Disziplinarrechts:
http://www.mdb-klaus-ernst.de/wp-content/uploads/2014/04/034-14-A-Einleitung-DiszVerf-endg.pdf

Dort heißt es unter anderem ein Diszi eingeleitet wird, wenn:
- tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht eines durch den betreffenden Beamten begangenen Dienstvergehens rechtfertigen.
- das beamtenrechtliche Disziplinarrecht dient der Sicherung der Einhaltung der beamtenrechtlichen Pflichten
- zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen

Ob eine Gründe für ein Diszi bei einem BMI von 31 vorliegen, kann jetzt
jeder selber beurteilen.
Ein Grund warum wegen einem BMI von 31 kein Diszi eingeleitet wird,
ist mit Sicherheit die Tatsache, dass die Entscheider vermutlich selber
einen BMI von 31 und höher haben. Das wäre dann sehr sehr peinlich
für den Dienstvorgesetzten innerhalb seiner Vorbildfunktion :mrgreen:


Um zum Kern der Frage wieder zurückzukommen, kann zu 100 % festgehalten
werden, dass wegen einem BMI von 31 NIE ein Diszi eingeleitet wird.
Von den Beiträgen her ist dibedpp bei der Telekom. Daher muss man sich
fragen, ob die Uhren bei der Telekom anderes ticken oder ob es einfach
nur eine Panikmache oder Verunsicherung ist.
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Ruheständler
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Ruheständler »

off Topic: Ein Hauch von Doppeldeutigkeit... :mrgreen:
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

Hallo in die Runde,
mit falschen Argumenten hier für Verun
dibedupp hat geschrieben: 4. Mär 2019, 12:12 Ich wiedrhole gerne, dass auch ich geschrieben habe, dass es wegen des BMI kein Diszi geben wird.
Ich muss dafür nur halt keinen ellenlangen Text schreiben.

Ich wiedrhole mich auch gerne. Erst falsche Tatsachen verbreiten
und mit einem Diszi drohen. Und dann einfach mal was die Runde
werfen mit dem Hinweis, wenn man nicht den Befehl des DH folgt,
z. B. einer Aufforderung der Durchführung an einer Reha teilzunehmen,
kann es zu einem Diszi kommen. Und dann so tun, als hätte man das
nicht geschrieben und wüsste von nichts.

Und ich wiederhole mich nochmals gerne. Wenn der Dienstherr einem
mitteilt, dass man an einer Reha teilnehmen soll und dies verweigert,
ist das auch kein Grund für die Einleitung eines Diszi !
Ein Diszi darf nur bei schwerwiegenden dienstlichen Verfehlungen
eingeleitet werden - siehe beispielhaft die u. a. Gründe.
Ich hoffe, wir haben das bschließend geklärt.
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Cyber
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Cyber »

Der einzige der hier gedroht hat ist lt. dem TE im Anfangsbeitrag sein Dienstherr.
ES ist wie ES ist. :roll:
MeisterSchorn
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

Cyber hat geschrieben: 4. Mär 2019, 16:34 Der einzige der hier gedroht hat ist lt. dem TE im Anfangsbeitrag sein Dienstherr.
ES ist wie ES ist. :roll:
Guten Morgen Cyber und dibedupp,
das sind natürlich flache Argumente und ist oftmals typisch für
das Verhalten von Personen, die bei anderen Meinungen und
begründeten Argumenten solche Beiträge einstellen.

Es gab und gibt kein Diszi, wenn ein Beamter der Aufforderung
der Durchführung einer Untersuchung, Beginn einer Reha oder
sonstige Aufforderung nicht folgt.

