Hallo zusammen,
es ist zwar noch eine Weile hin, bis ich in Pension gehe. Mich interessiert die Frage, wie meine 8 Jahre als Angestellte einfließen. Würde zum jetzigen Zeitpunkt nur mit den Dienstjahren als Beamtin mit 67 Jahren auf ca. 53% kommen. Bis knapp über 71% sind ja möglich. Werden die 8 Jahre dann auch jeweils mit 1,7...% berechnet so dass ich auf ca. 67% komme? Oder werden die Zeiten als Angestellte ganz anders berechnet und ich erhalte Rente von der Rentenkasse?
Viele Grüße butzel201
Pension - Berechnung der Zeiten als Angestellte
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Re: Pension - Berechnung der Zeiten als Angestellte
Hallo. Du bekommst Deine Rente für die 8 Jahre als Angestellter.
Ob Deine 8 Jahre zu Deinen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten hinzu gerechnet werden steht im §10 BeamtVG. Wenn ja dann Berechnung genau so wie die Beamtenzeit.
Pension und Rente gibt es nur bis zur Höchstgrenze in §55. Ist für jeden eine Extra Rechnung . Werden aber fast immer 71,75 %.
Was höher ist wird bei der Pension als Ruhensbetrag einbehalten.
Ob Deine 8 Jahre zu Deinen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten hinzu gerechnet werden steht im §10 BeamtVG. Wenn ja dann Berechnung genau so wie die Beamtenzeit.
Pension und Rente gibt es nur bis zur Höchstgrenze in §55. Ist für jeden eine Extra Rechnung . Werden aber fast immer 71,75 %.
Was höher ist wird bei der Pension als Ruhensbetrag einbehalten.
Re: Pension - Berechnung der Zeiten als Angestellte
Vielen lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Das hat mir sehr weiter geholfen. Noch eine Frage: welche Behörde entscheidet dann wie die Berechnung erfolgt? Muss ich dann Nachweise erbringen? War vorher beim Land beschäftigt auch im gehobenen Dienst.
Danke butzel201
Danke butzel201
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Re: Pension - Berechnung der Zeiten als Angestellte
Hallo.
Ich denke Dein Ruhegehalt wird die Behörde berechnen die Dich in Pension schickt.
Deine Zeiten im öffentlichen Dienst werden schon in Deiner Personalakte sein.
Über die Anrechnung der Zeiten als Angestellte wird erst bei der Berechnung der Pension entschieden.
Es gilt immer das was dann im Gesetz steht.
Die Rentenanrechnung passiert erst wenn Du die Rente bekommst. An die Versorgungsstelle muß dann der Rentenbescheid geschickt werden.
Ich denke Dein Ruhegehalt wird die Behörde berechnen die Dich in Pension schickt.
Deine Zeiten im öffentlichen Dienst werden schon in Deiner Personalakte sein.
Über die Anrechnung der Zeiten als Angestellte wird erst bei der Berechnung der Pension entschieden.
Es gilt immer das was dann im Gesetz steht.
Die Rentenanrechnung passiert erst wenn Du die Rente bekommst. An die Versorgungsstelle muß dann der Rentenbescheid geschickt werden.