Hallo,
ab wann kann man von A9 in A10 befördert werden. Schon während man noch Beamter auf Probe ist?
Beförderung in A10, wann möglich?
Moderator: Moderatoren
- Früchtchen
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Befördert wird, wer nach der / den entsprechend guten Beurteilung/-en einen Listenplatz erreicht hat, der im Bereich der zur Beförderung freigegebenen Plätze liegt.
Weiß nicht, wie es bei Landesbehörden aussieht, beim ZOLL ist man froh, wenn man nach der Probezeit + 2 Beurteilunszeiträume seine erste Beförderung ergattert.
Weiß nicht, wie es bei Landesbehörden aussieht, beim ZOLL ist man froh, wenn man nach der Probezeit + 2 Beurteilunszeiträume seine erste Beförderung ergattert.

- leonsucher
- Beiträge: 489
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Natürlich kann man als Beamter auf Probe befördert werden.
Der einzige Unterschied zum Beamten auf Lebenszeit ( BAL ) ist, das man noch etwas einfacher entlassen werden könnte.
Beförderunsfähig beurteilt werden konnte früher jeder, der nach der Ausbildung ( 2 bzw. 3 Jahre ) seine Anstellungszeit ( z.A. im Regelfall + 2 Jahre ) erfolgreich bestanden, somit eine reguläre Planstelle hatte und dort in den Kreislauf der Regelbeurteilungen kam.
Mit ein bischen Glück, zeitlichem Geschick und anderen persönlichen Merkmalen haben es manche nach ( sogar vorzeitigem ) z.A. Wegfall dann innerhalb von 1 - 2 Jahren geschafft, obwohl sie noch nicht BAL waren.
Mithin gibt es bei aktuell neu eingestellten Bundesbeamten wohl den Status der Anstellungzeit / Altersgrenze für Lebenszeit nicht mehr, so das man jetzt direkt nach der Ausbildung bei der nächsten fälligen Beurteilung dieser Besoldungsgruppe auf seinem Posten schon beförderungsfähig beurteilt werden kann.
Allerdings muß man sich davon nicht viel erhoffen, denn selbst mit einem TH oder TEH wird man Aufgrund des geringen Dienstalters und der etablierten Konkurrenz in dieser Besoldungsstufe wohl weitere Ehrenrunden drehen...........
Der einzige Unterschied zum Beamten auf Lebenszeit ( BAL ) ist, das man noch etwas einfacher entlassen werden könnte.
Beförderunsfähig beurteilt werden konnte früher jeder, der nach der Ausbildung ( 2 bzw. 3 Jahre ) seine Anstellungszeit ( z.A. im Regelfall + 2 Jahre ) erfolgreich bestanden, somit eine reguläre Planstelle hatte und dort in den Kreislauf der Regelbeurteilungen kam.
Mit ein bischen Glück, zeitlichem Geschick und anderen persönlichen Merkmalen haben es manche nach ( sogar vorzeitigem ) z.A. Wegfall dann innerhalb von 1 - 2 Jahren geschafft, obwohl sie noch nicht BAL waren.
Mithin gibt es bei aktuell neu eingestellten Bundesbeamten wohl den Status der Anstellungzeit / Altersgrenze für Lebenszeit nicht mehr, so das man jetzt direkt nach der Ausbildung bei der nächsten fälligen Beurteilung dieser Besoldungsgruppe auf seinem Posten schon beförderungsfähig beurteilt werden kann.
Allerdings muß man sich davon nicht viel erhoffen, denn selbst mit einem TH oder TEH wird man Aufgrund des geringen Dienstalters und der etablierten Konkurrenz in dieser Besoldungsstufe wohl weitere Ehrenrunden drehen...........