Ich dachte eigentlich, hier in dem Forum werden Unklarheiten
beseitigt. Wenn die Beiträge für mehr Unsicherheit sorgen oder
sogar Angst machen, dann ist das der falsche Weg.
Das zeigt mir auch, dass ich hier einige persönliche Nachrichten
gerade von Beamten der Telekom bekomme, die sich einfach nicht
trauen, öffentlich zu fragen - schade eigentlich für so ein Forum.
sdh1807
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von sdh1807 »

Als Beamter hat man sowohl Rechte, als auch Pflichten.
Eine vielleicht unterschätzte Pflicht ist die Pflicht zur Gesunderhaltung.
Eine solche Pflicht zur Gesunderhaltung kann jedoch aus dem gegenseitigen, besonderen Dienst- und Treueverhältnis (Art. 33 Abs. 4 GG) und der Pflicht zum vollen persönliche Einsatz im Beruf (§ 34 BeamtStG/§ 61 Abs. 1 BBG) hergeleitet werden. Diese Pflicht umfasst das Bemühen, die Gesundheit so weit zu bewahren, dass die Fähigkeit zur Dienstleistung nicht schuldhaft eingeschränkt oder aufgehoben wird. Der gesunde Beamte ist danach verpflichtet, seine volle Dienstfähigkeit und damit seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nach Möglichkeit zu bewahren und, soweit sie eingeschränkt oder aufgehoben ist, nach Möglichkeit wieder zu erlangen. Der aus dem vollen persönlichen Einsatz im Beruf folgenden Gesunderhaltungspflicht, die damit als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankert ist, stehen die individuellen Rechte des Beamten gegenüber, insbesondere das aus Art. 2 Abs. 1 GG folgende Recht auf private Lebensgestaltung.
Ich sehe hier tatsächlich, dass eine Pflichtverletzung vorliegen kann, wenn ein Beamter nicht alles in seiner Macht stehende tut um seine Gesundheit wieder herzustellen.

In wieweit sich so ein Diszi vor Gericht standhalten lässt, liegt ganz bei den Gerichten:
Urteil vom 27.06.2013 -
BVerwG 2 A 2.12

Gründe
2 Mit Disziplinarverfügung vom 5. November 2011 verhängte der Präsident des BND gegen den Kläger eine Geldbuße von 500 €, weil dieser während der Zeit seiner krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit zwischen dem 14. Januar und 27. Februar 2011 aus Anlass seiner Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters seines Wohnortes acht Wahlkampfveranstaltungen abgehalten habe. Dadurch habe er gegen seine Pflicht, sich um seine Gesundung zu bemühen, verstoßen. Sein Verhalten sei geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums zu schädigen, weil der Eindruck entstehe, dass der Kläger die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit durch dienstfremde Tätigkeiten gefährde und der Dienstherr dies hinnehme, ohne dagegen einzuschreiten.
connigra
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von connigra »

ei der bibsch, jetzt beruhigen wir uns alle und machen mal apuh....

Hallo, warum artet es bei uns im Forum immer so aus, wenn einer mal einen unbedachten Satz schreibt.
Ich bin ja auch so ein Kandidat, der gerne mal was schreibt, im besten Glauben im Recht zu sein.
Überzeugt ihr mich dann, dass ich mal wieder schneller geschrieben wie gedacht oder recherchiert habe, habe ich jedoch kein Problem dies einzugestehen.
Was Meisterschorn hier schreibt, erscheine mit persönlich total schlüssig.
Apuh, apuh , ausatmen und sacken lassen - lernt man auf "Müslilehrgängen" der bayr. Polizei.....; :-)
MeisterSchorn
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

Hallo Connigra,

vielen Dank - aber hier werden Argumente oftmals aus einer
(sinnfreien) Tiefe herausgeholt, die schreien nach Antwort.
Eine Argumentation davon ist von sdh1807, der meiner Meinung
nach nicht das Grundproblem des Fragestellers verstanden
hat.

