Anrechnung Vorzeiten Ruhegehalt - was ist möglich?

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mister_c123
Beiträge: 3
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Anrechnung Vorzeiten Ruhegehalt - was ist möglich?

Beitrag von mister_c123 »

Hallo an alle,

zum Start in mein neues Berufsleben habe ich folgende Fragen und hoffe auf eure Expertise bzw. Einschätzungen:

1. Inwiefern werden folgende Tätigkeiten bei der Berechnung des Ruhegehalts uU anerkannt bzw. berücksichtigt? (relevant, da "schon" bzw. erst 36 Jahre jung :lol: )

a) Ausbildungszeit (in der freien Wirtschaft, bei einer Anstalt des öff. Rechts)
b) Studium (VWL 3 Jahre)
c) verschiedene Tätigkeiten aber stets im öff. Dienst bzw. öfftl. rechtl. Religemeinschaft

2. Unterschied Ausbildung LLB und Diplom-Verwaltungswirt --> ggf. bessere Aufstiegsmöglichkeiten als Beamter - wie sind da eure Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe und Antworten
JörgNaumann
Beiträge: 1
Registriert: 25. Jan 2019, 14:33
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Re: Anrechnung Vorzeiten Ruhegehalt - was ist möglich?

Beitrag von JörgNaumann »

Hallo,

eine genaue Beantwortung dieser Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil die Höhe der Versorgunsgbezüge erst im Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles In der Regel Alterruhestand) und auch zu der in diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage erfolgt. Anhaltspunkte ergeben sich aber aus dem jeweilgen Landesbeamtenversorgungsgesetz und den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften. Regelmäßig können Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig angerechnet werden, sie müssen es aber nicht. Zusätzlick kann (mit-)entscheidend sein, ob die frühere Tätigkeit (z.B. im Angestelltenverhältnis) maßgeblich für die Verbeamtung war.

Ich hoffe, das hilft etwas weiter?

Mit besten Grüßen

Jörg Naumann
mister_c123
Beiträge: 3
Registriert: 30. Jan 2019, 20:03
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Re: Anrechnung Vorzeiten Ruhegehalt - was ist möglich?

Beitrag von mister_c123 »

Hallo Jörg,

zunächst vielen Dank für deine Antwort. Grundsätzlich hilft das schon ein wenig weiter. In die Verwaltungsvorschriften bin ich schon eingetaucht, hier ergeben sich jedoch noch einige Verständnisschwierigkeiten, die jmd. mit "Praxiserfahrung" evtl. (also das Forum hier :-) ) ggf. beseitigen kann:

(Auszüge z. B. aus der BayVV-Versorgung:)

18.1.7.2
Bei Tätigkeiten vor einer erfolgreichen Qualifikationsprüfung, ist regelmäßig kein funktioneller Zusammenhang gegeben.

--> bedeutet dies, dass die Zeiten, die ich quasi bis jetzt gearbeitet habe nicht berücksichtigungsfähig wären, weil
1. sie nicht direkt zur Ernennung in das nachfolgende Beamtenverhältnis geführt haben (18.0)
2. wenn ich mich zum Studium als Diplverwwirt anmelden würde, 18.1.7.2. (siehe oben) greifen würde, da kein funktioneller Zusammenhang?(kann dieser nur hergestellt werden bei direktem Einstieg ohne Studium als Diplverwwirt?


nach 19.1.1
S. 1 können "Zeiten nach Nr. 1 [...] berücksichtigt werden, wenn die Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit den dem Beamten oder der Beamtin zuerst übertragenen Aufgaben gestanden hat. 2 Es ist nicht erforderlich, dass die Tätigkeiten zur Ernennung geführt haben oder dass sie ununterbrochen ausgeübt worden sind."

--> bedeutet das, es gibt Spielraum bei öfftl.-rechtl. Religesellschaften??? also zB, wenn man im Controlling bei der Kirche sitzt... dann ist doch auch wieder die Zeit der Ausbildung zum Diplverwwirt dazwischen oder is das hier eher irrelevant und eine Anrechnung KÖNNTE erfolgen??

20.1.1
Eine Ausbildung ist vorgeschrieben, wenn laufbahnrechtlich z.B. in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine bestimmte Art der Ausbildung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorausgesetzt wird.

sind mit den Ausbildungszeiten nach Art 20 lediglich Zeiten wie zB Studium gemeint, welches zum jeweiligen Einstieg der Stelle gefordert war?
bei einem vorab beendeten VWL-Studium daher:

--> keine Berücksichtig. für Diplverwaltungswirt + Einstieg in A9
--> Ausbildung nicht vorgeschrieben, bzw. durch das Diplverw.wirtstudium abgedeckt - ergo Studium VWL belanglos?


- wenn ein Masterabschluss vorhanden wäre, dann ggf. Berücksichtigung der Master-Studienzeiten bei späterer Beförderung in Q4, also A13 - nach 20.1.1 ist dieser ja für den höheren Dienst gefordert !?!

Grundsätzlich geht es mir weniger um die eineindeutige Beantwortung, eher darum die Tendenz und die Anwendung der Regelungen zu verstehen. Hierbei wäre auch interessant, ob da der Faktor "Nase" bzw. "Beziehung" in der Praxis eine Rolle spielt oder die Regelungen keinen Spielraum lassen...