Dein Vorschreiber zitiert eine Urteil vom BVerwG was falscher
überhaupt nicht sein kann. Dieser Beamte aus dem Urteil war
fast zwei Jahre krank und hat mindestens an 8 Wahlkampfauftritten
teilgenommen. Ganz zu schweigen von den weiteren vielen Auftritten
und sonstigen Bemühungen für die (hauptamtliche) Bürgermeisterwahl.
Es liegen vielfache gesundheitlichen Einschränkungen vor, die
von den verschiedensten Ärzten dokumentiert wurden.
Der Beamte wurde mehrfach aufgefordertet, seinen Dienst
wieder anzutreten - was er nicht gemacht hat, aber dann
weiter Wahlkampf betrieben.

Wenn ich dieses Vorgehen des Beamen aus dem zitierten Urteil
von sdl1807 mit unserem Beispiel des Fragestelles vergleiche,
zur Erinnerung er hat einen BMI von 31 !!!, dann muss ich mich
ernsthaft fragen, ob hier nicht ein Realitätsverlust vorliegt.
Zumal noch nicht einmal eine Aufforderung einer Untersuchung
verweigert wurde er auch nichts unternommen hat, dass sein
Gesundheitszustand sich verschlechtert - er ist einfach krank
und hat ein wenig Übergewicht !!!


Ich darf nochmals zum wiederholten Male die Frage stellen:

Welches schwerwiegende dienstliche Vergehen hat der Fragesteller
begangen ?
MeisterSchorn
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MeisterSchorn »

dibedupp hat geschrieben: 5. Mär 2019, 17:21 Hat irgend ein User behauptet, dass der Fragesteller ein schwerwiegendes Vergehen begangen hat? Nein. Die Antworten sind rein hypotetisch.
Ist mir aber klar, dass ES das nicht versteht.
Und jetzt beruhig dich mal wieder, Rechtlerin.

Hallo dibedupp,

wenn Du mal Beitrag von sdh1807 gelesen hättest, der den geschilderten
Fall des Bürgermeisters natürlich im Zusammenhang mit dem hier
geschilderten Fall setzt, hättest auch Du meinen Hinweis verstanden.

Wenn Du ein Problem mit Es oder Rechtlerin hast, kannst Du das
gerne mit denen klären. Ich darf nochmals auf dein Zitat hinweisen:
"Wenn der Dienstherr z.B. auf Empfehlung des AA eine Reha anordnet und diese auch gesundhetilich möglich und hilfreich ist, man diese aber nicht durchführt, kann sehr wohl ein Dizsi eingeleitet werden.

In dem hier geschilderten Fall kann kein Diszi eingeleitet werden, nur
weil man nicht zum AA gehen will. Es besteht in Deutschland freie
Arztwahl und ich kann bei einer Aufforderung sagen, dass ich einen
guten Facharzt habe. Da ist es egal ob es gesundheitlich (theoretisch)
möglich oder hilfreich wäre, an ein Reha teilzunehmen.
Nur wenn ich, wie der Fall des Bürgermeisters, tatsächlich krank bin, was
aus dem Urteil hervorgeht, und dann die Gesundheit und eine Genesung
gefährde, ist ein Diszi möglich - die Strafe von ein paar hundert Euro ist
aber auch der Wahnsinn.

Laut wiederholten Hinweisen bei PN´s, arbeitest Du angeblich im Personalbereich
der Telekom. Jetzt ist mir einiges klar... :mrgreen:
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Cyber
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Cyber »

:roll: Ach
es ist keine Disziplinarmaßnahme möglich wenn man die Untersuchung beim Amtsarzt verweigert :?: :roll:
Ich zitiere mal aus einem Merkblatt meines Dienstherrn, das ich letztes Jahr von diesem zugesandt bekam.
------
"Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Verweigern sie eine angeordnete ärztliche Untersuchung schuldhaft oder verweigern sie die Übermittlung des Gutachtens, so begehen sie ein Dienstvergehen, das nach dem Bundesdisziplinargesetz verfolgt werden kann."
-----
Ich hoffe damit sind alle Unklarheiten beseitigt
Zuletzt geändert von Cyber am 5. Mär 2019, 19:30, insgesamt 2-mal geändert.
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