Im Endeffekt spielt es für mich insofern eine Rolle, dass ich die Optionen zumindest annähernd einschätzen kann und ob ich dramatisch schlechter fahren würde, wenn ich mich ins Beamtenverhältnis bewerben würde (d.h. mit vorheriger Ausbildg. als Diplverwwirt). Das ist ja in meinem biblischen Alter nicht ganz unwichtig, wenn auch nicht primär entscheidend. :lol:
mecki111
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Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
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Re: Anrechnung Vorzeiten Ruhegehalt - was ist möglich?

Beitrag von mecki111 »

Tendenziell lässt sich folgendes feststellen:
Erfolgt ein FHS-Studium für die öffentliche Verwaltung zum DiplVerwWirt werden Vordienstzeiten nicht berücksichtigt, da lediglich das FHS-Studium zur Ernennung geführt hat. Ausnahmen sind Zeiten in einem Beamtenverhältnis und gleichgestellte Zeiten (z.B. Wehrdienst).
Zeiten bei öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaften sind nur in Ausnahmefällen als ruhegehaltfähige Vordienstzeiten berücksichtigungsfähig, da es sich dabei nicht um eine Zeit im öffentlichen Dienst handelt.
Genaueres kann bei der Einstellung hinterfragt werden.
Da davon auszugehen ist, dass bereits in anderen Altersversorgungssystemen Anwartschaften erworben wurden, sollte die Frage der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten kein k.o.-Kriterium für die neue Berufswahl sein. Letztendlich ist sowieso die Rechtslage bei Ruhestandsbeginn maßgebend.
mister_c123
Beiträge: 3
Registriert: 30. Jan 2019, 20:03
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Re: Anrechnung Vorzeiten Ruhegehalt - was ist möglich?

Beitrag von mister_c123 »

Vielen Dank mecki111!!!

Ich habe es fast befürchtet :lol: :cry: aber es scheint ein Minikleiner Hoffnungsschimmer ;)

In deinem letzten Punkt gebe ich dir tatsächlich Recht, da ich im Moment natürlich in einer etwas blöden Situation bin, da mir bei meiner Frage nach einer anderen Position im jetzigen Unternehmen signalisiert wurde, dass es nunmehr auf der "Erfahrungsstufe" lediglich nach rechts (statt nach oben) geht, was im Umkehrschluss bedeutet, dass es das prinzipiell für mich final schon gewesen wäre bis zur nicht existenten Rente (was aber nicht mein Anspruch ist).

Grundsätzlich gehts mir auch nicht nur ums Geld, wobei das in einer mittleren bayer. Stadt leider von den Lebenshaltungskosten her nicht ganz außer Acht gelassen werden kann. Monetär ist die Rechnung relativ einfach... jetziges Gehalt zur Besoldung in den ersten 3Jahren --> "Verlust" 29 TEuro + die 2 Jahre A9...

vielleicht könnte(n) meine Tätigkeit(en) zumindest als Erfahrungsstufen berücksichtigt werden... das zumindest wurde bei einem 1. Gespräch mit einem Verantwortlichen als Möglichkeit in den Raum gestellt. Dabei wurde aber auch gesagt, ich solle mir das gut überlegen, da es bei meinem Ausbildungshintergrund + Alter evtl nicht mehr so sinnvoll wäre mich fürs Beamtentum zu entscheiden (zumindest für den Diplverwwirt) - hinzu käme ja noch die Privatversicherung, wobei ich im Moment ja auch nicht unerhebliche Krankenkassenbeiträge abdrücke... (so viel dazu...) - im Endeffekt hat man mir (natürlich nicht unberechtigt) als Option genannt mich auf eine direkte Stelle zu bewerben... (natürlich wieder TVÖD und für mich eigtl kein wirklicher Erkenntnisgewinn im Sinne von berufl. Horizonterweiterung... - da kann ich auch meinen alten Job weiter machen)

--> Insgesamt verunsichert einen das natürlich total und lässt am erstmalig guten Gefühl zweifeln, weil es rational gesehen wohl sicher nicht der "straighte" Weg ist...

Die Frage ist, wie wahrscheinlich lässt man jemanden auf einer Position versauern, obwohl man ihn eigtl "gewinnbringender" einsetzen könnte... Oder rede ich mir das Risiko gerade schön tatsächlich (im schlimmsten Fall) auf A9 für ewig kleben zu bleiben. (Da kann man ja gleich wieder kündigen oder Bundesland wechseln :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:) Mir ist klar, dass es passende, freie Stellen geben muss (wie überall). So naiv bin ich dann auch nicht.

aber ich hatte nun nicht so das Gefühl, dass man es gut finden würde, wenn sich Leute mit anderweitigen Erfahrungen bewerben... (wohl gemerkt und nix gegen Spezialisten aber, wenn jmd. in Musik promoviert und sich dann mit Dr. bewirbt... was hat man als Stadt denn da für einen wahnsinnigen Mehrwert?? Und solche Leute gibts ja auch in Hof... und da wurde klar gesagt, für die ist das ein 2. Standbein - ergo aus Verzweiflung, weil sie sonst nix finden... :o :shock: )

Alles nicht so einfach ...
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